Punktwolkenservice 19FEA41151 Die DB Systel GmbH (nachfolgend Auftraggeber genannt) als zentraler IT Provider und Digitalisierungspartner des DB-Konzerns strebt eine Erweiterung seines Portfolios um Softwarelösungen im Bereich Building Information Modelling (BIM) an, um die weitere Leistung/Service „Punktwolkenservice“ den Anwendern zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren sind ergänzende Dienstleistungen (z. B. Einweisungen (Schulung), Unterstützung beim Datenimport, Support, Consulting, Projektbegleitung) erforderlicher Bestandteil der Leistungserbringung. Der Punktwolkenservice soll von der DB vor allem im Vorstandsressort Infrastruktur (VRI) im Rahmen der Einführung und Umsetzung der BIM-Methodik eingesetzt werden. Diese Methode kommt im Zuge der Digitalisierung im Rahmen des Planungs- und Bauprozesses bei Projekten an Verkehrsstationen, Gebäuden (inkl. Empfangsgebäude), Brücken, Tunnel und Strecken, sowie deren anlagentechnischen Ausstattung zur Anwendung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-12-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Branchenspezifisches Softwarepaket
Referenznummer: 19FEA41151
Kurze Beschreibung:
Punktwolkenservice
19FEA41151
Die DB Systel GmbH (nachfolgend Auftraggeber genannt) als zentraler IT Provider und Digitalisierungspartner des DB-Konzerns strebt eine Erweiterung seines Portfolios um Softwarelösungen im Bereich Building Information Modelling (BIM) an, um die weitere Leistung/Service „Punktwolkenservice“ den Anwendern zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren sind ergänzende Dienstleistungen (z. B. Einweisungen (Schulung), Unterstützung beim Datenimport, Support, Consulting, Projektbegleitung) erforderlicher Bestandteil der Leistungserbringung. Der Punktwolkenservice soll von der DB vor allem im Vorstandsressort Infrastruktur (VRI) im Rahmen der Einführung und Umsetzung der BIM-Methodik eingesetzt werden.
Diese Methode kommt im Zuge der Digitalisierung im Rahmen des Planungs- und Bauprozesses bei Projekten an Verkehrsstationen, Gebäuden (inkl. Empfangsgebäude), Brücken, Tunnel und Strecken, sowie deren anlagentechnischen Ausstattung zur Anwendung.
Die DB Systel GmbH (nachfolgend Auftraggeber genannt) als zentraler IT Provider und Digitalisierungspartner des DB-Konzerns strebt eine Erweiterung seines Portfolios um Softwarelösungen im Bereich Building Information Modelling (BIM) an, um die weitere Leistung/Service „Punktwolkenservice“ den Anwendern zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren sind ergänzende Dienstleistungen (z. B. Einweisungen (Schulung), Unterstützung beim Datenimport, Support, Consulting, Projektbegleitung) erforderlicher Bestandteil der Leistungserbringung. Der Punktwolkenservice soll von der DB vor allem im Vorstandsressort Infrastruktur (VRI) im Rahmen der Einführung und Umsetzung der BIM-Methodik eingesetzt werden.
Diese Methode kommt im Zuge der Digitalisierung im Rahmen des Planungs- und Bauprozesses bei Projekten an Verkehrsstationen, Gebäuden (inkl. Empfangsgebäude), Brücken, Tunnel und Strecken, sowie deren anlagentechnischen Ausstattung zur Anwendung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Branchenspezifisches Softwarepaket📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-12-02 📅
Einreichungsfrist: 2020-01-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-05 📅
Datum des Beginns: 2020-04-01 📅
Datum des Endes: 2028-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 235-577079
ABl. S-Ausgabe: 235
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Punktwolkenservice
19FEA41151
Die DB Systel GmbH (nachfolgend Auftraggeber genannt) als zentraler IT Provider und Digitalisierungspartner des DB-Konzerns strebt eine Erweiterung seines Portfolios um Softwarelösungen im Bereich Building Information Modelling (BIM) an, um die weitere Leistung/Service „Punktwolkenservice“ den Anwendern zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren sind ergänzende Dienstleistungen (z. B. Einweisungen (Schulung), Unterstützung beim Datenimport, Support, Consulting, Projektbegleitung) erforderlicher Bestandteil der Leistungserbringung. Der Punktwolkenservice soll von der DB vor allem im Vorstandsressort Infrastruktur (VRI) im Rahmen der Einführung und Umsetzung der BIM-Methodik eingesetzt werden.
Die DB Systel GmbH (nachfolgend Auftraggeber genannt) als zentraler IT Provider und Digitalisierungspartner des DB-Konzerns strebt eine Erweiterung seines Portfolios um Softwarelösungen im Bereich Building Information Modelling (BIM) an, um die weitere Leistung/Service „Punktwolkenservice“ den Anwendern zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren sind ergänzende Dienstleistungen (z. B. Einweisungen (Schulung), Unterstützung beim Datenimport, Support, Consulting, Projektbegleitung) erforderlicher Bestandteil der Leistungserbringung. Der Punktwolkenservice soll von der DB vor allem im Vorstandsressort Infrastruktur (VRI) im Rahmen der Einführung und Umsetzung der BIM-Methodik eingesetzt werden.
Diese Methode kommt im Zuge der Digitalisierung im Rahmen des Planungs- und Bauprozesses bei Projekten an Verkehrsstationen, Gebäuden (inkl. Empfangsgebäude), Brücken, Tunnel und Strecken, sowie deren anlagentechnischen Ausstattung zur Anwendung.
Die DB Systel GmbH (nachfolgend auch Auftraggeber oder AG genannt) als zentraler IT Provider und Digitalisierungspartner des DB-Konzerns strebt eine Erweiterung ihres Portfolios um eine Softwarelösung im Bereich Punktwolkenservice (SaaS) an. Mit Hilfe dieser SW-Lösung möchte die DB Systel dann aus ihrem Portfolio heraus, weitere Konzerngesellschaften der Deutsche Bahn AG als Kunden des Auftraggebers mit Leistungen/Services dieser Art versorgen, so dass diese Konzerngesellschaften mit dieser SW-Lösung ihre Projekte im Bereich der BIM Methodik managen und entsprechende Prozesse digitalisiert abbilden können.
Die DB Systel GmbH (nachfolgend auch Auftraggeber oder AG genannt) als zentraler IT Provider und Digitalisierungspartner des DB-Konzerns strebt eine Erweiterung ihres Portfolios um eine Softwarelösung im Bereich Punktwolkenservice (SaaS) an. Mit Hilfe dieser SW-Lösung möchte die DB Systel dann aus ihrem Portfolio heraus, weitere Konzerngesellschaften der Deutsche Bahn AG als Kunden des Auftraggebers mit Leistungen/Services dieser Art versorgen, so dass diese Konzerngesellschaften mit dieser SW-Lösung ihre Projekte im Bereich der BIM Methodik managen und entsprechende Prozesse digitalisiert abbilden können.
Ziel dieser Vergabe ist es somit, einen Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung zum Einkauf einer Punktwolkensoftware SaaS-Lösung sowie zugehöriger Beratungs- und Unterstützungsleistungen abzuschließen.
Weitere Details zum Ausschreibungsgegenstand sind in den Bewerbungsbedingungen sowie dort verwiesenen Dokumenten zu finden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Alle Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein diesbezüglicher Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. Die Unterlagen sind möglichst gemäß der, in der Bekanntmachung verwendeten Ordnungsnummern zu reihen und zu benennen.
Alle Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein diesbezüglicher Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. Die Unterlagen sind möglichst gemäß der, in der Bekanntmachung verwendeten Ordnungsnummern zu reihen und zu benennen.
Bei den nachfolgenden Eignungsnachweisen Nr. 1-4 handelt es sich um zwingende Anforderungen. Gibt der Bieter die geforderten Erklärungen, Dokumente und Bescheinigungen gar nicht, unvollständig oder nicht bedingungsgemäß ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
Bei den nachfolgenden Eignungsnachweisen Nr. 1-4 handelt es sich um zwingende Anforderungen. Gibt der Bieter die geforderten Erklärungen, Dokumente und Bescheinigungen gar nicht, unvollständig oder nicht bedingungsgemäß ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
1) Erklärungen
a) Erklärung dass kein Insolvenz- oder Sanierungsverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist und die Eröffnung auch nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist.
b) Erklärung, dass sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet.
c) Erklärung, ob berufliche Verfehlungen vorliegen, die im Gewerbezentralregister eingetragen sind. Darüber hinaus erklärt er, ob derzeit ein Verfahren anhängig ist, das zu einer solchen Eintragung führen kann.
d) Erklärung, dass das Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet ist und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB oder des jeweiligen Herkunftslandes eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist.
e) Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt- sozial oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat;
f) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuer und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des Staates des Auftraggebers erfüllt hat.
g) Erklärung zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention;
h) Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt wurde.
h) Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt wurde.
i) Erklärung zu §§122-124 GWB;
j) Erklärung zu Nicht-Beeinflussung eines Vergabeverfahrens;
k) Erklärung zu schweren Verfehlungen;
l) Erklärung zu Kenntnis über Verurteilungen/Geldbußen;
m) Erklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner;
n) Erklärung zu Tarifbestimmungen und Mindestlohn;
o) Erklärung zu Verpflichtung von Nachunternehmern zur Einhaltung von Tarifbestimmungen;
Der Bieter gibt die Eigenerklärungen der Ziffern 1.a.-o. mittels des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Dokuments „Bietereigenerklärung“ ab. Dieses Dokument ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
2) Vorlage eines Handelsregisterauszuges nicht älter als 12 Monate;
3) Fristgerechtes Einreichen des Teilnahmeantrages.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bei dem nachfolgenden Eignungsnachweis Nr. 4) handelt es sich um eine zwingende Anforderung. Gibt der Bieter das geforderte Dokument gar nicht, unvollständig oder nicht bedingungsgemäß ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
4) Abgabe des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Dokuments Lieferantenselbstauskunft
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Kriterien der technischen Leistungsfähigkeit dienen dazu, dem Auftraggeber ein aussagekräftiges Bild des Bewerbers zu geben.
Zur transparenten Differenzierung der Bewerber untereinander sind für die Referenznachweise (s.u.) jeweils einzelne Bewertungskriterien definiert. Sofern mehr als 6 Teilnehmer alle zwingenden Eignungskriterien erfüllen, erfolgt die Auswahl der für die Angebotsphase zugelassenen Anbieter auf Grundlage der Bewertung der Eignungskriterien. Das genaue Bewertungsschema kann dem dieser Bekanntmachung beigefügtem Dokument „Eignungsmatrix“ entnommen werden.
Zur transparenten Differenzierung der Bewerber untereinander sind für die Referenznachweise (s.u.) jeweils einzelne Bewertungskriterien definiert. Sofern mehr als 6 Teilnehmer alle zwingenden Eignungskriterien erfüllen, erfolgt die Auswahl der für die Angebotsphase zugelassenen Anbieter auf Grundlage der Bewertung der Eignungskriterien. Das genaue Bewertungsschema kann dem dieser Bekanntmachung beigefügtem Dokument „Eignungsmatrix“ entnommen werden.
1) Referenzen Punktwolken-Service;
2) Unternehmens-Standardprozessmodell für Wartung und Weiterentwicklung der Punktwolken-Service;
3) Standard-Leistungsportfolio Support und Training;
Details siehe Bewerbungsbedingungen und Appendix Eignungsmatrix.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Sowie über alle Kriterien muss mindestens eine Bewertung von 40 %. erreicht werden.
Details siehe Bewerbungsbedingungen und Appendix Eignungsmatrix im Vergabeportal der DB unter Nummer 19FEA41151
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-02-28 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): fachliche Kriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40 %
Preis (Gewichtung): 55 %
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2019/S 235-577079 (2019-12-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-19) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Branchenspezifisches Softwarepaket📦
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-03 📅
Name: Point Cloud Technology GmbH
Postanschrift: August Bebel Straße 26-53
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14482
Land: Deutschland 🇩🇪 Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.