Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres 2019 (01.01. – 31.12.2019) unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes gem. Vorschriften des Dritten Buches des HGB, § 87 Abs. 1 Haushaltsordnung des Freistaates Sachsen (SäHO) und der Kapitel VIII, Nr. 4:
— die Prüfung des Jahresabschlusses ist gemäß § 317 HGB und unter Beachtung der vom Institut für Wirtschaftsprüfer e. V. (IDW) festgelegten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung jeweils für große Kapitalgesellschaften (gem. § 267 Abs. 3) durchzuführen,
— Erstellung eines Prüfvermerkes,
— ergänzend zum Prüfungsbericht: Analyse der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage,
— Aufgliederung und Erläuterung zu einzelnen Posten des Jahresabschlusses,
— Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-08.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Prüfung Jahresabschluss der LTV für das Geschäftsjahr 2019
JAPR-2019
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen📦
Kurze Beschreibung:
“Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres 2019 (01.01. – 31.12.2019) unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes gem. Vorschriften des...”
Kurze Beschreibung
Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres 2019 (01.01. – 31.12.2019) unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes gem. Vorschriften des Dritten Buches des HGB, § 87 Abs. 1 Haushaltsordnung des Freistaates Sachsen (SäHO) und der Kapitel VIII, Nr. 4:
— die Prüfung des Jahresabschlusses ist gemäß § 317 HGB und unter Beachtung der vom Institut für Wirtschaftsprüfer e. V. (IDW) festgelegten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung jeweils für große Kapitalgesellschaften (gem. § 267 Abs. 3) durchzuführen,
— Erstellung eines Prüfvermerkes,
— ergänzend zum Prüfungsbericht: Analyse der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage,
— Aufgliederung und Erläuterung zu einzelnen Posten des Jahresabschlusses,
— Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG.
1️⃣
Ort der Leistung: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Pirna
DE
Beschreibung der Beschaffung:
“Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres 2019 (01.01. – 31.12.2019) unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes gem. Vorschriften des...”
Beschreibung der Beschaffung
Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres 2019 (01.01. – 31.12.2019) unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes gem. Vorschriften des Dritten Buches des HGB, § 87 Abs. 1 Haushaltsordnung des Freistaates Sachsen (SäHO) und der Kapitel VIII, Nr. 4:
— die Prüfung des Jahresabschlusses ist gemäß § 317 HGB und unter Beachtung der vom Institut für Wirtschaftsprüfer e. V. (IDW) festgelegten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung jeweils für große Kapitalgesellschaften (gem. § 267 Abs. 3) durchzuführen,
— Erstellung eines Prüfvermerkes,
— ergänzend zum Prüfungsbericht: Analyse der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage,
— Aufgliederung und Erläuterung zu einzelnen Posten des Jahresabschlusses,
— Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-05-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Beauftragung erfolgt zunächst bis 31.12.2020 und verlängert sich automatisch für ein weiteres Prüfungsjahr (bei max. 4-facher Verlängerung), sofern...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Beauftragung erfolgt zunächst bis 31.12.2020 und verlängert sich automatisch für ein weiteres Prüfungsjahr (bei max. 4-facher Verlängerung), sofern dieser automatischen Verlängerung nicht bis 14 Tage vor Vertragsende schriftlich und einseitig durch die LTV widersprochen wurde. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen für die Folgejahre besteht nicht.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Beauftragung erfolgt zunächst bis 31.12.2020 und verlängert sich automatisch für ein weiteres Prüfungsjahr (bei max. 4-facher Verlängerung), sofern...”
Beschreibung der Optionen
Die Beauftragung erfolgt zunächst bis 31.12.2020 und verlängert sich automatisch für ein weiteres Prüfungsjahr (bei max. 4-facher Verlängerung), sofern dieser automatischen Verlängerung nicht bis 14 Tage vor Vertragsende schriftlich und einseitig durch die LTV widersprochen wurde. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen für die Folgejahre besteht nicht.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Angebotsunterlagen sind bitte möglichst als Zip-Datei und in einer pdf-Datei hochzuladen.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Erklärung zum Nichtvorliegen von Eintragungen im Gewerbezentralregister,
— Handelsregisterauszug.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Berufshaftpflichtversicherung gem. § 2 Wirtschaftsprüferberufshaftpflichtversicherungsordnung (WPBHV),
— Umsatz der letzten 3 Jahre.” Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Qualifikation des Prüfungsteams: mind. 2 durch die dt. Wirtschaftsprüferkammer öffentlich bestellte Wirtschaftsprüfer,
— Qualifikation des...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Qualifikation des Prüfungsteams: mind. 2 durch die dt. Wirtschaftsprüferkammer öffentlich bestellte Wirtschaftsprüfer,
— Qualifikation des Prüfungsleiters: durch die dt. Wirtschaftsprüferkammer öffentlich bestellter Wirtschaftsprüfer mit Erfahrungen im öffentlichen Bereich,
— mind. 2 Referenzobjekte des Bieters mit vergleichbaren Anforderungen (Nachweis der in den letzten 3 Jahren erbrachten Prüfungsleistungen von öffentlichen Unternehmen, die staatlicher Aufsicht unterstehen oder vergleichbaren Einrichtungen (Anwendung von deutschem Bundesrecht, Haushaltsrecht der BRD/der deutschen Bundesländer und Handelsgesetzbuch (HGB)),
— internes Qualitätssicherungssystem,
— Nachweis Qualitätskontrolle nach § 57a Abs. 1 WPO oder Ausnahme gem. § 319 Abs. 1 HGB.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Wirtschaftsprüfer gem. § 316 und 319 Abs. 1, Satz 1 HGB; gem. § 1 WPO
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-05-20
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-07-19 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-05-20
14:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Pirna
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Teilnahme von Bietern/Bevollmächtigten zum Termin ist ausgeschlossen.
“Im Hinblick auf die Anforderung des Staatsbetriebes LTV des Freistaates Sachsen (§26 SäHO), den unabhängigen externen Prüfer des Jahresabschlusses...”
Im Hinblick auf die Anforderung des Staatsbetriebes LTV des Freistaates Sachsen (§26 SäHO), den unabhängigen externen Prüfer des Jahresabschlusses turnusmäßig zu wechseln, dürfen die in dieser Bekanntmachung geforderten Dienstleistungen nicht von dem jetzigen externen Prüfer durchgeführt werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de📧
URL: www.ldl.sachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verfahren vor der Vergabekammer (§ 160 GWB) – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verfahren vor der Vergabekammer (§ 160 GWB) – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 072-170489 (2019-04-08)