Im Rahmen der ausgeschriebenen Projektträgerschaft „Digital – jetzt – Investitionsförderung für KMU" sind 2 Modulbereiche zu betreuen. Modul 1 umfasst die Förderung von Investitionen in konkret zu benennende digitale Technologien (i. d. R. Drittleistungen) und damit verbundene Prozesse und Implementierungen. Modul 2 umfasst die Förderung von Investitionen in Qualifizierungsmaßnahmen für die Mitarbeiter des geförderten Unternehmens im Umgang mit digitalen Technologien. Die Projektträgerschaft dient zur Unterstützung der kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks sowie von freien Berufen bei der Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse und dem wachsenden Online-Vertrieb sowie der Erhöhung des Sicherheitsbedarf bei steigender digitaler Vernetzung. Weiteres siehe Leistungsbeschreibung (Download).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-12-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Referenznummer: 13005/008-12#031
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der ausgeschriebenen Projektträgerschaft „Digital – jetzt – Investitionsförderung für KMU" sind 2 Modulbereiche zu betreuen.
Modul 1 umfasst die Förderung von Investitionen in konkret zu benennende digitale Technologien (i. d. R. Drittleistungen) und damit verbundene Prozesse und Implementierungen.
Modul 2 umfasst die Förderung von Investitionen in Qualifizierungsmaßnahmen für die Mitarbeiter des geförderten Unternehmens im Umgang mit digitalen Technologien.
Die Projektträgerschaft dient zur Unterstützung der kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks sowie von freien Berufen bei der Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse und dem wachsenden Online-Vertrieb sowie der Erhöhung des Sicherheitsbedarf bei steigender digitaler Vernetzung.
Weiteres siehe Leistungsbeschreibung (Download).
Im Rahmen der ausgeschriebenen Projektträgerschaft „Digital – jetzt – Investitionsförderung für KMU" sind 2 Modulbereiche zu betreuen.
Modul 1 umfasst die Förderung von Investitionen in konkret zu benennende digitale Technologien (i. d. R. Drittleistungen) und damit verbundene Prozesse und Implementierungen.
Modul 2 umfasst die Förderung von Investitionen in Qualifizierungsmaßnahmen für die Mitarbeiter des geförderten Unternehmens im Umgang mit digitalen Technologien.
Die Projektträgerschaft dient zur Unterstützung der kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks sowie von freien Berufen bei der Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse und dem wachsenden Online-Vertrieb sowie der Erhöhung des Sicherheitsbedarf bei steigender digitaler Vernetzung.
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-12-03 📅
Einreichungsfrist: 2020-01-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-05 📅
Datum des Beginns: 2020-04-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 235-577007
ABl. S-Ausgabe: 235
Zusätzliche Informationen
Der Vertrag kann optional um ein weiteres Jahr (bis 31.12.2024) verlängert werden.
Der unter II.1.5) und II.2.6) angegebene geschätzte Nettoauftragswert beinhaltet die Grundlaufzeit (45 Monate) und die Vertragsverlängerungsoption (12 Monate).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der ausgeschriebenen Projektträgerschaft „Digital – jetzt – Investitionsförderung für KMU" sind 2 Modulbereiche zu betreuen.
Modul 1 umfasst die Förderung von Investitionen in konkret zu benennende digitale Technologien (i. d. R. Drittleistungen) und damit verbundene Prozesse und Implementierungen.
Modul 2 umfasst die Förderung von Investitionen in Qualifizierungsmaßnahmen für die Mitarbeiter des geförderten Unternehmens im Umgang mit digitalen Technologien.
Die Projektträgerschaft dient zur Unterstützung der kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks sowie von freien Berufen bei der Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse und dem wachsenden Online-Vertrieb sowie der Erhöhung des Sicherheitsbedarf bei steigender digitaler Vernetzung.
Die Projektträgerschaft dient zur Unterstützung der kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks sowie von freien Berufen bei der Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse und dem wachsenden Online-Vertrieb sowie der Erhöhung des Sicherheitsbedarf bei steigender digitaler Vernetzung.
Es ist vorgesehen, den Projektträger (=Auftragnehmer – vorlaufend AN) gemäß § 44 Abs. 2 BHO mit der treuhänderischen Verwaltung der ihm vom Auftraggeber (AG) zur Verfügung gestellten Mittel zu beauftragen und gemäß § 44 Abs. 3 BHO zu beleihen. Nähere Bestimmungen hierzu enthält der Projektträgervertrag, der den Teilnehmern mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt wird. Ein Anspruch auf Beleihung besteht nicht. Im Falle der Beleihung untersteht der AN der Rechts- und Fachaufsicht des BMWi.
Es ist vorgesehen, den Projektträger (=Auftragnehmer – vorlaufend AN) gemäß § 44 Abs. 2 BHO mit der treuhänderischen Verwaltung der ihm vom Auftraggeber (AG) zur Verfügung gestellten Mittel zu beauftragen und gemäß § 44 Abs. 3 BHO zu beleihen. Nähere Bestimmungen hierzu enthält der Projektträgervertrag, der den Teilnehmern mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt wird. Ein Anspruch auf Beleihung besteht nicht. Im Falle der Beleihung untersteht der AN der Rechts- und Fachaufsicht des BMWi.
Der AN übernimmt für den AG wissenschaftliche-technische und verwaltungsmäßige Aufgaben für die Planung, Durchführung, Kontrolle und Dokumentation des Förderprogramms „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“. Die Einschaltung von Projektträgern bei der Durchführung von Fördermaßnahmen des BMWi soll die Wirksamkeit der Förderung verbessern, eine effiziente Abwicklung der Fördervorhaben sichern und zur Entlastung des BMWi beitragen.
Der AN übernimmt für den AG wissenschaftliche-technische und verwaltungsmäßige Aufgaben für die Planung, Durchführung, Kontrolle und Dokumentation des Förderprogramms „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“. Die Einschaltung von Projektträgern bei der Durchführung von Fördermaßnahmen des BMWi soll die Wirksamkeit der Förderung verbessern, eine effiziente Abwicklung der Fördervorhaben sichern und zur Entlastung des BMWi beitragen.
Der Vertrag kann optional um ein weiteres Jahr (bis 31.12.2024) verlängert werden.
Der unter II.1.5) und II.2.6) angegebene geschätzte Nettoauftragswert beinhaltet die Grundlaufzeit (45 Monate) und die Vertragsverlängerungsoption (12 Monate).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
3) Einhaltung der Vertraulichkeit/des Datenschutzes;
4) Arbeitssprache ist Deutsch;
5) Regelung der Nutzungsrechte;
6) Regelung der rechtlichen Bedingungen;
7) Regelung zu sonstigen Bedingungen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
Das BMWi behält sich gemäß § 17 Abs. 11 VgV die Möglichkeit vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, auch ohne in Verhandlungen mit den Bietern zu treten.
Für Verhandlungsgespräche – sofern nicht darauf verzichtet werden muss/kann – werden die Bieter in das BMWi nach Berlin eingeladen. Die Einladung erfolgt kurzfristig per E-Mail. Die mit den Verhandlungsgesprächen verbundenen Kosten werden durch das BMWi nicht erstattet.
Für Verhandlungsgespräche – sofern nicht darauf verzichtet werden muss/kann – werden die Bieter in das BMWi nach Berlin eingeladen. Die Einladung erfolgt kurzfristig per E-Mail. Die mit den Verhandlungsgesprächen verbundenen Kosten werden durch das BMWi nicht erstattet.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: ZB7-Vergabestelle
Referenz Zusätzliche Informationen
Es handelt sich um ein elektronisches Vergabeverfahren. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Es handelt sich um ein elektronisches Vergabeverfahren. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei der Vergabestelle des BMWi (s. Ziffer I.1) zu rügen. Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des BMWi, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen/können, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei der Vergabestelle des BMWi (s. Ziffer I.1) zu rügen. Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des BMWi, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen/können, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat I B 6 (Öffentliche Aufträge; Vergabeprüfstelle)
Postanschrift: Scharnhorststr. 34-37
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Telefon: +49 30-186150📞
E-Mail: buero-ib6@bmwi.bund.de📧
Internetadresse: http://www.bmwi.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 235-577007 (2019-12-03)
Ergänzende Angaben (2019-12-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der ausgeschriebenen Projektträgerschaft „Digital – jetzt – Investitionsförderung für KMU“ sind 2 Modulbereiche zu betreuen.
Modul 1 umfasst die Förderung von Investitionen in konkret zu benennende digitale Technologien (i. d. R. Drittleistungen) und damit verbundene Prozesse und Implementierungen.
Modul 2 umfasst die Förderung von Investitionen in Qualifizierungsmaßnahmen für die Mitarbeiter des geförderten Unternehmens im Umgang mit digitalen Technologien.
Die Projektträgerschaft dient zur Unterstützung der kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks sowie von freien Berufen bei der Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse und dem wachsenden Online-Vertrieb sowie der Erhöhung des Sicherheitsbedarf bei steigender digitaler Vernetzung.
Weiteres siehe Leistungsbeschreibung (Download).
Im Rahmen der ausgeschriebenen Projektträgerschaft „Digital – jetzt – Investitionsförderung für KMU“ sind 2 Modulbereiche zu betreuen.
Modul 1 umfasst die Förderung von Investitionen in konkret zu benennende digitale Technologien (i. d. R. Drittleistungen) und damit verbundene Prozesse und Implementierungen.
Modul 2 umfasst die Förderung von Investitionen in Qualifizierungsmaßnahmen für die Mitarbeiter des geförderten Unternehmens im Umgang mit digitalen Technologien.
Die Projektträgerschaft dient zur Unterstützung der kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks sowie von freien Berufen bei der Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse und dem wachsenden Online-Vertrieb sowie der Erhöhung des Sicherheitsbedarf bei steigender digitaler Vernetzung.
Im Rahmen der ausgeschriebenen Projektträgerschaft „Digital – jetzt – Investitionsförderung für KMU“ sind 2 Modulbereiche zu betreuen.
Quelle: OJS 2019/S 238-584753 (2019-12-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 11 000 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der Vertrag kann optional um ein weiteres Jahr (bis 31.3.2025) verlängert werden.
Der unter II.1.5) und II.2.6) angegebene geschätzte Nettoauftragswert beinhaltet die Grundlaufzeit (45 Monate) und die Vertragsverlängerungsoption (12 Monate).
Objekt Umfang der Beschaffung
Der Vertrag kann optional um ein weiteres Jahr (bis 31.3.2025) verlängert werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Geschäftssitz des Auftragnehmers
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-11 📅
Name: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V., Ausführende Stelle DLR-Projektträger
Postanschrift: Heinrich-Konen-Straße 1
Postort: 53227 Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 10 470 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2020/S 093-223006 (2020-05-12)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-09-21) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-09-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-09-24 📅
Datum des Endes: 2024-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 186-484708
ABl. S-Ausgabe: 186
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Projektträgerschaft "Digital Jetzt - Investitionsförderung für KMU"
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der ausgeschriebenen Projektträgerschaft "Digital Jetzt - Investitionsförderung für KMU" sind zwei Modulbereiche zu betreuen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-02 📅
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Internetadresse: www.bmwi.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BMWi zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem BMWi geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das BMWi dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWi geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWi.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BMWi zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem BMWi geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das BMWi dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWi geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWi.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat I B 6
Postanschrift: 11019 Berlin
E-Mail: buero-ib6@bmwi.bund.de📧
Quelle: OJS 2021/S 186-484708 (2021-09-21)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-11-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 10677908.26 EUR 💰
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Postleitzahl: DE300
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmwk.de🌏
E-Mail: vergabestelle@bmwk.bund.de📧
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Projektträgerschaft "Digital Jetzt - Investitionsförderung für KMU"
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der ausgeschriebenen Projektträgerschaft "Digital Jetzt - Investitionsförderung für KMU" sind zwei Modulbereiche zu betreuen. Modul 1 umfasst die Förderung von Investitionen in konkret zu benennende digitale Technologien (i. d. R. Drittleistungen) und damit verbundene Prozesse und Implementierungen. Modul 2 umfasst die Förderung von Investitionen in Qualifizierungsmaßnahmen für die Mitarbeiter des geförderten Unternehmens im Umgang mit digitalen Technologien.
Im Rahmen der ausgeschriebenen Projektträgerschaft "Digital Jetzt - Investitionsförderung für KMU" sind zwei Modulbereiche zu betreuen. Modul 1 umfasst die Förderung von Investitionen in konkret zu benennende digitale Technologien (i. d. R. Drittleistungen) und damit verbundene Prozesse und Implementierungen. Modul 2 umfasst die Förderung von Investitionen in Qualifizierungsmaßnahmen für die Mitarbeiter des geförderten Unternehmens im Umgang mit digitalen Technologien.
Auftragsvergabe
Name: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
Postort: Bonn
Land: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 10677908.26 EUR 💰
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Z-FV-Vg - Vergabestelle
Internetadresse: www.bmwk.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt gerichtet werden. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an vk@bundeskartellamt.bund.de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt gerichtet werden. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an vk@bundeskartellamt.bund.de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Referat I B 3
E-Mail: buero-ib3@bmwk.bund.de📧
Internetadresse: http://www.bmwk.de🌏
Quelle: OJS 2023/S 218-687297 (2023-11-08)