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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Von Ingenieuren erbrachte Verbundleistungen📦
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dresden
Beschreibung der Beschaffung:
“Projektsteuerung ABS SFM, Restmaßnahmen Dresden – Werdau
Teile Zwickau Personenbahnhof und Dresden Hbf – Freital Ost
Es werden alle Leistungsstufen der...”
Beschreibung der Beschaffung
Projektsteuerung ABS SFM, Restmaßnahmen Dresden – Werdau
Teile Zwickau Personenbahnhof und Dresden Hbf – Freital Ost
Es werden alle Leistungsstufen der Projektsteuerung erforderlich.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-03-01 📅
Datum des Endes: 2022-06-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Option 1: Projektsteuerung Leistungsstufe 2,
Option 2: Projektsteuerung Leistungsstufe 3.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
— Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
— Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB),
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB),
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens:
a) Versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen;
b) Versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) Irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Leitender Projektsteuerer (Name)
Projektingenieur mit mindestens 3 Referenzprojekten in der Projektsteuerung von komplexen Eisenbahn-Verkehrsanlagen für...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Leitender Projektsteuerer (Name)
Projektingenieur mit mindestens 3 Referenzprojekten in der Projektsteuerung von komplexen Eisenbahn-Verkehrsanlagen für Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU), Projektbearbeitung in Kosten-, Termin- und Planungsmanagement. Als Referenz werden zudem nur Projekte mit einem Gesamtwertumfang von mindestens 10 Mio EUR netto, die in den letzten 8 Jahren abgeschlossen worden sind und die zuvor genannten Leistungen zum Inhalt hatten, anerkannt. Der benannte Gesamtwertumfang bezieht sich auf die Gesamtmaßnahme. Als Ingenieure gelten Mitarbeiter mit einem Hochschulabschluss einer ingenieurtechnischen Fachrichtung.
2.2) Kosten- und Terminsteuerung (Name)
Es wird erklärt, das wir über qualifiziertes Personal mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung in der Kosten- und Terminsteuerung von mindestens 2 komplexen Aus- oder Neubauprojekten von Eisenbahnstrecken mit einem GWU > 50 000 000 EUR verfügen. Als Ingenieure gelten Mitarbeiter mit einem Hochschulabschluss einer ingenieurtechnischen Fachrichtung.
3) Projektsteuerung Planungsbegleitung (Name)
Es wird erklärt, das wir über qualifiziertes Personal mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung in der technischen Projektsteuerung von mindestens 2 komplexen Aus- oder Neubauprojekten von Eisenbahnstrecken mit einem GWU > 50 000 000 EUR verfügen. Als Ingenieure gelten Mitarbeiter mit einem Hochschulabschluss einer ingenieurtechnischen Fachrichtung
4) Qualitätsprüfung (Name)
Projektingenieur mit mindestens 2 Referenzprojekten in der Projektsteuerung von komplexen Eisenbahn-Verkehrsanlagen für Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU), Projektbearbeitung in Kosten-, Ter-min- und Planungsmanagement oder Qualitätsprüfer.
Als Referenz werden zudem nur Projekte mit einem Gesamtwertumfang von mindestens 10 Mio EUR netto die in den letzten 8 Jahren abgeschlossen worden sind und die zuvor genannten Leistungen zum Inhalt hatten, anerkannt. Der benannte Gesamtwertumfang bezieht sich auf die Gesamtmaßnahme. Als Qualitätsprüfer gelten Mitarbeiter mit einem Hochschulabschluss einer ingenieurtechnischen Fachrichtung.
Zu 1. Bis 4. Personalunionen sind zugelassen.
Nachweis über die Referenzprojekte sind in Tabellenform anzugeben: Projektbezeichnung, Auftraggeber, Leistungsbild und Leistungsphasen, Zeitraum, Gesamtwertumfang (Für den Nachweis hat der AG ein Formular zur Verfügung gestellt, dass auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/portal heruntergeladen werden kann.).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 8 % v. H. der Brutto-Abrechnungssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 5 % v. H. der Brutto-Abrechnungssumme”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 024-053965
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-12-10
08:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Zuschlagskriterium 100 % Preis(Honorar).
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50 000 EUR nur noch die Übermittlung von...”
Zuschlagskriterium 100 % Preis(Honorar).
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50 000 EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
— Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
— Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner htttp://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationenwerden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2019/S 218-536385 (2019-11-08)
“Die Aufhebung erfolgt auf Grund wesentlicher Änderungen der Verdingungsunterlagen.” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2020/S 047-112342 (2020-03-04)