Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Erklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren im auftragsrelevanten Bereich Beschäftigten und die Anzahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren (2016, 2017, 2018) ersichtlich ist, gegliedert nach
a) Geschäftsführer/innen bzw. Partner/innen;
b) Mitarbeiter/innen im Planungsbereich;
c) Mitarbeiter/innen im sozialen Bereich;
d) Mitarbeiter/innen im kaufmännischen Bereich;
e) Mitarbeiter/innen im juristischen Bereich;
f) sonstige Mitarbeiter/innen.
2) Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung mindestens 3 Referenzprojekten (mit einer Laufzeit von bisher mind. 5 Jahren), die innerhalb der letzten 10 Jahre (ab 1.1. 2009) bearbeitet wurden, welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzprojekte über Stadtteil- bzw. Quartiersmanagement mit Gesamtkosten der geförderten Maßnahme (Stadterneuerungsbudget) brutto über 5,0 Mio. EUR. Die 3 Referenzprojekte müssen für 3 unterschiedliche Auftraggeber erbracht worden sein. Es können maximal sechs Referenzprojekte angegeben werden. Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig:
— Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— Benennung des Städtebauförderungsprogramms Beschreibung der Maßnahme.
—— Lage des Fördergebiets,
—— Größe/Umfang in ha,
—— Einwohnerzahl im Maßnahmengebiet,
—— Gebietstyp,
—— Ziele der Maßnahme.
— Leistungszeitraum (Beginn/Abschluss)
— Auflistung der bisher erbrachten Leistungen des Bewerbers, insbesondere:
— Die Initiierung und Koordination von Maßnahmen und Projekten im stadtplanerisch wohnungswirtschaftlichen sowie im sozialen Themenfeld auf Grundlage des fortzuschreibenden Integrierten Handlungskonzeptes,
— Die Bewohner/-innenbeteiligung mit Schwerpunkt in der Aktivierung der Bewohner im Stadtteil, dazu gehören u. a. die Initiierung und Betreuung von bestehenden und neuen Arbeitsgruppen
— Öffentlichkeitsarbeiten (Internet, Presse, Flyer u. a.)
— Akquise von Fördermitteln außerhalb des Programms „Soziale Stadt“ und Drittmitteln (nichtinvestive Fördermittel, Sponsoring, Spenden)
— Koordinierung der engen Zusammenarbeit zwischen den lokalen Akteuren, der Politik und der Stadtverwaltung (Netzwerktreffen, Stadtteilforen, Projektgruppen u. a.) sowie die Aktivierung sozialer Träger
— Dokumentation und Monitoring des Sanierungsprozesses,
— Gesamtkosten (brutto) der geförderten Maßnahmen (Stadterneuerungsbudget),
— Auftragswert pro Jahr,
— Referenzschreiben des Auftraggebers mit Angaben zur Einhaltung der Qualitäts-, Zeit- und Kostenvorstellungen des Auftraggebers auf besondere Anforderung.
3) Benennung des/der Projektverantwortlichen (mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung) und des/der stellvertretenden Projektverantwortlichen (mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung) für den Auftragsfall mit
a) Nachweis der Qualifikation (Hochschulabschluss in Stadt-/Regionalplanung, Geographie, Architektur oder vergleichbar);
b) Angaben zur Berufserfahrung in Jahren sowie
c) Erfahrungsnachweis in Form der Benennung mindestens 3 Referenzprojekten innerhalb der letzten 5 Jahre (ab 1.1. 2014), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzprojekte über Stadtteil- bzw. Quartiersmanagement mit Gesamtkosten der geförderten Maßnahme (Stadterneuerungsbudget) über 5,0 Mio. EUR (brutto). Die 3 Referenzprojekte des/der Projektverantwortlichen müssen, die des/der stellvertretenden Projektverantwortlichen sollen für 3 unterschiedliche Auftraggeber erbracht worden sein. Es können maximal sechs Referenzprojekte angegeben werden. Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig:
— Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer).
Fortsetzung siehe „geforderte Mindeststandards“