Beim Beschaffungsgegenstand handelt es sich um eine UHV-Sputteranlage, welche speziell für die Nanotechnologien konzipiert ist. Die Anlage verfügt über mehrere Sputterkathoden in konfokaler Anordnung sowie einen beheizbaren Wafertisch und dient der Abscheidung sehr dünner Mehrkomponentenschichten mit spezieller Stöchiometrie und Kristallinität sowie komplexen Multilagensystemen. Ihr Haupteinsatz soll im Bereich der spintronischen Schichtsysteme, der memristiven Bauelemente sowie der NEMS erfolgen. Die Anlage ist zur Beschichtung von Siliziumwafern mit 200 mm Durchmesser vorgesehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-08-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
Referenznummer: 3.2-014/19EU
Kurze Beschreibung:
Beim Beschaffungsgegenstand handelt es sich um eine UHV-Sputteranlage, welche speziell für die Nanotechnologien konzipiert ist. Die Anlage verfügt über mehrere Sputterkathoden in konfokaler Anordnung sowie einen beheizbaren Wafertisch und dient der Abscheidung sehr dünner Mehrkomponentenschichten mit spezieller Stöchiometrie und Kristallinität sowie komplexen Multilagensystemen. Ihr Haupteinsatz soll im Bereich der spintronischen Schichtsysteme, der memristiven Bauelemente sowie der NEMS erfolgen. Die Anlage ist zur Beschichtung von Siliziumwafern mit 200 mm Durchmesser vorgesehen.
Beim Beschaffungsgegenstand handelt es sich um eine UHV-Sputteranlage, welche speziell für die Nanotechnologien konzipiert ist. Die Anlage verfügt über mehrere Sputterkathoden in konfokaler Anordnung sowie einen beheizbaren Wafertisch und dient der Abscheidung sehr dünner Mehrkomponentenschichten mit spezieller Stöchiometrie und Kristallinität sowie komplexen Multilagensystemen. Ihr Haupteinsatz soll im Bereich der spintronischen Schichtsysteme, der memristiven Bauelemente sowie der NEMS erfolgen. Die Anlage ist zur Beschichtung von Siliziumwafern mit 200 mm Durchmesser vorgesehen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-08-15 📅
Einreichungsfrist: 2019-09-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-19 📅
Datum des Endes: 2020-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 158-390193
ABl. S-Ausgabe: 158
Zusätzliche Informationen
Nach § 55 Abs. 2 VgV sind Bieter nicht zugelassen.
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Chemnitz
DE
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Technische und berufliche Fähigkeiten: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 16:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-09-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Nach § 55 Abs. 2 VgV sind Bieter nicht zugelassen.
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass eine Einrichtung der elektronischen Angebote via E-Mail nicht zugelassen ist. Zur Einreichung der Angebote nutzen Sie bitte die Vergabeplattform eVergabe.de.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Unwirksamkeit der Zuschlagserteilung kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Unwirksamkeit der Zuschlagserteilung kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2019/S 158-390193 (2019-08-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Kurze Beschreibung: Beim Beschaffungsgegenstand handelt es sich um eine UHV-Sputteranlage, welche speziell für die Nanotechnologien konzipiert ist. Die Anlage verfügt über mehrere Sputterkathoden in konfokaler Anordnung sowie einen beheizbaren Wafertisch und dient der Abscheidung sehr dünner Mehrkomponentenschichten mit spezieller Stöchiometrie und Kristallinität sowie komplexen Multilagensystemen. Ihr Haupteinsatz soll im Bereich der spintronischen Schichtsysteme, der memristiven Bauelemente sowie der NEMS erfolgen. Die Anlage ist zur Beschichtung von Siliziumwafern mit 200 mm Durchmesser vorgesehen.
Kurze Beschreibung: Beim Beschaffungsgegenstand handelt es sich um eine UHV-Sputteranlage, welche speziell für die Nanotechnologien konzipiert ist. Die Anlage verfügt über mehrere Sputterkathoden in konfokaler Anordnung sowie einen beheizbaren Wafertisch und dient der Abscheidung sehr dünner Mehrkomponentenschichten mit spezieller Stöchiometrie und Kristallinität sowie komplexen Multilagensystemen. Ihr Haupteinsatz soll im Bereich der spintronischen Schichtsysteme, der memristiven Bauelemente sowie der NEMS erfolgen. Die Anlage ist zur Beschichtung von Siliziumwafern mit 200 mm Durchmesser vorgesehen.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-04 📅
Name: Singulus Technologies AG
Postanschrift: Hanauer Landstraße 103
Postort: Kahl am Main
Postleitzahl: 63796
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: postmaster@singulus.de📧
Land: Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Unwirksamkeit der Zuschlagserteilung kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Unwirksamkeit der Zuschlagserteilung kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.