Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Für die Auswahl der Bewerber gemäß § 17 Abs. 1 und Abs. 4, 51 VgV sind vom Bewerber vier Referenzen über vergleichbare Leistungen betreffend allgemeine Hochbauprojekte [hiervon zwei (2) allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts und zwei (2) allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung)] in den letzten 3 Jahren (Inbetriebnahme nicht älter als 2016) unter Angabe des Auftragsgegenstandes (Art der Maßnahme und Leistungsumfang, Handlungsbereicheund Projektstufen), der Projektgesamtkosten (KGR 200-700 nach DIN 276), der Ausführungszeit und der vollständigen Adresse einschließlich Telefonnummer des Auftraggebers mit Benennung des zuständigen Ansprechpartners zu nennen. Mindestens zwei (2) der angegebenen Projekte müssen eine Sanierungstätigkeit beinhalten.
Bewertet werden max. vier (4) vergleichbare Referenzprojekte (Neubau oder Sanierung) davon zwei (2) allgemeine Hochbauprojekte für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts und zwei (2) allgemeine Hochbauprojekte. Die Teilnehmer mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabeaufgefordert. Auswahlkriterium ist die fachliche Qualifikation des Teilnehmers.
Gewichtung der Auswahlkriterien (insgesamt 80 Punkte):
(1) zwei (2) allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts.
— Projektvolumen (KGR 200-700 > 40 Mio. EUR brutto: max. 5 Punkte),
— Projektstufen 1 bis 5 (max. 5 Punkte),
— Handlungsbereiche A bis E (max. 5 Punkte).
(2) zwei (2) allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung):
— Projektvolumen (KGR 200-700 > 40 Mio. EUR brutto: max. 5 Punkte),
— Projektstufen 1 bis 5 (max. 5 Punkte),
— Handlungsbereiche A bis E (max. 5 Punkte).
Mindestens 2 der angegebenen Projekte müssen eine Sanierungstätigkeit beinhalten.
Geringere Projektvolumina werden bei der Bewertung zur Maximalpunktzahl ins Verhältnis gesetzt, jedoch auf-bzw. abgerundet auf 0,25 Punkte.
Je Referenzprojekt können somit max. 15 Punkte, bei max. 4 zu wertenden Referenzprojekten max. 60 (4 x 15 Punkte) Punkte erreicht werden.
Fünfzehn (15) weitere Zusatzpunkte können erreicht werden, wenn ein als Referenz benanntes Projekt die Betreuung einer Sportanlage für den Leistungssport (Wettkampfanlage für nationale und internationale Wettkämpfe)) zum Gegenstand hat.
Zehn (10) Zusatzpunkte können erreicht werden, wenn ein als Referenz benanntes Projekt eine Sportanlage für den Vereinssport (Wettkampfanlage für regionale und überörtlich bedeutsame Veranstaltungen) zum Gegenstand hat.
Zehn (10) Zusatzpunkte können erreicht werden, wenn ein als Referenz benanntes Projekt eine Sportanlage für den Schulsport (Anlage für den Schul- und Breitensport) zum Gegenstand hat Damit können hierdurch max. 5+10+15=30 Zusatzpunkte erreicht werden. Insgesamt damit 60+5+10+15=90 Punkte.
Erzielen mehrere Teilnahmeanträge die gleiche Punktzahl und stehen damit auf dem gleichen Rang, ist aber nur noch ein Platz im begrenzten Bewerberkreis, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, zu vergeben, so erfolgt die Vergabe des Platzes durch Losentscheid.