Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Bad Dürrenberg in Austragungsort der Landesgartenschau im Jahr 2022.
Für die Vorbereitung und Durchführung dieses Vorhabens werden Projektsteuerungsleistungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Beantragung und der fachlich richtigen Abrechnung von Fördermitteln ausgeschrieben.
Zur Definition der für das Projekt erforderlichen Leistungen wird auf das Leistungsbild „Projektsteuerung“ nach § 2 der Leistungs-und Honorarordnung Nr. 9 der AHO (im folgenden „AHO NR.9“) zurückgegriffen.
Es werden alle Projektstufen (Projektvorbereitung, Planung, Ausführung Vorbereitung, Ausführung und Projektabschluss) für erforderlich angesehen, jedoch dabei jeweils lediglich Teilleistungen in den Leistungsbereiche A, B, C und D. Hinsichtlich des Leistungsbereiches E („Verträge und Versicherungen“) sind bereits Auftragnehmer hierfür gebunden bzw. soll dies in der Stadtverwaltung selbst realisiert werden, so dass diese Leistungen nicht benötigt werden. Der benötigte Leistungsumfang ist folgender:
1) Planung (Grundleistungen):
— Handlungsbereich A, Z. 2, 3, 4, 5, 7, 8 u. 9,
— Handlungsbereich B, Z. 1-3,
— Handlungsbereich C, Z. 1-5,
— Handlungsbereich D, Z. 1-5.
2) Ausführungsvorbereitung (Grundleistungen):
— Handlungsbereich A, Z. 1, 2, 3, 4, 7 und 8,
— Handlungsbereich B, Z. 1 - 4,
— Handlungsbereich C, Z. 1-8,
— Handlungsbereich D, Z. 1-6.
3) Ausführung (Grundleistungen):
— Handlungsbereich A, Z. 1 – 10,
— Handlungsbereich B, Z. 1 und 2,
— Handlungsbereich C, Z. 1-6,
— Handlungsbereich D, Z. 1-4.
4) Projektabschluss (Grundleistungen):
— Handlungsbereich A, Z. 1-4 u. 6,
— Handlungsbereich B, Z. 1,
— Handlungsbereich C, Z. 1-5,
— Handlungsbereich D, Z. 1.
5) Projektabschluss (Besondere Leistung):
— Handlungsbereich C – Erstellen des Verwendungsnachweises für den Fördermittelgeber.
Die benötigten Projektsteuerungsleistungen gliedern sich jedoch in 2 Teilbereiche:
Teilleistung 1 betrifft die vom Land geförderten sogenannten „Maßnahmen des grünen Bereiches“. Die Gesamtinvestition beträgt für die Planung und den Bau 8 430 000 EUR brutto = 7 100 000 EUR netto. Davon betragen die reinen Baukosten rund 6 680 000 EUR brutto = 5 614 000 EUR netto.
Hierfür liegt der Fördermittelbescheid vor.
Teilleistung 2 betrifft geförderte Vorhaben über das GRW – Programm „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“. Die Gesamtinvestition für Planung und Bau beträgt 3 139 000 EUR brutto = 2 638 000 EUR netto. Davon betragen die reinen Baukosten rund 2 511 000 EUR brutto = 2 110 000 EUR netto.
Die Beauftragung der Leistungen der Teilleistung 2 soll vorbehaltlich der Gewährung der Fördermittel, also in stufenweiser Beauftragung erfolgen.
Da es jedoch insgesamt die Steuerung des Projektes der baulichen Realisierung der Landesgartenschau beabsichtigt und benötigt wird und insoweit auch die Teilleistungen 1 und 2 weder technisch noch wirtschaftlich voneinander getrennt betrachtet werden können, sollen die Leistungen an einen Bieter mit dem wirtschaftlichste Angebot vergeben werden. Allerdings müssen die Teilleistungen 1 und 2 aus Budget-und Subventionsgründen separat zur Abrechnung kommen.