Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Anhand der nachfolgend genannten objektiven Kriterien wird der Auftraggeber mindestens 3 und höchstens 5 Bewerber auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten auffordert (vgl. § 51 VgV).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber wird (mindestens) die 3 geeigneten Bewerber, welche nicht gemäß der §§ 123, 124 ff. GWB ausgeschlossen wurden und welche die höchste Gesamtpunktzahl nach der nachfolgend genannten Punkteverteilung erreicht haben, zur Abgabe eines Erstangebots auffordern (vgl. § 17 Abs. 4 Satz 1, § 52 Abs. 1 VgV). Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von 3 liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV) und die nicht gemäß der §§ 123, 124 ff. GWB ausgeschlossen wurden. Gibt es mehr als 3 geeignete Bewerber, bei denen keine Ausschlussgründe gemäß der §§ 123, 124 ff. GWB vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, 3, 4 oder 5 dieser Bewerber, welche die höchste Gesamtpunktzahl nach der nachfolgend genannten Punkteverteilung erreicht habe, zu der Angebots- und Verhandlungsphase zuzulassen.
Ergeben sich auf Basis der nachfolgend genannten Punkteverteilung keine 3 bis 5 (je nach Festlegung des Auftraggebers) Bewerber, die mehr Punkte haben als die anderen Bewerber (z. B. weil es – im Falle der Festlegung auf 5 Bewerber – auf Platz 5 zwei Bewerber mit gleicher Punktzahl gibt, es also keinen 6. Platz gibt), erfolgt die Auswahl der Bewerber aus dieser mit gleicher Punktzahl bepunkteten Gruppe durch Losentscheid. Die Festlegung, ob bei entsprechender Anzahl geeigneter Bewerber 3, 4 oder 5 Teilnehmer zur Erstangebotsabgabe aufgefordert werden, trifft der AG nach sachgerechten Gründen.
Die Auswahl erfolgt anhand der nachfolgenden objektiven Kriterien:
1) Baukosten der Kostengruppen 200-700 nach DIN 276-1:2008-12 bei den im Teilnahmeantrag an der dafür vorgesehenen Stelle angegebenen Referenzprojekten: Jedes im Teilnahmeantrag an der dafür vorgesehenen Stelle angegebene Referenzprojekt wird im Hinblick auf die angegebenen Baukosten der Kostengruppen 200-700 nach DIN 276-1:2008-12 wie folgt bepunktet:
> 32 000 000,00 EUR brutto: 5 Punkte
Von > 28 000 000,00 EUR brutto bis ≤ 32 000 000,00 EUR brutto: 4 Punkte
Von > 24 000 000,00 EUR brutto bis ≤ 28 000 000,00 EUR brutto: 3 Punkte
Von > 20 000 000,00 EUR brutto bis ≤ 24 000 000,00 EUR brutto: 2 Punkte
Von > 16 000 000,00 EUR brutto bis ≤ 20 000 000,00 EUR brutto: 1 Punkt
≤ 16 000 000,00 EUR brutto: 0 Punkte
2) Bruttogrundfläche gemäß DIN 277-1:2016-01 bei den im Teilnahmeantrag an der dafür vorgesehenen Stelle angegebenen Referenzprojekten: Jedes im Teilnahmeantrag an der dafür vorgesehenen Stelle angegebene Referenzprojekt wird im Hinblick auf die angegebene Bruttogrundfläche gemäß DIN 277-1:2016-01 wie folgt bepunktet:
> 10 000 m 5 Punkte
Von > 9 500 m bis ≤ 10 000 m: 4 Punkte
Von > 9 000 m bis ≤ 9 500 m: 3 Punkte
Von > 8 500 m bis ≤ 9 000 m: 2 Punkte
Von > 8 000 m bis ≤ 8 500 m: 1 Punkte
≤ 8 000 m 0 Punkte
3) Referenzauftraggeber war Auftraggeber im Sinne von § 98 GWB
Es werden für jedes im Teilnahmeantrag an der dafür vorgesehenen Stelle angegebene Referenzprojekt 2 Punkte vergeben, wenn der Auftraggeber des Referenzprojektes ein an das Vergaberecht gebundener Auftraggeber i. S. v. § 98 GWB gewesen ist.
Insgesamt können also für die maximal 5 eingereichten Referenzprojekte bis zu maximal 60 Punkte erzielt werden.