Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Auswahlkriterium ist die fachliche Qualifikation des Teilnehmers.
Für die Auswahl der Bewerber gemäß § 17 Abs. 1 und Abs. 4, 51 VgV sind vom Bewerber 4 Referenzen über vergleichbare Leistungen betreffend allgemeine Hochbauprojekte [hiervon 2 allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts und 2 allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung). Mindestens 2 der angegebenen Referenzen müssen die Sanierung eines vergleichbaren Objektes betreffen, davon muss mindestens eine Sanierung für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts durchgeführt worden sein] in den letzten 5 Jahren (Inbetriebnahme nicht älter als 2014) unter Angabe des Auftragsgegenstandes (Art der Maßnahme, Leistungsumfang, Handlungsbereiche und Projektstufen), der Projektgesamtkosten (KGR 200-700 nach DIN 276), der Ausführungszeit und der vollständigen Adresse einschließlich Telefonnummer des Auftraggebers mit Benennung des zuständigen Ansprechpartners zu nennen.
Bewertet werden max. 4 vergleichbare Referenzprojekte (Neubau oder Sanierung) davon 2 allgemeine Hochbauprojekte für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts und 2 allgemeine Hochbauprojekte.
Die Teilnehmer mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Bitte verwenden Sie für die Angaben der zu wertenden Referenzen das Formblatt C.IX..
Gewichtung der Auswahlkriterien (insgesamt 70 Punkte):
(1) ein (1) allgemeines Hochbauprojekte (Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts.
— Projektvolumen (KGR 200-700 > 10 Mio. EUR netto: max. 5 Punkte),
— Projektstufen 1 bis 5 (max. 5 Punkte),
— Handlungsbereiche A bis E (max. 5 Punkte).
(2) ein (1) allgemeines Hochbauprojekt (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts.
— Projektvolumen (KGR 200-700 > 10 Mio. EUR netto: max. 5 Punkte),
— Projektstufen 1 bis 5 (max. 5 Punkte),
— Handlungsbereiche A bis E (max. 5 Punkte).
(3) 2 allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung):
— Projektvolumen (KGR 200-700 > 10 Mio. EUR netto: max. 5 Punkte),
— Projektstufen 1 bis 5 (max. 5 Punkte),
— Handlungsbereiche A bis E (max. 5 Punkte).
Geringere Projektvolumina sowie fehlende Projektstufen und Handlungsbereiche werden bei der Bewertung zur Maximalpunktzahl ins Verhältnis gesetzt, jedoch auf-bzw. abgerundet auf 0,25 Punkte.
Je Referenzprojekt können somit max. 15 Punkte, bei max. 4 zu wertenden Referenzprojekten max. 60 Punkte (4 x 15 Punkte) erreicht werden.
10 Zusatzpunkte können erreicht werden, wenn ein als Referenz genanntes Projekt einen Schulbau (Neubau oder Sanierung) betraf.
Insgesamt können demnach 60 Punkte + 10 Punkte = 70 Punkte erreicht werden.
Erzielen mehrere Teilnahmeanträge die gleiche Punktzahl und stehen damit auf dem gleichen Rang, ist aber nur noch ein Platz im begrenzten Bewerberkreis, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, zu vergeben, so erfolgt die Vergabe des Platzes durch Losentscheid.