Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist die Prüfung der Jahresabschlüsse einschließlich folgender Nebenleistungen:
1. Prüfung der Jahresabschlüsse:
a) Prüfung der Jahresabschlüsse der Deutschen Bundesbank, die die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung umfassen. In diesem Kontext soll der externe Prüfer die relevanten Buchführungssysteme (SAP als führendes System), die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen Internen Kontrollsystems überprüfen und dessen Angemessenheit im Hinblick auf die Aufstellung der Jahresabschlüsse bewerten. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen durch den Vorstand sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses (Geschäftsbericht).
b) Jährliche Überprüfung, ob die Organisation für die Überwachung compliancerelevanter Sachverhalte geeignet ist, die Einhaltung der Insider-Geschäftsregelungen durch das Personal der Bundesbank gemäß den „Leitsätzen für private Finanzgeschäfte“ zu gewährleisten.
c) Jährliche Überprüfung, ob die bundesbankinternen Grundsätze, Verfahren und Kontrollen zur Verhinderung der Geldwäsche geeignet sind, die Erfüllung der Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG) sowie gem. §§ 25 h ff. Kreditwesengesetz zu gewährleisten.
d) Jährliche Überprüfung der Anwendung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) in dem für die Deutsche Bundesbank beschlossenem Umfang.
e) Jährliche Prüfung der Spendenvergabe der Deutschen Bundesbank. Dies umfasst die Prüfung und Bestätigung der Einhaltung der bankinternen Regelungen zur Spendenvergabe, die Erstellung einer Übersicht (zusammenfassende Darstellung der Spendentätigkeit) sowie die Darstellung in einem Kapitel des Prüfungsberichts zum Jahresabschluss.
Die Jahresabschlussprüfung besteht aus Vorprüfungen in der zweiten Jahreshälfte sowie der Hauptprüfung im Januar und Februar. Die Prüfungen sind so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße mit hinreichender Sicherheit rechtzeitig vor Aufstellung des Jahresabschlusse s, d.h. bis spätestens 10. Februar des Folgejahres, erkannt werden und das Testat und der finalisierte Prüfungsbericht in der dritten Februarwoche vorliegen. Aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen ist eine präzise Einhaltung des Zeitplans unabdingbar.
2. Bericht zur Plan/Ist-Analyse:
Vor Beginn eines jeden Geschäftsjahres stellt die Bank eine Plankostenrechnung und einen Investitionsplan auf. Die tatsächlich angefallenen Kosten und Investitionen werden nach Abschluss des Geschäftsjahres den Planzahlen im Rahmen einer Plan/Ist-Analyse gegenübergestellt. Diese Plan-Ist-Analyse ist vom Wirtschaftsprüfer zu prüfen (§26 BBankG) und über das Ergebnis ist ein gesonderter Bericht zu erstellen.
3. Bezügebericht:
Jährliche Erstellung eines Berichts über die Bezüge aktiver und ehemaliger Organmitglieder der Deutschen Bundesbank sowie deren Hinterbliebenen.
4. Zulieferungen an die EZB-Prüfer:
Von den Wirtschaftsprüfern der EZB definierte jährliche Prüfungen, ob:
— die von der Bundesbank im Namen und für Rechnung der EZB gehaltenen Fremdwährungsreserven in Übereinstimmung mit den EZB-Leitlinien verwaltet werden,
— diese Fremdwährungsreserven ordnungsgemäß nachgewiesen und durch externe Bestätigungen belegt sind und
— der Euro-Banknotenumlauf entsprechend den EZB-Leitlinien in der Bilanz der Bundesbank ausgewiesen ist.
Die Prüfungsergebnisse sind auf vorgegebenen Formblättern in englischer Sprache zu dokumentieren.
5. Sonstiges:
Die Erbringung prüfungsnaher Beratungsleistungen auf Anforderung gehört zum Leistungsumfang, soweit die Regeln zur beruflichen Unabhängigkeit dem nicht entgegenstehen.
Die Prüfungsleistungen sind unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung (IDW-Standards) sowie unter ergänzender Beachtung der „International Standards on Auditing“ (ISAs) und den „Code of Ethics“ der IFAC (/IESBA) in den jeweils aktuellen Fassungen durchzuführen.