Beschreibung der Beschaffung
Seit dem Jahr 2005 ist jedes der rund 2 000 in Deutschland zugelassenen Krankenhäuser gemäß § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V dazu verpflichtet, regelmäßig einen strukturierten Qualitätsbericht zu veröffentlichen. Aufgrund einer Gesetzesänderung wurde ab dem Erstellungsjahr 2013 von einem 2-Jahres-Turnus auf eine jährliche Veröffentlichung umgestellt. Was im Einzelnen in den Qualitätsberichten dargestellt werden muss, wie sie gegliedert sein sollen und in welchem Datenformat sie zur Verfügung stehen müssen, legt der G-BA in seinen Regelungen gemäß § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V über Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser (Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser, Qb-R) fest. Die Qb-R legen das Verfahren für die Erstellung, Übermittlung und Veröffentlichung sowie Inhalt, Umfang und Datenformat des Qualitätsberichts fest. Dabei ist jedes nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhaus verpflichtet, nach Maßgabe der in den Qb-R getroffenen Bestimmungen einen Qualitätsbericht zu erstellen und zu übermitteln. Die Ziele des Qualitätsberichts umfassen:
— Verbesserung von Transparenz und Qualität der Versorgung im Krankenhaus,
— Information, Orientierungs- und Entscheidungshilfe für alle interessierten Personen,
— Schaffung einer Grundlage für vergleichende Informationen und Empfehlungen der Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen an Vertragsärzte und Vertragsärztinnen sowie Versicherte über die Qualität der Versorgung im Krankenhaus,
— Möglichkeit für ein Krankenhaus, seine Leistungen nach Art, Anzahl und Qualität nach außen transparent und sichtbar darzustellen.
Auf Grundlage der vom G-BA festgelegten "Allgemeinen Bedingungen für die Nutzung der Qualitätsberichte der Krankenhäuser in maschinenverwertbarer Form" (ANB) werden die Qualitätsberichte der Krankenhäuser nach § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V in maschinenverwertbarer Form auf Antrag den Antragstellern nach Maßgabe des Informationsweiterverwendungsgesetzes zur Verfügung gestellt.
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind die technische Beschreibung, Umsetzung, Testung und Weiterentwicklung der für die Erstellung, Lieferung und Veröffentlichung des strukturierten Qualitätsberichts erforderlichen Spezifikationen und weitere hiermit zusammenhängende Leistungen. Dazu gehören insbesondere:
— die regelmäßige Erstellung und Weiterentwicklung der Datensatzbeschreibung und von informations technologischen Anwenderinformationen,
— die Überprüfung des bestehenden Verfahrens zur Erstellung, Übermittlung und Weiterverarbeitung der Qualitätsberichte einschließlich der technischen Dokumentation, sowie die Erarbeitung von konkreten Vorschlägen zur Optimierung der Prozesse einschließlich ihrer Umsetzung,
— die Mitwirkung bei der inhaltlichen Weiterentwicklung der Qb-R mit dem Fokus der informations technologischen Umsetzung,
— die Durchführung der hierfür erforderlichen Auswertungen der Daten der Qualitätsberichte,
— die Erstellung einer öffentlich zugänglichen und internetbasierten Referenzdatenbank zur Darstellung der Qualitätsberichte mit Downloadmöglichkeit,
— Bereitstellung und Betrieb eines Online-Plausibilisierungsdienstes,
— Bereitstellung und Betrieb der Referenzdatenbank,
— die Erstellung eines Konzeptes zur Neuentwicklung der Annahmestelle sowie,
— optional die Umsetzung und der Betrieb zur Neuentwicklung der Annahmestelle und
— optional die Umsetzung des Konzepts zur Aggregation der Qualitätsberichtsdaten und Darstellung als Gesamtbericht.