Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens 3 geeignete Referenzen über ausgeführte vergleichbare Aufträge aus den letzten 3 Jahren vorzulegen;
2) Die zum Einsatz vorgesehenen Prüfer/innen müssen über folgende Qualifikation verfügen:
TRBS 1203 Befähigte Personen – allgemeine Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen
und
TRBS 1203 Teil 3 Befähigte Personen – Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen für Arbeitsmittel mit elektrischen Komponenten.
Die zum Einsatz vorgesehenen Teamleitung müssen zusätzlich über folgende Qualifikation verfügen:
Befähigung zur „Verantwortlichen Elektrofachkraft“ (VEFK)
Der Bieter versichert, nur Personal (Prüfer/in und Teamleitung) einzusetzen, welches die deutsche Sprache in Wort und Schrift sicher beherrscht.
Der Bieter hat mit Angebotsabgabe das Vorhandensein der geforderten Befähigung/Qualifkation zu erklären.
3) Die für die Leistungserbringung aus diesem Vertrag eingesetzten Messgeräte müssen den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und Normen entsprechen und über eine gültige Kalibrierung verfügen. Die Normativen Anforderungen an Messgeräte ergeben sich aus der DGUV 203-070. Hier sind unter Punkt 5.1 die jeweiligen Anforderungen aufgelistet.
Aus dem zu erstellenden Prüfprotokoll muss hervorgehen, mit welchem Gerät geprüft wurde.
Der Bieter hat dem Angebot eine entsprechend aussagefähige Beschreibung der für diesen Auftrag zum Einsatz gelangenden technische Ausstattung für die Prüfungen beizufügen