Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel (DIN VDE 0100 Teil 200 Abschnitte 2.7.4 und 2.7.5; DIN VDE 0701 – 0702) und der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel und Anlagen (DIN VDE 0100 Teil 200 Abschnitte 2.7.6 und 2.7.7; VDE 0105 und DGUV Vorschrift 3 und 4).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln (22/AD/2019)
Produkte/Dienstleistungen: Technische Kontrolle und Tests📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel (DIN VDE 0100 Teil 200 Abschnitte 2.7.4 und...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel (DIN VDE 0100 Teil 200 Abschnitte 2.7.4 und 2.7.5; DIN VDE 0701 – 0702) und der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel und Anlagen (DIN VDE 0100 Teil 200 Abschnitte 2.7.6 und 2.7.7; VDE 0105 und DGUV Vorschrift 3 und 4).
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 1 – Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Technische Kontrolle📦
Ort der Leistung: Nordrhein-Westfalen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nordrhein-Westfalen
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel (DIN VDE 0100 Teil 200 Abschnitte 2.7.4 und...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel (DIN VDE 0100 Teil 200 Abschnitte 2.7.4 und 2.7.5; DIN VDE 0701 – 0702) gemäß den geltenden arbeitsschutzrechtsrechtlichen Vorschriften und Gesetze (insbesondere Betriebssicherheitsverordnung),
Den technischen Regeln zur Betriebssicherheit (TRBS) und den entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften und Prüfungsempfehlungen (insbesondere DGUV Vorschriften 3 und 4) sowie der Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten – Prüfverordnung – (PrüfVO NRW).
Die Prüfung ist je nach Schutzklasse entsprechend der einschlägigen Normen durchzuführen. Die erste Prüfung ist – mit nachfolgenden Ausnahmen – innerhalb von 6 Monaten für alle Geräte nach Auftragserteilung abzuschließen. Hierbei sind Geräte ausgenommen, die bereits als geprüft gekennzeichnet sind und die nachfolgend genannte Frist für die Wiederholungsprüfung noch nicht abgelaufen ist. Für die Wiederholungsprüfungen obliegt es dem Auftragnehmer, die Prüfintervalle einzuhalten.
Im Rahmen des Vertrages sind nach der erstmaligen Prüfung durch den Auftragnehmer folgende Fristen für Wiederholungsprüfungen einzuhalten:
a) 12 Monate – alle elektrischen ortsveränderlichen Betriebsmittel gemäß DGUV Information 203-049 mit Ausnahme der unter b) genannten Betriebsmittel
b) 24 Monate – Elektrische ortsveränderliche Betriebsmittel in Büroräumen, Besprechungsräumen, Funktionsräumen wie Druckerei und Poststelle gemäß DGUV Information 203-049 und sämtliche EDV-Ausstattung gemäß DGUV Information 203-049
Die Auftraggeberin behält sich vor, in Abhängigkeit von der Fehlerquote Prüffristen zu verlängern oder zu verkürzen. Weiterhin ersetzen künftige abweichende Regelungen zu den Prüfungen die in dieser Ausschreibung genannten Regelungen. Im Zweifel gelten die Regelungen der einschlägigen Normen und Vorschriften vor den hier genannten Regelungen.
Die Leistungsorte für die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel sind in der Anlage 1a zur Leistungsbeschreibung aufgeführt.
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Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-02-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein Jahr, sollte die Auftraggeberin nicht bis 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit durch schriftliche...”
Beschreibung der Optionen
Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein Jahr, sollte die Auftraggeberin nicht bis 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit durch schriftliche Erklärung dem Auftragnehmer gegenüber der Verlängerung widersprechen, längstens jedoch bis zum 31.12.2024.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 2 – Prüfung der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel und Anlagen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Prüfung der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel und Anlagen (DIN VDE 0100 Teil 200 Abschnitte 2.7.6 und...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Prüfung der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel und Anlagen (DIN VDE 0100 Teil 200 Abschnitte 2.7.6 und 2.7.7; VDE 0105 und DGUV Vorschrift 3 und 4) gemäß den geltenden arbeitsschutzrechtsrechtlichen Vorschriften und Gesetze (insbesondere Betriebssicherheitsverordnung), den technischen Regeln zur Betriebssicherheit (TRBS) und den entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften und Prüfungsempfehlungen (insbesondere DGUV Vorschriften 3 und 4) sowie der Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten – Prüfverordnung – (PrüfVO NRW).
Die Prüfung ist je nach Schutzklasse entsprechend der einschlägigen Normen durchzuführen. Die erste Prüfung ist – mit nachfolgenden Ausnahmen – innerhalb von 6 Monaten für alle Geräte nach Auftragserteilung abzuschließen. Hierbei sind Geräte ausgenommen, die bereits als geprüft gekennzeichnet sind und die nachfolgend genannte Frist für die Wiederholungsprüfung noch nicht abgelaufen ist. Für die Wiederholungsprüfungen obliegt es dem Auftragnehmer, die Prüfintervalle einzuhalten.
Im Rahmen des Vertrages ist nach der erstmaligen Prüfung durch den Auftragnehmer folgende Frist für Wiederholungsprüfungen einzuhalten:
48 Monate – Elektrische ortsfeste Betriebsmittel und Anlagen (z. B. Herde, Kühlschränke, Unterverteilungen etc.) gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 DGUV Vorschrift 3 und 4
Die Auftraggeberin behält sich vor, in Abhängigkeit von der Fehlerquote Prüffristen zu verlängern oder zu verkürzen. Weiterhin ersetzen künftige abweichende Regelungen zu den Prüfungen die in dieser Ausschreibung genannten Regelungen. Im Zweifel gelten die Regelungen der einschlägigen Normen und Vorschriften vor den hier genannten Regelungen.
Die Leistungsorte für die Prüfung der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel und Anlagen sind in der Anlage 1b zur Leistungsbeschreibung aufgeführt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters darüber abzugeben, dass keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters darüber abzugeben, dass keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zur Ausschlussgründen“),
— Bietergemeinschaften haben die vorgenannte Eigenerklärung dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen,
— von Unternehmen, deren Kapazitäten ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 47 VgV in Anspruch nehmen will, ist die Eignungserklärung zu Ausschlussgründen ebenfalls im Original einzureichen,
— von als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmen ist die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen erst auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Beruft sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zugleich gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, muss die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen von diesem Unterauftragnehmer jedoch bereits mit Angebotsabgabe abgegeben werden (§ 36 Abs. 1 S. 3 VgV).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— dem Angebot ist eine Erklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit beizufügen, in welcher jeweils der Gesamtumsatz des Bieters sowie der Umsatz des...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— dem Angebot ist eine Erklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit beizufügen, in welcher jeweils der Gesamtumsatz des Bieters sowie der Umsatz des Bieters der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2016, 2017, 2018), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung übereinstimmen oder
Vergleichbar sind, anzugeben ist („Eigenerklärung Umsatz“),
— Bietergemeinschaften haben die vorgenannte Eigenerklärung dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen,
— von Unternehmen, deren Kapazitäten ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 47 VgV in Anspruch nehmen will, ist die Eignungserklärung zu Ausschlussgründen ebenfalls im Original einzureichen,
— von als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmen ist die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen erst auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Beruft sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zugleich gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, muss die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen von diesem Unterauftragnehmer jedoch bereits mit Angebotsabgabe abgegeben werden (§ 36 Abs. 1 S. 3 VgV).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— dem Angebot ist eine Eigenerklärung über bereits erbrachte, mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Aufträge (Referenzen) der letzten 3...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— dem Angebot ist eine Eigenerklärung über bereits erbrachte, mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Aufträge (Referenzen) der letzten 3 Geschäftsjahre (2016, 2017, 2018) beizufügen, in welcher der Auftraggeber (Name und Anschrift, Kontaktdaten des Ansprechpartners), der Ort der Leistungserbringung, der Leistungszeitraum und der Nettoauftragswert anzugeben ist. Weiter ist dabei jeweils anzugeben, ob der Bieter die Leistung als Haupt- oder Nachauftragnehmer oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft erbracht hat sowie welche besonderen Anforderungen der jeweilige Auftrag stellte („Eigenerklärung Referenzen“),
— Bietergemeinschaften haben die vorgenannte Eigenerklärung dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen,
— von Unternehmen, deren Kapazitäten ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 47 VgV in Anspruch nehmen will, ist die Eignungserklärung zu Ausschlussgründen ebenfalls im Original einzureichen,
— von als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmen ist die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen erst auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Beruft sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zugleich gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, muss die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen von diesem Unterauftragnehmer jedoch bereits mit Angebotsabgabe abgegeben werden (§ 36 Abs. 1 S. 3 VgV).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Für die Auftragsausführung gelten für die Mitarbeiter folgende Mindestanforderungen:
——— Es muss eine elektrotechnische Berufsausbildung oder ein Studium...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Für die Auftragsausführung gelten für die Mitarbeiter folgende Mindestanforderungen:
——— Es muss eine elektrotechnische Berufsausbildung oder ein Studium Elektrotechnik abgeschlossenen sein oder es muss eine andere für die vorgesehenen Prüfaufgaben vergleichbare elektrotechnische Qualifikation vorliegen,
——— Es müssen aktualisierte Kenntnisse zur Elektrotechnik, z. B. durch Teilnahme an Schulungen oder an einem einschlägigen Erfahrungsaustausch vorliegen (BGI/GUV-I 5190),
——— Es muss mindestens eine einjährige Erfahrung mit der Errichtung, dem Zusammenbau oder der Instandhaltung von elektrischen Arbeitsmitteln oder Anlagen vorliegen (BGI/GUV-I 5190).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-11-15
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-01-17 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-11-15
10:10 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): IKK classic, Vergabestelle
Mittelhäuser Str. 68
99089 Erfurt
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote erfolgt nicht öffentlich, d. h. Bieter sind nicht anwesend.”
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“— die Verfahrenssprache ist deutsch,
— es gilt deutsches Recht.
— Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Ein Angebot von...”
— die Verfahrenssprache ist deutsch,
— es gilt deutsches Recht.
— Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Ein Angebot von Bietergemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern findet nur dann Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Das Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft“ ist in dem Fall dem Angebot ausgefüllt und unterzeichnet beizufügen.
— bei Aufträgen ab einer Summe von 30 000 EUR (exkl. Umsatzsteuer) holt die Vergabestelle für den Bieter, der im Rahmen des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § l50a Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz ein. Die für die Abfrage notwendigen Daten sind vom Bieter anzugeben.
— dem Angebot sind folgende weitere Unterlagen beizufügen:
—— eine Eigenerklärung Gewerbezentralregisterabruf: Die für eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister notwendigen Daten sind vom Bieter anzugeben,
—— eine Eigenerklärung, dass im Fall der Zuschlagserteilung spätestens zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestdeckungssummen:
Personen-, Vermögens- und Sachschäden – jeweils 1 000 000 EUR,
Versicherung gg. Folgen eines Datenschutzverstoßes – 400 000 EUR.
Verfügt wird. Die Betriebshaftpflicht ist über die gesamte Vertragslaufzeit bis zum Ablauf der Gewährungsfristaufrechtzuerhalten („Eigenerklärung Haftpflichtversicherung“).
—— eine Eigenerklärung zur Qualifikation des eingesetzten Personals,
—— ein Nachweis der DIN VDE 0701-0702 für die Prüfgeräte.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Möchte ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat, eine Verletzung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren geltend machen, so hat es diese...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Möchte ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat, eine Verletzung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei dem Bundeskartellamt stellen.
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Quelle: OJS 2019/S 193-469198 (2019-10-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 308004.08 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel (DIN VDE 0100 Teil 200 Abschnitte 2.7.4 und...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel (DIN VDE 0100 Teil 200 Abschnitte 2.7.4 und 2.7.5; DIN VDE 0701 – 0702) gemäß den geltenden arbeitsschutzrechtsrechtlichen Vorschriften und Gesetze (insbesondere Betriebssicherheitsverordnung), den technischen Regeln zur Betriebssicherheit (TRBS) und den entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften und Prüfungsempfehlungen (insbesondere DGUV Vorschriften 3 und 4) sowie der Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten – Prüfverordnung.
(PrüfVO NRW). Die Prüfung ist je nach Schutzklasse entsprechend der einschlägigen Normen durchzuführen. Die erste Prüfung ist – mit nachfolgenden Ausnahmen – innerhalb von 6 Monaten für alle Geräte nach Auftragserteilung abzuschließen. Hierbei sind Geräte ausgenommen, die bereits als geprüft gekennzeichnet
Sind und die nachfolgend genannte Frist für die Wiederholungsprüfung noch nicht abgelaufen ist. Für die Wiederholungsprüfungen obliegt es dem Auftragnehmer, die Prüfintervalle einzuhalten. Im Rahmen des Vertrages sind nach der erstmaligen Prüfung durch den Auftragnehmer folgende Fristen für Wiederholungsprüfungen einzuhalten:
a) 12 Monate – Alle elektrischen ortsveränderlichen Betriebsmittel gemäß DGUV Information 203-049 mit Ausnahme der unter b) genannten Betriebsmittel
b) 24 Monate – Elektrische ortsveränderliche Betriebsmittel in Büroräumen, Besprechungsräumen, Funktionsräumen wie Druckerei und Poststelle gemäß DGUV Information 203-049 und sämtliche EDV-Ausstattung gemäß DGUV Information 203-049
Die Auftraggeberin behält sich vor, in Abhängigkeit von der Fehlerquote Prüffristen zu verlängern oder zu verkürzen. Weiterhin ersetzen künftige abweichende Regelungen zu den Prüfungen die in dieser Ausschreibung genannten Regelungen. Im Zweifel gelten die Regelungen der einschlägigen Normen und Vorschriften vor den hier genannten Regelungen.
Die Leistungsorte für die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel sind in der Anlage 1a zur Leistungsbeschreibung aufgeführt.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Prüfung der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel und Anlagen (DIN VDE 0100 Teil 200 Abschnitte 2.7.6 und...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Prüfung der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel und Anlagen (DIN VDE 0100 Teil 200 Abschnitte 2.7.6 und 2.7.7; VDE 0105 und DGUV Vorschrift 3 und 4) gemäß den geltenden arbeitsschutzrechtsrechtlichen Vorschriften und Gesetze (insbesondere Betriebssicherheitsverordnung), den technischen Regeln zur Betriebssicherheit (TRBS) und den entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften und Prüfungsempfehlungen (insbesondere DGUV Vorschriften 3 und 4) sowie der Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfungen von
Sonderbauten – Prüfverordnung – (PrüfVO NRW).
Die Prüfung ist je nach Schutzklasse entsprechend der einschlägigen Normen durchzuführen. Die erste Prüfung ist – mit nachfolgenden Ausnahmen – innerhalb von 6 Monaten für alle Geräte nach Auftragserteilung abzuschließen. Hierbei sind Geräte ausgenommen, die bereits als geprüft gekennzeichnet sind und die nachfolgend genannte Frist für die Wiederholungsprüfung noch nicht abgelaufen ist. Für die Wiederholungsprüfungen obliegt es dem Auftragnehmer, die Prüfintervalle einzuhalten.
Im Rahmen des Vertrages ist nach der erstmaligen Prüfung durch den Auftragnehmer folgende Frist für Wiederholungsprüfungen einzuhalten:
48 Monate – Elektrische ortsfeste Betriebsmittel und Anlagen (z. B. Herde, Kühlschränke, Unterverteilungen etc.) gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 DGUV Vorschrift 3 und 4
Die Auftraggeberin behält sich vor, in Abhängigkeit von der Fehlerquote Prüffristen zu verlängern oder zu verkürzen. Weiterhin ersetzen künftige abweichende Regelungen zu den Prüfungen die in dieser Ausschreibung genannten Regelungen. Im Zweifel gelten die Regelungen der einschlägigen Normen und Vorschriften vor den hier genannten Regelungen.
Die Leistungsorte für die Prüfung der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel und Anlagen sind in der Anlage 1b zur Leistungsbeschreibung aufgeführt.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 193-469198
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Los 1 – Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-16 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Elektro-Frost
Postort: Markkleeberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Leipzig🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 141482.88 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Los 2 – Prüfung der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel und Anlagen
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: HS Service GmbH
Postort: Schwarza
Region: Schmalkalden-Meiningen🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 166521.20 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 166521.20 💰
Quelle: OJS 2020/S 004-005376 (2020-01-06)