Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Beschreibung des Bieters und seiner institutionellen Struktur (u. a. Größe und Standort, Rechtsform,Gründungsjahr), Angaben zu Gesellschaftern, Anteilseignern u. ä., Angaben zu verbundenen Unternehmen, Aufgabenverteilung bei der Durchführung des Auftrages,
— Versicherung, dass im Falle der Beauftragung keine Interessenkollisionen vorliegen und der Auftrag allein im Interesse des Auftrags und des Auftraggebers ausgeführt wird (Unternehmen, die in den Jahren 2016-2023 mit der Bewilligung von Förderungen der Fachstelle Frauen und Gleichbehandlung betraut sind oder Zuwendungen in den von diesem Auftrag erfassten Projekten der Fachstelle Frauen und Gleichstellung erhalten, sind von der Leistungserbringung und damit von diesem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Den Bewilligungsdienstleistern und den Zuwendungsempfängern stehen ihre Gesellschafter, mit ihnen verbundene Unternehmen und eine Beschäftigung gegen Entgelt bei ihnen oder einem verbundenen Unternehmen und eine Tätigkeit als Mitglied des Vorstands, des Aufsichtsrats oder einem gleichartigen Organ auch eines verbundenen Unternehmens gleich.
— Eigenerklärung des Bieters,
—— gemäß § 6 Abs. 3 VOL/A,
—— dass über sein Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahreneröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
—— dass er sich nicht in Liquidation befindet,
—— dass er keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
—— dass er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist,
—— dass er im Vergabeverfahren keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat,
—— dass er in den letzten 3 Jahren nicht wegen eines Verstoßes gegen § 23 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (AEntG), eines Verstoßes gegen eine der in § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) genannten Normen, eines Verstoßes gegen § 98 c Aufenthaltsgesetz (AufenthG), eines Verstoßes gegen eine der in § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) genannten Normen oder wegen eines Verstoßes nach § 19 i. V. m. § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) mit einer Geldbuße von mindestens 2 500,00 EUR belegt worden ist oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt wurde und in diesem Zeitraum auch keine entsprechende schwerwiegende Verfehlung nach § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 98 AufentG oder § 19 i. V. m. § 21 MiLoG begangen hat.
Der Auftraggeber ist berechtigt, zur Vorbereitung der vergaberechtlichen Entscheidung über strafgerichtliche Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister einzuholen. Außerdem ist der Auftraggeber berechtigt, Auskünfte aus dem Korruptionsregister gemäß Korruptionsregistergesetz Berlin einzuholen.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
— Auszug aus dem Handelsregister,
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben,
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind),
— aktueller (d. h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.