Gegenstand der Ausschreibung ist die turnusmäßige Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel nach der DGUV, Vorschrift 3.
Auf der Schachtanlag Konrad 1 und 2 sind zur Zeit ca. 4 700 elektrische ortsveränderliche Geräte im Einsatz. Davon befinden sich 3 200 Geräte über Tage und 1 500 Geräte unter Tage.
Die Anzahl der Geräte kann aufgrund von Neuanschaffungen leicht variieren.
Aufgrund der Prüffristen ergibt sich folgender Prüfumfang von insgesamt 8 200 Prüfungen pro Jahr, die sich wie folgt aufteilen:
Über Tage, 2 x 2 000 halbjährliche Prüfungen, d. h. insgesamt 4 000 Prüfungen pro Jahr Über Tage, 1 200 jährliche Prüfungen Unter Tage, 2 x 1 500 halbjährliche Prüfungen, d. h. insgesamt 3 000 Prüfungen pro Jahr Die Vertragslaufzeit beträgt 3 Jahre: 2020, 2021 und 2022.
Für die Prüfungen wird vom Auftraggeber ein Messegerät inkl. einer Liste der zu prüfenden Geräten zur Verfügung gestellt.
Die Datenbankerfassung der geprüften ortsveränderlichen Geräte wird arbeitswöchentlich vom Auftrag.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-05.
Auftragsbekanntmachung (2019-09-05) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Postanschrift: Eschenstr. 55
Postort: Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 5171/43-1114📞
E-Mail: claudia.jung@bge.de📧
Fax: +49 5171/43-1502 📠
Region: Peine🏙️
URL: www.bge.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E53638514🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Öffentlicher Auftraggeber gemäß §99 Nr. 2 GWB
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Prüfung von ortsveränderlichen Geräten nach DGUV
Produkte/Dienstleistungen: Technische Kontrolle und Tests📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die turnusmäßige Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel nach der DGUV, Vorschrift 3.
Auf der Schachtanlag Konrad 1 und 2...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die turnusmäßige Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel nach der DGUV, Vorschrift 3.
Auf der Schachtanlag Konrad 1 und 2 sind zur Zeit ca. 4 700 elektrische ortsveränderliche Geräte im Einsatz. Davon befinden sich 3 200 Geräte über Tage und 1 500 Geräte unter Tage.
Die Anzahl der Geräte kann aufgrund von Neuanschaffungen leicht variieren.
Aufgrund der Prüffristen ergibt sich folgender Prüfumfang von insgesamt 8 200 Prüfungen pro Jahr, die sich wie folgt aufteilen:
Über Tage, 2 x 2 000 halbjährliche Prüfungen, d. h. insgesamt 4 000 Prüfungen pro Jahr Über Tage, 1 200 jährliche Prüfungen Unter Tage, 2 x 1 500 halbjährliche Prüfungen, d. h. insgesamt 3 000 Prüfungen pro Jahr Die Vertragslaufzeit beträgt 3 Jahre: 2020, 2021 und 2022.
Für die Prüfungen wird vom Auftraggeber ein Messegerät inkl. einer Liste der zu prüfenden Geräten zur Verfügung gestellt.
Die Datenbankerfassung der geprüften ortsveränderlichen Geräte wird arbeitswöchentlich vom Auftrag.
1️⃣
Ort der Leistung: Peine🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“BGE Schachtanlage Konrad
Bleckenstedter Str. 50
38239 Salzgitter
Über- und Unter Tage”
Beschreibung der Beschaffung: Vergl. Beschreibung.
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Vergl. Formblatt Eignungsangaben
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Bei Aufnahme der Tätigkeit ist die AtZüV pro Mitarbeiter, die den Auftrag ausführen werden, vorzulegen.
Für die Arbeiten auf der Schachtanlage dürfen nur...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Bei Aufnahme der Tätigkeit ist die AtZüV pro Mitarbeiter, die den Auftrag ausführen werden, vorzulegen.
Für die Arbeiten auf der Schachtanlage dürfen nur Mitarbeiter eingesetzt werden, die eine Zuverlässigkeitsprüfung durchlaufen haben. Siehe hierzu die Besonderen Vertragsbedinungen AtZüV
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-09-20
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-11-18 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-09-20
11:00 📅
“Das unterschriebene und eingescannte Angebotsformular muß dem Angebot beigefügt werden.” Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villmomblerstr 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53126
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 174-424345 (2019-09-05)