Rahmenvereinbarung Adobe-Lizenzen ETLA

Technische Universität Dresden, Dezernat Finanzen und Beschaffung, Sachgebiet Zentrale Beschaffung und Anlagenbuchhaltung

Rahmenvereinbarung für Adobe-Lizenzen „ETLA“.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-30.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-10-30 Auftragsbekanntmachung
2019-11-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-10-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Referenznummer: 025035/19v
Kurze Beschreibung: Rahmenvereinbarung für Adobe-Lizenzen „ETLA“.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket und Informationssysteme 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Technische Universität Dresden, Dezernat Finanzen und Beschaffung, Sachgebiet Zentrale Beschaffung und Anlagenbuchhaltung
Postanschrift: Strehlener Straße 22/24
Postleitzahl: 01069
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://www.tu-dresden.de 🌏
E-Mail: beschaffung@tu-dresden.de 📧
Telefon: +49 351463-34223 📞
Fax: +49 351463-37102 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-16e1c019457-3f3aaad1d5cdcc98 🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-10-30 📅
Einreichungsfrist: 2019-11-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-11-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 212-519534
ABl. S-Ausgabe: 212
Zusätzliche Informationen
Die Wertung erfolgt nach der reinen Preiswertung nach UfAB 2018 (abrufbar unter http://www.cio.bund.de). Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass eine Einreichung der elektronischen Angebote per E-Mail nicht zugelassen ist. Zur Einreichung der Angebote nutzen Sie bitte zwingend die Vergabeplattform unter Einsatz des Bietercockpits.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 321 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen dieses Verfahrens schließt die Technische Universität Dresden im Auftrag der beteiligten Universitäten und Hochschulen eine Rahmenvereinbarung mit einem autorisierten Fachhändler für die Bereitstellung und den Bezug von Adobe-Softwarelizenzen ab. Grundlage für dieses Vergabeverfahren sind der Adobe Enterprise Term License Agreement Rahmenvertrag DR2351365 von Adobe Systems Software Ireland mit dem Leibniz-Rechenzentrum der BAdW.
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Bezugsberechtigte Institutionen:
Technische Universität Dresden (ohne Universitätsklinikum)
Hochschule für Musik und Theater Leipzig
Universität Leipzig (ohne Universitätsklinikum)
Hochschule Mittweida
Hochschule Zittau/Görlitz
Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
Palucca Hochschule für Tanz Dresden
Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden
Hochschule für Musik „Carl Maria von Weber“ Dresden
Technische Universität Chemnitz
Westsächsische Hochschule Zwickau.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 321 000 EUR 💰
Dauer: 36 Monate
Zusätzliche Informationen:
Die Wertung erfolgt nach der reinen Preiswertung nach UfAB 2018 (abrufbar unter http://www.cio.bund.de).
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass eine Einreichung der elektronischen Angebote per E-Mail nicht zugelassen ist. Zur Einreichung der Angebote nutzen Sie bitte zwingend die Vergabeplattform unter Einsatz des Bietercockpits.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Technische Universität Dresden
Zentrum für Informationsdienste und Hochleistungsrechnen
01062 Dresden

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eine Eigenerklärung, dass die unter § 123 Absatz 1 bis 4 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen.
Mindeststandards:
Vorlage der Eigenerklärung mit dem Angebot.
Der Bieter kann freiwillig eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verwenden. Hierfür stellt der EEE-Dienst der Europäischen Kommission ein Online-Formular unter https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de zur Verfügung.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Mit dem Angebot ist ein geeigneter Nachweis vorzulegen, dass die seitens Adobe erforderliche Zertifizierung bzw. Autorisierung (Adobe Platinum- und/oder Goldhändler mit EDU-Spezialisierung), die Produkte aus dem Rahmenvertrag „Adobe Enterprise Term License Agreement“ bereitzustellen, vorliegt,
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2) Erklärung(en) zur Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft,
3) Erklärung(en) zur Eignungsleihe,
4) Erklärung(en) zur Vergabe von Unteraufträgen.
Mindeststandards:
Zu 1. Mit dem Angebot ist ein geeigneter Nachweis vorzulegen, dass die seitens Adobe erforderliche Zertifizierung bzw. Autorisierung (Adobe Platinum- und/oder Goldhändler mit EDU-Spezialisierung), die Produkte aus dem Rahmenvertrag „Adobe Enterprise Term License Agreement“ bereitzustellen, vorliegt.
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Mindestanforderung: Vorlage mit dem Angebot eines Nachweises der Adobe Platinum- und/oder Goldhändler mit EDU-Spezialisierung.
Zu 2. Erklärung(en) zur Bietergemeinschaft
Mindestanforderung: Vorlage der Erklärung(en) mit dem Angebot, soweit Bietergemeinschaft gebildet wird.
Zu 3. Erklärung(en) zur Eignungsleihe
Mindestanforderung: Vorlage der Erklärung(en) mit dem Angebot, soweit Eignungsleihe erfolgt.
Zu 4. Erklärung(en) zu Unteraufträgen
Mindestanforderung: Vorlage der Erklärung(en) mit dem Angebot, soweit Unteraufträge erteilt werden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Gemäß Vergabeunterlagen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Beschleunigtes Verfahren:
Der Rahmenvertrag „Adobe-Enterprise Term License“ ist seit dem 8.10.2019 gültig.
Die Miete für Adobe-Lizenzen aus dem vorherigen Vertrag endet am 22.11.2019. Der neue Vertrag muss Ende November 2019 zur Verfügung stehen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-11-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-11-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:01
Zusätzliche Informationen: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.tu-dresden.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-16e1c019457-3f3aaad1d5cdcc98 🌏
URL der Teilnahme: www.evergabe.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-1040 📞
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de 📧
Fax: +49 341977-1049 📠
Internetadresse: http://www.ldl.sachsen.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 212-519534 (2019-10-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Rahmenvereinbarung für Adobe-Lizenzen „ETLA".
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-11-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-11-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 231-566154
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 212-519534
ABl. S-Ausgabe: 231
Zusätzliche Informationen
Die Wertung erfolgte nach der reinen Preiswertung nach UfAB 2018 (abrufbar unter http://www.cio.bund.de).

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen dieses Verfahrens schließt die Technische Universität Dresden im Auftrag der beteiligten Universitäten und Hochschulen eine Rahmenvereinbarung mit einem autorisierten Fachhändler für die Bereitstellung und den Bezug von Adobe-Softwarelizenzen ab. Grundlage für dieses Vergabeverfahren sind der Adobe Enterprise Term License Agreement Rahmenvertrag DR2351365 von Adobe Systems Software Ireland mit dem Leibniz-Rechenzentrum der BAdW. Bezugsberechtigte Institutionen: Technische Universität Dresden (ohne Universitätsklinikum) Hochschule für Musik und Theater Leipzig Universität Leipzig (ohne Universitätsklinikum) Hochschule Mittweida Hochschule Zittau/Görlitz Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden Palucca Hochschule für Tanz Dresden Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden Hochschule für Musik „Carl Maria von Weber" Dresden Technische Universität Chemnitz Westsächsische Hochschule Zwickau.
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Zusätzliche Informationen:
Die Wertung erfolgte nach der reinen Preiswertung nach UfAB 2018 (abrufbar unter http://www.cio.bund.de).

Verfahren
Beschleunigtes Verfahren: Der Rahmenvertrag „Adobe-Enterprise Term License" ist seit dem 8.10.2019 gültig.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-26 📅
Name: Basis 1 Softwarevertriebs GmbH
Postanschrift: Heliport 2
Postort: Ottensoos
Postleitzahl: 91242
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 912396713 📞
E-Mail: postfach@basis1.com 📧
Land: Nürnberger Land 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2019/S 231-566154 (2019-11-27)