Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Auftraggeber prüft die vorliegenden Teilnahmeanträge zunächst auf die Einhaltung der in diesen Vergabeunterlagen festgelegten formalen und inhaltlichen Anforderungen gemäß § 56 Abs. 1 VgV. Dabei überprüft er die Vollständigkeit und Richtigkeit des jeweiligen Teilnahmeantrags und wird diesen gegebenenfalls gemäß § 53, § 57 Abs. 1 und 3 VgV ausschließen. Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein und alle geforderten Unterschriften, Angaben und Erklärungen enthalten.
Im Rahmen der formalen Prüfung werden gemäß § 57 VgV Teilnahmeanträge ausgeschlossen, die nicht den Erfordernissen des 53 VgV genügen, insbesondere:
— Teilnahmeanträge, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Abs. 3, Abs. 1 Nr. 1 VgV),
— Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten (§ 57 Abs. 3, Abs. 1 Nr. 2 VgV),
— Teilnahmeanträge, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind (§ 57 Abs. 3, Abs. 1 Nr. 3 VgV),
— Teilnahmeanträge, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind (§ 57 Abs. 3, Abs. 1 Nr. 4 VgV).
Ferner werden Teilnahmeanträge ausgeschlossen,
— die nicht in deutscher Sprache verfasst sind.
Der Auftraggeber kann die Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Die Unterlagen sind vom Bewerber nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen.
Ein Anspruch der Bewerber auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht. Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten bzw. bei Ausübung der vorgenannten Möglichkeit nicht die nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden ausgeschlossen.
— Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1-3 GWB
Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bewerbers zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach dem Katalog des § 123 Abs. 1-3 GWB.
— Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung
Eigenerklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
— Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB
Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass
— weder das Unternehmen des Bewerbers noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
— das Unternehmen des Bewerbers nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
— weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
— weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
— das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vor