Das Landesamt für Steuern (LfSt) vergibt einen Dienstleistungsauftrag über die Prüfung von ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen in der übergeordneten Behörde (2 Standorte), im eigenen Haus (4 Standorte) sowie in den nachgeordneten Dienststellen (76 Finanzämter mit 25 Außenstellen) in Bayern. Für die in ganz Bayern zu erbringende Dienstleistung werden sieben Gebiets-Lose gebildet (je Regierungsbezirk 1 Los). Gegenstand des Verfahrens ist eine vierjährige Rahmenvereinbarung, die ab dem 1.1.2020 in Kraft tritt und mit Ablauf des 31.12.2023 endet. Ein erster Abruf ist bereits ab Januar 2020 möglich. Weitere Details und Hinweise zu den Prüfungsorten, den Prüfungsinhalten sowie zum Prüfungsumfang (je Los) sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-09-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Kontrolle
Referenznummer: 2019SBA000009
Kurze Beschreibung:
Das Landesamt für Steuern (LfSt) vergibt einen Dienstleistungsauftrag über die Prüfung von ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen in der übergeordneten Behörde (2 Standorte), im eigenen Haus (4 Standorte) sowie in den nachgeordneten Dienststellen (76 Finanzämter mit 25 Außenstellen) in Bayern.
Für die in ganz Bayern zu erbringende Dienstleistung werden sieben Gebiets-Lose gebildet (je Regierungsbezirk 1 Los).
Gegenstand des Verfahrens ist eine vierjährige Rahmenvereinbarung, die ab dem 1.1.2020 in Kraft tritt und mit Ablauf des 31.12.2023 endet.
Ein erster Abruf ist bereits ab Januar 2020 möglich.
Weitere Details und Hinweise zu den Prüfungsorten, den Prüfungsinhalten sowie zum Prüfungsumfang (je Los) sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Landesamt für Steuern (LfSt) vergibt einen Dienstleistungsauftrag über die Prüfung von ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen in der übergeordneten Behörde (2 Standorte), im eigenen Haus (4 Standorte) sowie in den nachgeordneten Dienststellen (76 Finanzämter mit 25 Außenstellen) in Bayern.
Für die in ganz Bayern zu erbringende Dienstleistung werden sieben Gebiets-Lose gebildet (je Regierungsbezirk 1 Los).
Gegenstand des Verfahrens ist eine vierjährige Rahmenvereinbarung, die ab dem 1.1.2020 in Kraft tritt und mit Ablauf des 31.12.2023 endet.
Ein erster Abruf ist bereits ab Januar 2020 möglich.
Weitere Details und Hinweise zu den Prüfungsorten, den Prüfungsinhalten sowie zum Prüfungsumfang (je Los) sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Kontrolle📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Elektrobereich📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-09-05 📅
Einreichungsfrist: 2019-10-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-09-09 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 173-422288
ABl. S-Ausgabe: 173
Zusätzliche Informationen
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Landesamt für Steuern (LfSt) vergibt einen Dienstleistungsauftrag über die Prüfung von ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen in der übergeordneten Behörde (2 Standorte), im eigenen Haus (4 Standorte) sowie in den nachgeordneten Dienststellen (76 Finanzämter mit 25 Außenstellen) in Bayern.
Das Landesamt für Steuern (LfSt) vergibt einen Dienstleistungsauftrag über die Prüfung von ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen in der übergeordneten Behörde (2 Standorte), im eigenen Haus (4 Standorte) sowie in den nachgeordneten Dienststellen (76 Finanzämter mit 25 Außenstellen) in Bayern.
Für die in ganz Bayern zu erbringende Dienstleistung werden sieben Gebiets-Lose gebildet (je Regierungsbezirk 1 Los).
Gegenstand des Verfahrens ist eine vierjährige Rahmenvereinbarung, die ab dem 1.1.2020 in Kraft tritt und mit Ablauf des 31.12.2023 endet.
Ein erster Abruf ist bereits ab Januar 2020 möglich.
Weitere Details und Hinweise zu den Prüfungsorten, den Prüfungsinhalten sowie zum Prüfungsumfang (je Los) sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bezeichnung des Loses: Unterfranken
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Prüfung der ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel und Anlagen in den abrufberechtigten Dienststellen des Regierungsbezirks Unterfranken
Bezeichnung des Loses: Mittelfranken
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Prüfung der ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel und Anlagen in den abrufberechtigten Dienststellen des Regierungsbezirks Mittelfranken.
Bezeichnung des Loses: Oberfranken
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Prüfung der ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel und Anlagen in den abrufberechtigten Dienststellen des Regierungsbezirks Oberfranken.
Bezeichnung des Loses: Niederbayern
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Prüfung der ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel und Anlagen in den abrufberechtigten Dienststellen des Regierungsbezirks Niederbayern.
Bezeichnung des Loses: Oberbayern
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Prüfung der ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel und Anlagen in den abrufberechtigten Dienststellen des Regierungsbezirks Oberbayern.
Bezeichnung des Loses: Oberpfalz
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Prüfung der ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel und Anlagen in den abrufberechtigten Dienststellen des Regierungsbezirks Oberpfalz.
Bezeichnung des Loses: Schwaben
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
Prüfung der ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel und Anlagen in den abrufberechtigten Dienststellen des Regierungsbezirks Schwaben
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die eigentliche Prüfungsleistung ist von mind. einem Prüferteam bestehend aus mind. 2 Mitarbeitern/Technikern auszuführen, dabei muss in jedem Team mind. eine sog. „Befähigte Person" nach TRBS 1203 sein.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 7
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-12-08 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-10-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2019/S 173-422288 (2019-09-05)
Ergänzende Angaben (2019-10-02) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Elektrobereich📦
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Die Angebots- bzw. Auftragswerte werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht angegeben (Hinweis dazu auch auf § 39 Abs. 6 VgV).
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Die Angebots- bzw. Auftragswerte werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht angegeben (Hinweis dazu auch auf § 39 Abs. 6 VgV).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Prüfung der ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel und Anlagen in den abrufberechtigten Dienststellen des Regierungsbezirks…
… Unterfranken.
… Schwaben.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-07 📅
Name: DPS GmbH – Das Prüfunternehmen
Postanschrift: Niermannsweg 11
Postort: Erkrath
Postleitzahl: 40699
Land: Deutschland 🇩🇪 Mettmann
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Name: Michael Gallus & Mario Grabowski GbR
Postanschrift: Hermann-Hesse-Str. 8
Postort: Schwabmünchen
Postleitzahl: 86830
Land: Augsburg, Landkreis
🏙️
Name: EF-Gebäudetechnik
Postanschrift: Gleißachweg 9
Postort: Unterföhring
Postleitzahl: 85774
Land: München, Landkreis
🏙️
Name: EF Gebäudetechnik
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
8
Referenz Zusätzliche Informationen
Die Angebots- bzw. Auftragswerte werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht angegeben (Hinweis dazu auch auf § 39 Abs. 6 VgV).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.