Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres 2019 (01.01. – 31.12.2019) unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes gem. Vorschriften des Dritten Buches des HGB, § 87 Abs. 1 Haushaltsordnung des Freistaates Sachsen (SäHO) und der Kapitel VIII, Nr. 4: — die Prüfung des Jahresabschlusses ist gemäß § 317 HGB und unter Beachtung der vom Institut für Wirtschaftsprüfer e. V. (IDW) festgelegten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung jeweils für große Kapitalgesellschaften (gem. § 267 Abs. 3) durchzuführen, — Erstellung eines Prüfvermerkes, — ergänzend zum Prüfungsbericht: Analyse der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage, — Aufgliederung und Erläuterung zu einzelnen Posten des Jahresabschlusses, — Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-08.
Auftragsbekanntmachung (2019-04-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen
Referenznummer: JAPR-2019
Kurze Beschreibung:
Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres 2019 (01.01. – 31.12.2019) unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes gem. Vorschriften des Dritten Buches des HGB, § 87 Abs. 1 Haushaltsordnung des Freistaates Sachsen (SäHO) und der Kapitel VIII, Nr. 4:
— die Prüfung des Jahresabschlusses ist gemäß § 317 HGB und unter Beachtung der vom Institut für Wirtschaftsprüfer e. V. (IDW) festgelegten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung jeweils für große Kapitalgesellschaften (gem. § 267 Abs. 3) durchzuführen,
— Erstellung eines Prüfvermerkes,
— ergänzend zum Prüfungsbericht: Analyse der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage,
— Aufgliederung und Erläuterung zu einzelnen Posten des Jahresabschlusses,
— Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG.
Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres 2019 (01.01. – 31.12.2019) unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes gem. Vorschriften des Dritten Buches des HGB, § 87 Abs. 1 Haushaltsordnung des Freistaates Sachsen (SäHO) und der Kapitel VIII, Nr. 4:
— die Prüfung des Jahresabschlusses ist gemäß § 317 HGB und unter Beachtung der vom Institut für Wirtschaftsprüfer e. V. (IDW) festgelegten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung jeweils für große Kapitalgesellschaften (gem. § 267 Abs. 3) durchzuführen,
— Erstellung eines Prüfvermerkes,
— ergänzend zum Prüfungsbericht: Analyse der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage,
— Aufgliederung und Erläuterung zu einzelnen Posten des Jahresabschlusses,
— Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG.
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-04-08 📅
Einreichungsfrist: 2019-05-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-04-11 📅
Datum des Beginns: 2020-05-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 072-170489
ABl. S-Ausgabe: 72
Zusätzliche Informationen
Die Angebotsunterlagen sind bitte möglichst als Zip-Datei und in einer pdf-Datei hochzuladen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres 2019 (01.01. – 31.12.2019) unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes gem. Vorschriften des Dritten Buches des HGB, § 87 Abs. 1 Haushaltsordnung des Freistaates Sachsen (SäHO) und der Kapitel VIII, Nr. 4:
Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres 2019 (01.01. – 31.12.2019) unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes gem. Vorschriften des Dritten Buches des HGB, § 87 Abs. 1 Haushaltsordnung des Freistaates Sachsen (SäHO) und der Kapitel VIII, Nr. 4:
— die Prüfung des Jahresabschlusses ist gemäß § 317 HGB und unter Beachtung der vom Institut für Wirtschaftsprüfer e. V. (IDW) festgelegten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung jeweils für große Kapitalgesellschaften (gem. § 267 Abs. 3) durchzuführen,
— die Prüfung des Jahresabschlusses ist gemäß § 317 HGB und unter Beachtung der vom Institut für Wirtschaftsprüfer e. V. (IDW) festgelegten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung jeweils für große Kapitalgesellschaften (gem. § 267 Abs. 3) durchzuführen,
— Erstellung eines Prüfvermerkes,
— ergänzend zum Prüfungsbericht: Analyse der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage,
— Aufgliederung und Erläuterung zu einzelnen Posten des Jahresabschlusses,
— Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Beauftragung erfolgt zunächst bis 31.12.2020 und verlängert sich automatisch für ein weiteres Prüfungsjahr (bei max. 4-facher Verlängerung), sofern dieser automatischen Verlängerung nicht bis 14 Tage vor Vertragsende schriftlich und einseitig durch die LTV widersprochen wurde. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen für die Folgejahre besteht nicht.
Die Beauftragung erfolgt zunächst bis 31.12.2020 und verlängert sich automatisch für ein weiteres Prüfungsjahr (bei max. 4-facher Verlängerung), sofern dieser automatischen Verlängerung nicht bis 14 Tage vor Vertragsende schriftlich und einseitig durch die LTV widersprochen wurde. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen für die Folgejahre besteht nicht.
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung erfolgt zunächst bis 31.12.2020 und verlängert sich automatisch für ein weiteres Prüfungsjahr (bei max. 4-facher Verlängerung), sofern dieser automatischen Verlängerung nicht bis 14 Tage vor Vertragsende schriftlich und einseitig durch die LTV widersprochen wurde. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen für die Folgejahre besteht nicht.
Die Beauftragung erfolgt zunächst bis 31.12.2020 und verlängert sich automatisch für ein weiteres Prüfungsjahr (bei max. 4-facher Verlängerung), sofern dieser automatischen Verlängerung nicht bis 14 Tage vor Vertragsende schriftlich und einseitig durch die LTV widersprochen wurde. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen für die Folgejahre besteht nicht.
Zusätzliche Informationen:
Die Angebotsunterlagen sind bitte möglichst als Zip-Datei und in einer pdf-Datei hochzuladen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Pirna
DE
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Erklärung zum Nichtvorliegen von Eintragungen im Gewerbezentralregister,
— Handelsregisterauszug.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Qualifikation des Prüfungsteams: mind. 2 durch die dt. Wirtschaftsprüferkammer öffentlich bestellte Wirtschaftsprüfer,
— Qualifikation des Prüfungsleiters: durch die dt. Wirtschaftsprüferkammer öffentlich bestellter Wirtschaftsprüfer mit Erfahrungen im öffentlichen Bereich,
— mind. 2 Referenzobjekte des Bieters mit vergleichbaren Anforderungen (Nachweis der in den letzten 3 Jahren erbrachten Prüfungsleistungen von öffentlichen Unternehmen, die staatlicher Aufsicht unterstehen oder vergleichbaren Einrichtungen (Anwendung von deutschem Bundesrecht, Haushaltsrecht der BRD/der deutschen Bundesländer und Handelsgesetzbuch (HGB)),
— mind. 2 Referenzobjekte des Bieters mit vergleichbaren Anforderungen (Nachweis der in den letzten 3 Jahren erbrachten Prüfungsleistungen von öffentlichen Unternehmen, die staatlicher Aufsicht unterstehen oder vergleichbaren Einrichtungen (Anwendung von deutschem Bundesrecht, Haushaltsrecht der BRD/der deutschen Bundesländer und Handelsgesetzbuch (HGB)),
— internes Qualitätssicherungssystem,
— Nachweis Qualitätskontrolle nach § 57a Abs. 1 WPO oder Ausnahme gem. § 319 Abs. 1 HGB.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Wirtschaftsprüfer gem. § 316 und 319 Abs. 1, Satz 1 HGB; gem. § 1 WPO
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-07-19 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-05-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ort des Eröffnungstermins: Pirna
Zusätzliche Informationen: Teilnahme von Bietern/Bevollmächtigten zum Termin ist ausgeschlossen.
Im Hinblick auf die Anforderung des Staatsbetriebes LTV des Freistaates Sachsen (§26 SäHO), den unabhängigen externen Prüfer des Jahresabschlusses turnusmäßig zu wechseln, dürfen die in dieser Bekanntmachung geforderten Dienstleistungen nicht von dem jetzigen externen Prüfer durchgeführt werden.
Im Hinblick auf die Anforderung des Staatsbetriebes LTV des Freistaates Sachsen (§26 SäHO), den unabhängigen externen Prüfer des Jahresabschlusses turnusmäßig zu wechseln, dürfen die in dieser Bekanntmachung geforderten Dienstleistungen nicht von dem jetzigen externen Prüfer durchgeführt werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de📧
Internetadresse: www.ldl.sachsen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verfahren vor der Vergabekammer (§ 160 GWB) – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.