Projektträgerschaft zur Förderrichtlinie „Ein zukunftsfähiges, nachhaltiges Mobilitätssystem durch automatisiertes Fahren und Vernetzung“

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Servicestelle Vergabe

Bei der Digitalisierung der Verkehrssysteme kommt dem automatisierten und vernetzten Fahren (AVF) eine hohe verkehrs- und wirtschaftspolitische Bedeutung zu. Es sind neben den Potenzialen des vernetzten Fahrens die Potenziale des automatisierten Fahrens in höheren Automatisierungsstufen bis bin zum autonomen Fahren zu erschließen. Die Schwerpunkte beim AVF liegen in der Verknüpfung zu anderen Verkehrsträgern sowie der Anwendung von Künstlicher Intelligenz im Mobilitätsbereich.Für die Umsetzung der Förderrichtlinie sucht das BMVI einen Auftragnehmer (Projektträger) zur administrativen Begleitung der Fördermaßnahmen, um einen effizienten Einsatz der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu gewährleisten. Der Projektträger unterstützt den AG in allen Phasen der Projektförderung durch Übernahme von wissenschaftlich-technischen und verwaltungsmäßigen Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-01.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-04-01 Auftragsbekanntmachung
2019-08-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2020-03-05 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2020-04-14 Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung
2020-04-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-04-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
Referenznummer: 1915/DG24
Kurze Beschreibung:
Bei der Digitalisierung der Verkehrssysteme kommt dem automatisierten und vernetzten Fahren (AVF) eine hohe verkehrs- und wirtschaftspolitische Bedeutung zu. Es sind neben den Potenzialen des vernetzten Fahrens die Potenziale des automatisierten Fahrens in höheren Automatisierungsstufen bis bin zum autonomen Fahren zu erschließen. Die Schwerpunkte beim AVF liegen in der Verknüpfung zu anderen Verkehrsträgern sowie der Anwendung von Künstlicher Intelligenz im Mobilitätsbereich.Für die Umsetzung der Förderrichtlinie sucht das BMVI einen Auftragnehmer (Projektträger) zur administrativen Begleitung der Fördermaßnahmen, um einen effizienten Einsatz der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu gewährleisten. Der Projektträger unterstützt den AG in allen Phasen der Projektförderung durch Übernahme von wissenschaftlich-technischen und verwaltungsmäßigen Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Servicestelle Vergabe
Postanschrift: Invalidenstr.44
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmvi.de 🌏
E-Mail: servicestelle-vergabe@bmvi.bund.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=249627 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=249627 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-04-01 📅
Einreichungsfrist: 2019-05-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-04-05 📅
Datum des Beginns: 2019-06-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 068-159849
ABl. S-Ausgabe: 68
Zusätzliche Informationen
Mit Bekanntmachung dieser Ausschreibung auf den Portalen der EU und des Bundes wird dem AG gem. § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV die Möglichkeit eröffnet, diese Leistungen wiederholt binnen 3 Jahren nach Vertragsschluss im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das Unternehmen zu vergeben, das den ersten Auftrag erhalten hat.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Forschungsförderung soll – aufbauend auf dem „Forschungsprogramm zur Automatisierung und Vernetzung im Straßenverkehr“ — die seitens des BMVI am 28.2.2019 veröffentlichte Förderrichtlinie „Ein zukunftsfähiges, nachhaltiges Mobilitätssystem durch automatisiertes Fahren und Vernetzung“ dazu beitragen, Lösungsansätze für zukunftsfähige, verkehrsträger übergreifende Verkehrskonzepte zu entwickeln, die sich schnell, dauerhaft und kostengünstig umsetzen lassen.
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Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die administrative Begleitung der Förderrichtlinie. Sie bezieht sich im Wesentlichen auf Einhaltung und Erfüllung beihilferechtlicher und zuwendungs- bzw. verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorgaben gemäß den §§ 7, 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie §§ 48, 49 und 49 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Dem Auftragnehmer werden insbesondere folgende Aufgaben übertragen:
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— Information und Beratung der Förderinteressenten im Vorfeld des Skizzen-/Antragsverfahrens entsprechend der Förderrichtlinie sowohl bei allgemeinen Anfragen als auch bei konkreten antragsverfahrens bezogenen Fragestellungen,
— formale und fachliche Prüfung der Skizzen sowie der nachfolgenden Förderanträge,
— Beurteilung der formalen Förderwürdigkeit anhand von einheitlichen Bewertungskriterien,
— Festsetzung der Zuwendung mit Auflagen und Nebenbestimmungen in Form eines Bewilligungsbescheids,
— Auszahlung der Fördermittel,
— Begleitung der bewilligten Vorhaben, u. a. Teilnahme an Sitzungen der Projektkonsortien, Verfolgung der Verwertungsmaßnahmen der Zuwendungsempfänger und Prüfung der Umsetzung der Verwendung nach Vorhabenende, laufende Auswertung der Ergebnisse und Eigenevaluationen der Projekte,
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— Verwendungsnachweisprüfung, ggf. Erlass von Änderungs- und Rückforderungsbescheiden sowie deren rechtliche Durchsetzung,
— Aufbewahrung aller zuwendungsrelevanten Unterlagen und Übergabe dieser in elektronischer Form nach Abschluss der Projekte an den AG,
— treuhänderischen Verwaltung der zur Verfügung gestellten Mittel gemäß § 44 Abs. 2 BHO,
— Vor- und Nachbereitung sowie Teilnahme am alle 2 Wochen stattfindenden Jour fixe mit dem AG,
— Erstellung von Status-, Quartals- und Jahresberichten.
(nähe Angaben sind der Leistungebeschreibung zu entnehmen).
Beschreibung der Verlängerungen: Der Vertrag kann einmal um 12 Monate verlängert werden.
Beschreibung der Optionen:
Der AG kann ohne erneute Ausschreibung den geschätzten Stundenaufwand sowie den geschätzten Aufwand für Reisekosten bis zum Doppelten zu erhöhen.
Zusätzliche Informationen:
Mit Bekanntmachung dieser Ausschreibung auf den Portalen der EU und des Bundes wird dem AG gem. § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV die Möglichkeit eröffnet, diese Leistungen wiederholt binnen 3 Jahren nach Vertragsschluss im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das Unternehmen zu vergeben, das den ersten Auftrag erhalten hat.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Sitz des Auftragnehmers

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html)
— Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung pro Wirtschaftsteilnehmer (Formblatt F-EK1.1),
— ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen,so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen,
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— verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer – spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber – die oben genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung, F-VE) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer“ anzuführen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
— Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens, F-EK2.1), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird,
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— sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung (F-VE) vorzulegen.
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b) Vorlage einer aktuellen schriftlichen Auskunft eines Kreditinstituts (Bankerklärung) zum Zahlungsverhalten des Leistungserbringers (nicht älter als 3 Monate, wobei für die Berechnung der Tag, an dem die Angebotsfrist endet, maßgeblich ist). Die Auskunft muss erkennen lassen, wie lange die Geschäftsverbindungen zwischen dem jeweiligen Kreditinstitut und den Leistungserbringer bestehen. Zudem muss die Auskunft darlegen, ob die Kundenbeziehungen zum Leistungserbringer ordnungsgemäß verlaufen.
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Mindeststandards:
Zu a) Die Haftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
— Für Vermögensschäden mindestens 1 000 000 EUR je Schadensfall.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 5 Jahren (ab 2014) erbrachten wesentlichen Leistungen,die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen und Aufschluss über die technischeund berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben;
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b) Abgabe einer Eigenerklärung (Formblatt C-F-EK3.2), dass gem. Leistungsbeschreibung
— die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen mit Leistungsbeginn umgesetzt sind,
— die für den Profieinsatz notwendige technische Anbindung und IT-Ausstattung mit Leistungsbeginn sichergestellt werden,
— die IT-Sicherheitsanforderungen entsprechend Nr. 5 ff der Dienstanweisung zur Abwicklung von Zahlungen mittels des Verfahrens „Profi“ (Anlage 1b der Leistungsbeschreibung) während der Leistungserbringung sicherstellt werden und eine entsprechende interne IT-Sicherheits-Policy (IT-Sicherheitsstandards und -regelungen) nachgewiesen wird. Die IT-Sicherheits-Policy ist beizufügen,
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— Angabe der benötigten PROFI-Arbeitsplätze.
c) Gefordert ist die Abgabe einer Eigenerklärung zur Neutralität/Interessenkonflikten (Formblatt C-F-EK3.3) mit dem Angebot, aus der sich ergibt,
— dass derzeit und bis zum Ende der Vertragslaufzeit eine Potentielle lnteressenkollision ausgeschlossen ist oder
— aus welchem/n Sachverhalt/Umständen sich eine Potentielle Interessenkollision ergeben könnte und ob und auf welche Weise aus Sicht des erklärenden Unternehmens eine Interessenkollision tatsächlich ausgeschlossen wird/ist. Ggf. ist schlüssig darzulegen, warum tatsächlich keine Interessenkollision vorliegt und/oder welche organisatorischen, personenbezogenen, qualitätssichernden und IT-gestützten Maßnahmen zur Vermeidung der Interessenkollision ergriffen wurden/werden.
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d) Verantwortlichkeit im Bereich Finanzen – es sind eine Person und deren Vertretung als Verantwortliche zu benennen.
Mindeststandards:
Zu a) Es ist mindestens eine Referenz nachzuweisen, die folgende inhaltliche Mindestanforderungen kumulativ erfüllt:
— die Leistungen müssen Projektträgertätigkeiten für Förderprogramme in den Fachgebieten „Digitalisierung“ oder „Künstlicher Intelligenz“ zum Gegenstand gehabt haben,
— die Leistungen müssen ununterbrochen für die Dauer von mindestens 2 Jahren erbracht worden sein,
— die Leistungen müssen eine Mindestanzahl von 90 Zuwendungsempfänger umfasst haben.
Zu c) Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung ein Interessenkonflikt in der Sphäre des Bieters und ggfls. späteren AN nicht ausgeschlossen werden kann, wird der Bieter von der weiteren Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
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Zu d) Diese Personen müssen in ihrer Funktion unabhängig und weder gegenüber der Gesamtprojektleitung noch den Koordinatoren der Einzelprojekte weisungsgebunden sein.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— gemäß § 43 Abs. 3 VgV wird die Rechtsform einer Bietergemeinschaft wie folgt festgelegt: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigter Vertretung,
— Neutralitätserklärung; zusätzlich zur Angabe unter III. 1.3 c) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit,
— Verpflichtung des Projektleiters, seiner Vertretung, sowie der verantwortlichen Person für die Finanzen und deren Vertretung nach dem Verpflichtungsgesetz.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-06-14 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-05-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen:
Die Teilnahme an der Öffnung der Angebote ist Bietern und ihren Bevollmächtigen nicht gestattet.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorgehensweise/Durchführung der Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 45
Preis (Gewichtung): 30

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=249627 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert;
2) Die Vergabeunterlagen stehen uneingeschränkt und kostenfrei zur Verfügung. Die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform des BMI. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonischunter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist;
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3) Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Angebotes bestehen, sind Fragen der Bieter schriftlich und in deutscher Sprache über den Angebotsassistenten der e-Vergabe-Plattform des BMI (als registrierter Nutzer der e-Vergabe) bis spätestens 23.4.2019 zu stellen. Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Bieter, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Bieterfragen beantwortet oder Vergabeunterlagen geändert wurden;
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4) Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren.
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5) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung;
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6) Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Formblättern sind – soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen – unzulässig und können zum Ausschluss des Angebotes führen;
7) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen.
Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:
a) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des BMI oder in Schriftform in einem geschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Angebot; Z30-SeV/288.3/1915/DG24“ bei der unter I.3 angegebenen Kontaktstelle einzureichen;
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b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen verlangen;
c) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
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Die Angebotsfrist endet am 3.5.2019, 10.00 Uhr.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
Fax: +49 228-9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 068-159849 (2019-04-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 8103713.72 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 153-377645
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 068-159849
ABl. S-Ausgabe: 153
Zusätzliche Informationen
Mit Bekanntmachung dieser Ausschreibung auf den Portalen der EU und des Bundes wird dem AG gem. § 14 Abs.4 Nr.9 VgV die Möglichkeit eröffnet, diese Leistungen wiederholt binnen 3 Jahren nach Vertragsschluss im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das Unternehmen zu vergeben, das den ersten Auftrag erhalten hat.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Forschungsförderung soll - aufbauend auf dem „Forschungsprogramm zur Automatisierung und Vernetzung im Straßenverkehr“ - die seitens des BMVI am 28.2.2019 veröffentlichte Förderrichtlinie „Ein zukunftsfähiges, nachhaltiges Mobilitätssystem durch automatisiertes Fahren und Vernetzung“ dazu beitragen, Lösungsansätze für zukunftsfähige, verkehrsträgerübergreifende Verkehrskonzepte zu entwickeln, die sich schnell, dauerhaft und kostengünstig umsetzen lassen.
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— Information und Beratung der Förderinteressenten im Vorfeld des Skizzen-/ Antragsverfahrens entsprechend der Förderrichtlinie sowohl bei allgemeinen Anfragen als auch bei konkreten antragsverfahrensbezogenen Fragestellungen,
— Vor- und Nachbereitung sowie Teilnahme am alle zwei Wochen stattfindenden Jour fixe mit dem AG,
(nähe Angaben sind der Leistungebeschreibung zu entnehmen)
Zusätzliche Informationen:
Mit Bekanntmachung dieser Ausschreibung auf den Portalen der EU und des Bundes wird dem AG gem. § 14 Abs.4 Nr.9 VgV die Möglichkeit eröffnet, diese Leistungen wiederholt binnen 3 Jahren nach Vertragsschluss im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das Unternehmen zu vergeben, das den ersten Auftrag erhalten hat.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorgehensweise/ Durchführung der Leistung

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-19 📅
Name: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. DLR Projektträger
Postort: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪
Köln 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 8103713.72 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
2) Die Vergabeunterlagen stehen uneingeschränkt und kostenfrei zur Verfügung. Die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform des BMI. Informationen überdie e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonischunter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
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3) Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des Angebotes notwendigen Informationenin der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Angebotes bestehen, sind Fragen der Bieter schriftlich und in deutscher Sprache über den Angebotsassistenten der e-Vergabe-Plattform des BMI (als registrierter Nutzer der e-Vergabe) bis spätestens 23.4.2019 zu stellen. Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Bieter, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Bieterfragen beantwortet oder Vergabeunterlagen geändert wurden.
Mehr anzeigen
5) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
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6) Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Formblättern sind – soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen – unzulässig und können zum Ausschluss des Angebotes führen.
a) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des BMI oder in Schriftform in einem geschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Angebot; Z30-SeV/288.3/1915/DG24“ bei der unter I.3) angegebenen Kontaktstelle einzureichen;
Mehr anzeigen
c) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. DerAuftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister,Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2019/S 153-377645 (2019-08-06)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-03-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2019/S 068-159849
Gesamtwert des Auftrags: 8 103 713 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Vergabekriterien
Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Postanschrift: Robert-Schuman-Platz 1
Postleitzahl: 53175
Postort: Bonn
Kontakt
Telefon: +49 228-300-3772 📞
Fax: +49 228-300-807-3779 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-03-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-10 📅
Datum des Beginns: 2019-07-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 049-117010
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 153-377645
ABl. S-Ausgabe: 49

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Projektträgerschaft zur Förderrichtlinie „Ein zukunftsfähiges, nachhaltiges Mobilitätssystem durch automatisiertes Fahren und Vernetzung“
Kurze Beschreibung:
Bei der Digitalisierung der Verkehrssysteme kommt dem automatisierten und vernetzten Fahren (AVF) eine hohe verkehrs- und wirtschaftspolitische Bedeutung zu. Es sind neben den Potenzialen des vernetzten Fahrens die Potenziale des automatisierten Fahrens in höheren Automatisierungsstufen bis bin zum autonomen Fahren zu erschließen. Die Schwerpunkte beim AVF liegen in der Verknüpfung zu anderen Verkehrsträgern sowie der Anwendung von Künstlicher Intelligenz im Mobilitätsbereich. Für die Umsetzung der Förderrichtlinie sucht das BMVI einen Auftragnehmer (Projektträger) zur administrativen Begleitung der Fördermaßnahmen, um einen effizienten Einsatz der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu gewährleisten. Der Projektträger unterstützt den AG in allen Phasen der Projektförderung durch Übernahme von wissenschaftlich-technischen und verwaltungsmäßigen Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung.
Mehr anzeigen
Im Rahmen der Forschungsförderung soll - aufbauend auf dem „Forschungsprogramm zur Automatisierung und Vernetzung im Straßenverkehr“ - die seitens des BMVI am 28.2.2019 veröffentlichte Förderrichtlinie „Ein zukunftsfähiges, nachhaltiges Mobilitätssystem durch automatisiertes Fahren und Vernetzung“ dazu beitragen, Lösungsansätze für zukunftsfähige, verkehrsträgerübergreifende Verkehrskonzepte zu entwickeln, die sich schnell, dauerhaft und kostengünstig umsetzen lassen. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die administrative Begleitung der Förderrichtlinie. Sie bezieht sich im Wesentlichen auf Einhaltung und Erfüllung beihilferechtlicher und zuwendungs- bzw. verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorgaben gemäß den §§ 7, 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie §§ 48, 49 und 49 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Dem Auftragnehmer werden insbesondere folgende Aufgaben übertragen:
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Auftragsvergabe
Postort: Bonn
Gesamtwert des Auftrags: 8 103 713 EUR 💰

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Servicestelle Vergabe
Internetadresse: www.bmvi.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Telefon: +49 2289499561 📞
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
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1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß§ 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 049-117010 (2020-03-05)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2020-04-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2009/DG24
Kurze Beschreibung:
Bei der Digitalisierung der Verkehrssysteme kommt dem automatisierten und vernetzten Fahren (AVF) eine hohe verkehrs- und wirtschaftspolitische Bedeutung zu. Es sind neben den Potenzialen des vernetzten Fahrens die Potenziale des automatisierten Fahrens in höheren Automatisierungsstufen bis bin zum autonomen Fahren zu erschließen. Die Schwerpunkte beim AVF liegen in der Verknüpfung zu anderen Verkehrsträgern sowie der Anwendung von Künstlicher Intelligenz im Mobilitätsbereich.Für die Umsetzung der Förderrichtlinie sucht das BMVI einen Auftragnehmer (Projektträger) zur administrativen Begleitung der Fördermaßnahmen, um einen effizienten Einsatz der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu gewährleisten. Der Projektträger unterstützt den AG in allen Phasen der Projektförderung Durch Übernahme von wissenschaftlich-technischen und verwaltungsmäßigen Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung.
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Gesamtwert des Auftrags: 3 070 678 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-04-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 074-177116
ABl. S-Ausgabe: 74
Zusätzliche Informationen
Es handelt sich um Wiederholungsleistungen im Sinne des § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV. Dem Auftraggeber macht Gebrauch von der Möglichkeit, diese Leistungen wiederholt binnen 3 Jahren nach Vertragsschluss im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das Unternehmen zu vergeben, das den ersten Auftrag erhalten hat.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bei der Digitalisierung der Verkehrssysteme kommt dem automatisierten und vernetzten Fahren (AVF) eine hohe verkehrs- und wirtschaftspolitische Bedeutung zu. Es sind neben den Potenzialen des vernetzten Fahrens die Potenziale des automatisierten Fahrens in höheren Automatisierungsstufen bis bin zum autonomen Fahren zu erschließen. Die Schwerpunkte beim AVF liegen in der Verknüpfung zu anderen Verkehrsträgern sowie der Anwendung von Künstlicher Intelligenz im Mobilitätsbereich.Für die Umsetzung der Förderrichtlinie sucht das BMVI einen Auftragnehmer (Projektträger) zur administrativen Begleitung der Fördermaßnahmen, um einen effizienten Einsatz der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu gewährleisten. Der Projektträger unterstützt den AG in allen Phasen der Projektförderung
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Durch Übernahme von wissenschaftlich-technischen und verwaltungsmäßigen Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die administrative Begleitung der Projekte des 2. Förderaufrufes der Förderrichtlinie. Sie bezieht sich im Wesentlichen auf Einhaltung und Erfüllung beihilferechtlicher und zuwendungs- bzw. verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorgaben gemäß den §§ 7, 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie §§ 48, 49 und 49 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Dem Auftragnehmer werden insbesondere folgende Aufgaben übertragen:
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— Information und Beratung der Förderinteressenten im Vorfeld des Skizzen-/Antragsverfahrens entsprechend der Förderrichtlinie sowohl bei allgemeinen Anfragen als auch bei konkreten antragsverfahrens bezogenen Fragestellungen;
— formale und fachliche Prüfung der Skizzen sowie der nachfolgenden Förderanträge;
— Beurteilung der formalen Förderwürdigkeit anhand von einheitlichen Bewertungskriterien;
— Festsetzung der Zuwendung mit Auflagen und Nebenbestimmungen in Form eines Bewilligungsbescheids;
— Auszahlung der Fördermittel;
— Begleitung der bewilligten Vorhaben, u. a. Teilnahme an Sitzungen der Projektkonsortien, Verfolgung der Verwertungsmaßnahmen der Zuwendungsempfänger und Prüfung der Umsetzung der Verwendung nach Vorhabenende, laufende Auswertung der Ergebnisse und Eigenevaluationen der Projekte;
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— Verwendungsnachweisprüfung, ggf. Erlass von Änderungs- und Rückforderungsbescheiden sowie deren rechtliche Durchsetzung;
— Aufbewahrung aller zuwendungsrelevanten Unterlagen und Übergabe dieser in elektronischer Form nach Abschluss der Projekte an den AG;
— treuhänderischen Verwaltung der zur Verfügung gestellten Mittel gemäß § 44 Abs. 2 BHO;
— Vor- und Nachbereitung sowie Teilnahme am alle 2 Wochen stattfindenden Jour fixe mit dem AG;
Zusätzliche Informationen:
Es handelt sich um Wiederholungsleistungen im Sinne des § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV. Dem Auftraggeber macht Gebrauch von der Möglichkeit, diese Leistungen wiederholt binnen 3 Jahren nach Vertragsschluss im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das Unternehmen zu vergeben, das den ersten Auftrag erhalten hat.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-09 📅
Name: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V., DLR-Projektträger
Land: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 3070678.21 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-Internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
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Vergabeverfahren hin.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
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Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 074-177116 (2020-04-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 3070678.21 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-04-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 075-178531
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 074-177116
ABl. S-Ausgabe: 75

Auftragsvergabe
Name: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V., DLR-Projektträger
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-Internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
Quelle: OJS 2020/S 075-178531 (2020-04-15)