1) Das Angebot kann ausschließlich über das Bieterportal, abrufbar auf
http://ausschreibungen.kfw.de abgegeben werden. Nähere Einzelheiten und Vorgaben hierzu entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen in den Vergabeunterlagen. Für die Angebotsabgabe müssen Sie sich die Bieter im Bieterportal registrieren und einloggen.
2) Die KfW überprüft die Eignung der Bieter anhand von Eigenerklärungen zu den Eignungskriterien, die die Bieter in die Eingabemasken des eVergabe Bieterassistenten eintragen. Der Bieter, die Bietergemeinschaft sowie jedes andere Unternehmen, dessen sich der Bieter zum Nachweis der Eignung bedient, hat zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen ebenfalls eine Eigenerklärung hierüber abzugeben.
3) Fortsetzung der Eignungskriterien aus Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Mindestanforderung an die einzelne Fachkraft des Ressourcenpools im Skill-Level Junior:
Jede Person im Skill-Level Junior muss zwingend über Deutsch- und Englischkenntnissen in Wort und Schrift entsprechend dem Sprachniveau B 2 gemäß europäischem Referenzrahmen entsprechend Ziff. 3.4.3 o.) der Leistungsbeschreibung, Erfahrung im Umgang mit MS Office Suite sowie einem abgeschlossenem Studium (Diplom oder Master) in einem der Studiengänge Mathematik/ Informatik/ Naturwissenschaften mit Schwerpunkt im finanzmathematischen Bereich verfügen.
4) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Der Auftragnehmer verpflichten sich, bei der Erbringung von Leistungen die folgenden Rechtsnormen und Grundsätzen einzuhalten:
(a) sämtliche geltenden Gesetze, insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetztes, einschlägige Rechtsprechungen, Erlasse, Verordnungen, Richtlinien und Fachnormen, einschließlich dem jeweils aktuellen Stand der Technik und den einschlägigen berufsständischen Praktiken, sowie Auflagen der Polizei oder anderer Ordnungsbehörden, die in Bezug auf Erbringung, Beschaffenheit und Nutzung der vertraglichen Leistungen Vorgaben enthalten,
(b) die international anerkannten Menschenrechte gemäß der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Konvention Nr. 005 des Europarats) sowie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10.12.1948,
(c) die Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation der Nationen (ILO) zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (ILO-Übereinkommen Nr. 138 und Nr. 182),
(d) die Übereinkommen der ILO zum Verbot der Zwangsarbeit (ILO-Übereinkommen Nr. 29 und Nr. 105),
(e) die Übereinkommen der ILO zum Schutz der Vereinigungsfreiheit (ILO-Übereinkommen Nr. 87 und Nr. 98) und
(f) die Übereinkommen der ILO zur Gleichheit des Entgelts und zum Verbot der Diskriminierung (ILO-Übereinkommen Nr. 100 und 111).
Versicherungen des Auftragnehmers:
— Der Auftragnehmer wird während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung und bis zur Verjährung aller Ansprüche eine marktübliche Haftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung mit Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von mindestens 5 Millionen EUR, für Sachschäden in Höhe von mindestens 5 Millionen EUR und für Vermögensschäden in Höhe von mindestens 250 000 EUR, jeweils pro Kalenderjahr zweifach maximiert, aufrechterhalten. Die KfW kann jederzeit einen aktuellen Nachweis über das Bestehen des Versicherungsschutzes verlangen,
— Alle vereinbarten Versicherungen sind mit einem Versicherungsunternehmen abzuschließen, dass innerhalb der Europäischen Union als solches zugelassen ist,
— Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Falle des Eintritts des Versicherungsfalles alles Notwendige und Zweckmäßige zu unternehmen, um eine Fälligstellung der Versicherungsleistungen zu bewirken,
— Wirksames Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) gemäß ISO 27001 und zur Einhaltung von gültigen Standards und Best Practices zur Informations- und IT-Sicherheit bei der Auftragsausführung (siehe Ziffer 28 Vertragsbedingungen der Vergabeunterlagen