Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bewerber sind dem Teilnahmeantrag die nachfolgend aufgeführten Erklärungen und Unterlagen beizufügen.
Im Falle der Bildung einer Bewerbergemeinschaft oder der Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers nachzuweisen.
Sofern ein Bewerber (bzw. eine Bewerbergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z. B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen (vgl. „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ aus Arbeitsschritt „Teilnahmeunterlagen").
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
a) Vorlage von mind. 3 vergleichbaren Referenzen bezogen auf den zu vergebenden Auftragsgegenstand (Abwicklung von Förderprogrammen, die nach dem Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation genehmigt oder im Rahmen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) als Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation freigestellt sind/waren bzgl. früher ausgeführter Leistungen, die innerhalb der letzten 3 Jahre (seit 1.11.2016) erbracht worden sind. Die Leistungen müssen noch nicht abgeschlossen sein.
Mindestvoraussetzung für die Referenzen: Mindestens eine Referenz muss aus dem Bereich Informations- und Kommunikationstechnik stammen.
Die Angabe der Referenzen soll wie folgt gegliedert sein:
— Name des Auftraggebers mit Angabe eines Ansprechpartners und dessen Kontaktdaten,
— inhaltliche Darstellung des Referenzprojekts mit aussagekräftigen Beschreibung von Art und Umfang der erbrachten Leistung sowie der Angaben zur Anzahl der bewilligten Einzel- und Verbundvorhaben allgemein und der Anzahl der Verbundvorhaben im Bereich Informations- und Kommunikationstechnik,
— Erbringungszeitpunkt,
— Wert der erbrachten Leistung.
b) Nachweis eines zertifizierten Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001 oder eine gleichwertige Bescheinigung von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten;
c) Nachweis eines zertifizierten Informationssicherheits-Managementsystems nach DIN EN ISO 27001 oder eine gleichwertige Bescheinigung von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten;
d) Neutralität: Voraussetzung für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren ist, dass der Bewerber gem. § 46 Abs. 2 VgV keine Interessen hat, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn der Bewerber potenzieller Antragssteller und/oder Zuwendungsnehmer im Förderbereich „Informations- und Kommunikationstechnik“ ist/war. Hierzu hat der Bewerber eine formlose Eigenerklärung zu Interessenkollisionen abzugeben.