Prüfung elektrischer Anlagen und E- Unterweisungen für Mitarbeiter

Niersverband Viersen

Ausgeschrieben werden die in den Jahren 2020 bis 2023 nach den Regeln des VdS und des Baurechts durchzuführenden Prüfungen elektrischer Anlagen (einschließlich Sicherheitsbeleuchtungs-, Brandmelde- und Alarmierungsanlagen). Ebenfalls ausgeschrieben werden die in den genannten Jahren erforderlichen elektrotechnischen Unterweisungen für unser elektrotechnisches Fachpersonal.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-06-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-05-22.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-05-22 Auftragsbekanntmachung
2019-07-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-05-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Tests, Analysen und Beratung
Referenznummer: 100.132
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben werden die in den Jahren 2020 bis 2023 nach den Regeln des VdS und des Baurechts durchzuführenden Prüfungen elektrischer Anlagen (einschließlich Sicherheitsbeleuchtungs-, Brandmelde- und Alarmierungsanlagen). Ebenfalls ausgeschrieben werden die in den genannten Jahren erforderlichen elektrotechnischen Unterweisungen für unser elektrotechnisches Fachpersonal.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Tests, Analysen und Beratung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Viersen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Niersverband Viersen
Postanschrift: Am Niersverband 10
Postleitzahl: 41747
Postort: Viersen
Kontakt
Internetadresse: http://www.niersverband.de 🌏
E-Mail: vergabeaw@niersverband.de 📧
Telefon: +49 2162 / 3704-340 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E63769537 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E63769537 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-05-22 📅
Einreichungsfrist: 2019-06-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-05-24 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 100-242398
ABl. S-Ausgabe: 100
Zusätzliche Informationen
Den Verdingungsunterlagen liegen bei: Angebotsschreiben (Formular), Leistungsverzeichnis als GAEB Datei, Leistungsverzeichnis (pdf), Eigenerklärung (Formular), Besondere Vertragsbedingungen, Hinweis an Bieter zur Abgabe elektronischer Angebote, Wichtiger Hinweis für Bieter (zur Vermeidung von Fehlern), Nichtbieter Rückinfo (Formular), Informationen zum Datenschutz, Einheitliche Europäische Eigenerklärung (Formular), Liste der Betriebsstellen inkl. Aufwandsabschätzung, Muster: Exceltabelle der Prüfergebnisse, Muster: Aufmaßzettel für die Leistungserfassung.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
14 ganztägige (ca. 8 Stunden) Unterweisungstermine, ca. 200-250 einzelne Prüfungstermine unterschiedlicher Dauer als Erst- und als Wiederholungsprüfungen sowohl VdS- als auch Baurechtsprüfungen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Es sind nur Bieter (Prüfer und Unterweiser) zugelassen, die über die folgenden Anerkennungen verfügen:
1) Anerkennung „VdS-Zertifikat über die Anerkennung als Sachverständige/r zum Prüfen elektrischer Anlagen. Dem Inhaber der Anerkennung ist es gestattet, Prüfungen nach Klausel 3602 „Elektrische Anlagen“ für die Feuerversicherung durchzuführen. Richtlinien für die Anerkennung von Sachverständigen zum Prüfen von elektrischen Anlagen ist die VdS 2228.
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2) Anerkennung als Prüf-Sachverständige/r, der die in Teil 1 der PrüfVO NRW benannten Voraussetzungen der Fachrichtung Elektrotechnik nachweislich voll erfüllt. Die Anerkennung muss die folgenden technischen Anlagen umfassen:
— Sicherheitsbeleuchtungs- und Sicherheitsstromversorgungsanlagen,
— Brandmelde- und Alarmierungsanlagen,
— elektrische Anlagen.
3) Referenzen zu durchgeführten Seminaren, Schulungen oder Unterweisungen z. B. durch Flyerkopien, vergleichbare Unterlagen oder Links.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Anforderungen gemäß VgV § 45 Abs. 1) Nr. 1 für die letzten 3 Jahre und Nr. 3: Eigenerklärungen und Kopien der entsprechenden Dokumente, im Detail dem Anschreiben zu den Submissionsunterlagen zu entnehmen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Anforderungen gemäß VgV § 46 Abs. 3) Nr. 1: Eigenerklärungen und Kopien der entsprechenden Dokumente, im Detail dem Anschreiben zu den Submissionsunterlagen zu entnehmen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-08-07 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-06-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.niersverband.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E63769537 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Teil 4, Anwendung. Auszug:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen oder an die Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 100-242398 (2019-05-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben werden die in den Jahren 2020 bis 2023 nach den Regeln des VdS und des Baurechts durchzuführenden Prüfungen elektrischer Anlagen (einschließlich Sicherheitsbeleuchtungs-, Brandmelde-und Alarmierungsanlagen). Ebenfalls ausgeschrieben werden die in den genannten Jahren erforderlichen elektrotechnischen Unterweisungen für unser elektrotechnisches Fachpersonal.
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Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-07-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 142-350207
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 100-242398
ABl. S-Ausgabe: 142

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-22 📅
Name: Sachverständigenbüro Bluhm & Schneppe GmbH & Co. KG
Postanschrift: Hochfeldstraße 78
Postort: Duisburg
Postleitzahl: 47198
Land: Deutschland 🇩🇪
Duisburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
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Quelle: OJS 2019/S 142-350207 (2019-07-22)