Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit bis zu acht Auftragnehmern zur Unterstützung und Beratung der 47 Kreispolizeibehörden in NRW in baufachlichen Belangen für die angemieteten bzw. neu anzumietenden Liegenschaften. Dabei benötigen die Kreispolizeibehörden baufachliche Unterstützung und Beratung im Wesentlichen in folgenden Themengebieten: 1) Allgemeine Unterstützungs- und Beratungsleistungen; 2) Fachliche Unterstützung der KPBen bei der nutzerseitigen Bausollbestimmung; 3) Bei der Anmietung von Neubauten/wesentlich umzubauenden Bestandsgebäuden: Vorbereitung und Begleitung nationaler Ausschreibungsverfahren für Anmietungen bis zu einem Schwellenwert von 5,448 Mio. EUR; 4) Begleitung und Beratung der KPBen in der Realisierungsphase bis zur Übergabe des Mietgegenstandes.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-03-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 100291279
Kurze Beschreibung:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit bis zu acht Auftragnehmern zur Unterstützung und Beratung der 47 Kreispolizeibehörden in NRW in baufachlichen Belangen für die angemieteten bzw. neu anzumietenden Liegenschaften. Dabei benötigen die Kreispolizeibehörden baufachliche Unterstützung und Beratung im Wesentlichen in folgenden Themengebieten:
1) Allgemeine Unterstützungs- und Beratungsleistungen;
2) Fachliche Unterstützung der KPBen bei der nutzerseitigen Bausollbestimmung;
3) Bei der Anmietung von Neubauten/wesentlich umzubauenden Bestandsgebäuden: Vorbereitung und Begleitung nationaler Ausschreibungsverfahren für Anmietungen bis zu einem Schwellenwert von 5,448 Mio. EUR;
4) Begleitung und Beratung der KPBen in der Realisierungsphase bis zur Übergabe des Mietgegenstandes.
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit bis zu acht Auftragnehmern zur Unterstützung und Beratung der 47 Kreispolizeibehörden in NRW in baufachlichen Belangen für die angemieteten bzw. neu anzumietenden Liegenschaften. Dabei benötigen die Kreispolizeibehörden baufachliche Unterstützung und Beratung im Wesentlichen in folgenden Themengebieten:
1) Allgemeine Unterstützungs- und Beratungsleistungen;
2) Fachliche Unterstützung der KPBen bei der nutzerseitigen Bausollbestimmung;
3) Bei der Anmietung von Neubauten/wesentlich umzubauenden Bestandsgebäuden: Vorbereitung und Begleitung nationaler Ausschreibungsverfahren für Anmietungen bis zu einem Schwellenwert von 5,448 Mio. EUR;
4) Begleitung und Beratung der KPBen in der Realisierungsphase bis zur Übergabe des Mietgegenstandes.
Die Vergabeunterlagen inklusive der von den interessierten Unternehmen auszufüllenden Unterlagen sind auf dem Vergabemarktplatz NRW unter dem unter Ziffer I dieser Bekanntmachung angegebenen Link abrufbar. Fragen zu dem Verfahren sind ausschließlich über dieses Internetportal einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0YV9F
Die Vergabeunterlagen inklusive der von den interessierten Unternehmen auszufüllenden Unterlagen sind auf dem Vergabemarktplatz NRW unter dem unter Ziffer I dieser Bekanntmachung angegebenen Link abrufbar. Fragen zu dem Verfahren sind ausschließlich über dieses Internetportal einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0YV9F
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit bis zu acht Auftragnehmern zur Unterstützung und Beratung der 47 Kreispolizeibehörden in NRW in baufachlichen Belangen für die angemieteten bzw. neu anzumietenden Liegenschaften. Dabei benötigen die Kreispolizeibehörden baufachliche Unterstützung und Beratung im Wesentlichen in folgenden Themengebieten:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit bis zu acht Auftragnehmern zur Unterstützung und Beratung der 47 Kreispolizeibehörden in NRW in baufachlichen Belangen für die angemieteten bzw. neu anzumietenden Liegenschaften. Dabei benötigen die Kreispolizeibehörden baufachliche Unterstützung und Beratung im Wesentlichen in folgenden Themengebieten:
1) Allgemeine Unterstützungs- und Beratungsleistungen;
2) Fachliche Unterstützung der KPBen bei der nutzerseitigen Bausollbestimmung;
3) Bei der Anmietung von Neubauten/wesentlich umzubauenden Bestandsgebäuden: Vorbereitung und Begleitung nationaler Ausschreibungsverfahren für Anmietungen bis zu einem Schwellenwert von 5,448 Mio. EUR;
4) Begleitung und Beratung der KPBen in der Realisierungsphase bis zur Übergabe des Mietgegenstandes.
Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW), vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen (IM NRW), dieses vertreten durch das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD NRW), beabsichtigt, sich in den Liegenschaftsangelegenheiten der Polizei NRW baufachlich beraten und unterstützen zu lassen.
Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW), vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen (IM NRW), dieses vertreten durch das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD NRW), beabsichtigt, sich in den Liegenschaftsangelegenheiten der Polizei NRW baufachlich beraten und unterstützen zu lassen.
Die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen ist seit dem 1.7.2007 zweistufig organisiert. Die Basis bilden hierbei die 47 Kreispolizeibehörden (KPBen) und das IM NRW die oberste Aufsichtsbehörde. Es wird bei der Aufsicht über die Kreispolizeibehörden von den 3 Landesoberbehörden (LAFP NRW, LKA NRW und LZPD NRW), die zudem noch landeszentrale Aufgaben wahrnehmen, unterstützt. So nimmt das LZPD NRW Aufgaben der Steuerung und Führung sowie Belange von Haushalts-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten landeszentral für die Kreispolizeibehörden in NRW wahr. Das LZPD NRW berät in diesem Zusammenhang die Kreispolizeibehörden in liegenschaftlichen Angelegenheiten.
Die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen ist seit dem 1.7.2007 zweistufig organisiert. Die Basis bilden hierbei die 47 Kreispolizeibehörden (KPBen) und das IM NRW die oberste Aufsichtsbehörde. Es wird bei der Aufsicht über die Kreispolizeibehörden von den 3 Landesoberbehörden (LAFP NRW, LKA NRW und LZPD NRW), die zudem noch landeszentrale Aufgaben wahrnehmen, unterstützt. So nimmt das LZPD NRW Aufgaben der Steuerung und Führung sowie Belange von Haushalts-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten landeszentral für die Kreispolizeibehörden in NRW wahr. Das LZPD NRW berät in diesem Zusammenhang die Kreispolizeibehörden in liegenschaftlichen Angelegenheiten.
Liegenschaften der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen werden angemietet. Dies geschieht entweder beim Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) oder bei Dritten. Aktuell zeigt sich bei einer Vielzahl von Polizeiliegenschaften weitreichender Sanierungsbedarf, der zu einer überdurchschnittlichen Steigerung von mit Mietvertragsverlängerungen einhergehenden Sanierungsmaßnahmen oder Neuanmietungsvorhaben führt. Ziel ist es daher, durch gezielte baufachliche Beratung und Unterstützung zu einer schnellen und effizienten Umsetzung der liegenschaftlichen Änderungsbedarfe zu kommen. Die langfristige Standortsicherung der Polizei sowie eine wirtschaftliche, zeitnahe und bedarfsgerechte Liegenschaftsplanung hat oberste Priorität. Hierzu beabsichtigt der Auftraggeber, eine Rahmenvereinbarung mit bis zu acht Auftragnehmern zu schließen.
Liegenschaften der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen werden angemietet. Dies geschieht entweder beim Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) oder bei Dritten. Aktuell zeigt sich bei einer Vielzahl von Polizeiliegenschaften weitreichender Sanierungsbedarf, der zu einer überdurchschnittlichen Steigerung von mit Mietvertragsverlängerungen einhergehenden Sanierungsmaßnahmen oder Neuanmietungsvorhaben führt. Ziel ist es daher, durch gezielte baufachliche Beratung und Unterstützung zu einer schnellen und effizienten Umsetzung der liegenschaftlichen Änderungsbedarfe zu kommen. Die langfristige Standortsicherung der Polizei sowie eine wirtschaftliche, zeitnahe und bedarfsgerechte Liegenschaftsplanung hat oberste Priorität. Hierzu beabsichtigt der Auftraggeber, eine Rahmenvereinbarung mit bis zu acht Auftragnehmern zu schließen.
Die Unterstützung und Beratung der 47 Kreispolizeibehörden NRW durch die Auftragnehmer (AN) in baufachlichen Belangen soll somit entscheidend dazu beitragen, die für die laufende Legislaturperiode bereit gestellten Finanzmittel für eine dauerhafte Verbesserung der liegenschaftlichen Situationen der Polizei NRW zu binden und für die Anpassung der Liegenschaften an gestiegene Bedarfe Sorge zu tragen.
Die Unterstützung und Beratung der 47 Kreispolizeibehörden NRW durch die Auftragnehmer (AN) in baufachlichen Belangen soll somit entscheidend dazu beitragen, die für die laufende Legislaturperiode bereit gestellten Finanzmittel für eine dauerhafte Verbesserung der liegenschaftlichen Situationen der Polizei NRW zu binden und für die Anpassung der Liegenschaften an gestiegene Bedarfe Sorge zu tragen.
Rechtsberatungsleistungen sind – mit Ausnahme von bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Fragestellungen – nicht Auftragsgegenstand.
Dabei benötigen die KPBen baufachliche Unterstützung und Beratung im Wesentlichen in folgenden Themengebieten:
1) Allgemeine Unterstützungs- und Beratungsleistungen,
2) Fachliche Unterstützung der KPBen bei der nutzerseitigen Bausollbestimmung,
3) Bei der Anmietung von Neubauten/ wesentlich umzubauenden Bestandsgebäuden: Vorbereitung und Begleitung nationaler Ausschreibungsverfahren für Anmietungen bis zu einem Schwellenwert von 5,448 Mio. EUR,
Dauer: 72 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Rahmenvereinbarung hat eine feste Laufzeit von 3 Jahren. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich – höchstens 3 Male – um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht sechs Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer gekündigt wird.
Die Rahmenvereinbarung hat eine feste Laufzeit von 3 Jahren. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich – höchstens 3 Male – um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht sechs Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer gekündigt wird.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nordrhein-Westfalen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Aktueller Nachweis, dass das Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem es ansässig ist. Im Fall der Beteiligung als Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Der Nachweis darf nicht älter als sechs Monate ab Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung sein.
Aktueller Nachweis, dass das Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem es ansässig ist. Im Fall der Beteiligung als Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Der Nachweis darf nicht älter als sechs Monate ab Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung sein.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Jeder Bieter/jede Bietergemeinschaft muss mindestens eine Referenz über baufachliche Beratungsleistungen bei Hochbauprojekten (Büro-, Verwaltungsgebäude, Hochschul-/Schulgebäude oder vergleichbare Fort- und Ausbildungseinrichtungen (öffentlich/privat), Laborgebäude, Krankenhäuser oder Altenheime) seit dem 1.3.2016 nachweisen, wobei folgende Leistungen als baufachliche Beratungsleistungen anerkannt werden:
1) Jeder Bieter/jede Bietergemeinschaft muss mindestens eine Referenz über baufachliche Beratungsleistungen bei Hochbauprojekten (Büro-, Verwaltungsgebäude, Hochschul-/Schulgebäude oder vergleichbare Fort- und Ausbildungseinrichtungen (öffentlich/privat), Laborgebäude, Krankenhäuser oder Altenheime) seit dem 1.3.2016 nachweisen, wobei folgende Leistungen als baufachliche Beratungsleistungen anerkannt werden:
— Planungsleistungen nach der HOAI,
— Projektmanagementleistungen nach der AHO und/oder
— Bedarfsplanungen nach der DIN 18205.
2) Daneben muss jeder Bieter/ jede Bietergemeinschaft mindestens eine Referenz über die Erstellung einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm i. S. v. § 7c VOB/A bzw. § 7c EU VOB/A für einen Auftraggeber i. S. v. § 98 GWB seit dem 1.3.2016 nachweisen.
2) Daneben muss jeder Bieter/ jede Bietergemeinschaft mindestens eine Referenz über die Erstellung einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm i. S. v. § 7c VOB/A bzw. § 7c EU VOB/A für einen Auftraggeber i. S. v. § 98 GWB seit dem 1.3.2016 nachweisen.
„Seit dem 1.3.2016" bedeutet bei beiden Referenzen, dass entweder liegt der Auftragsbeginn vor diesem Stichtag und der Ausführungszeitraum überschneidet sich mit dem Referenzzeitraum oder der Auftragsbeginn fällt in den Zeitraum ab diesem Stichtag. In jedem Fall muss der Abschluss der Beratungsleistungen in dem Zeitraum ab dem 1.3.2016 fallen.
„Seit dem 1.3.2016" bedeutet bei beiden Referenzen, dass entweder liegt der Auftragsbeginn vor diesem Stichtag und der Ausführungszeitraum überschneidet sich mit dem Referenzzeitraum oder der Auftragsbeginn fällt in den Zeitraum ab diesem Stichtag. In jedem Fall muss der Abschluss der Beratungsleistungen in dem Zeitraum ab dem 1.3.2016 fallen.
Mindeststandards:
Kann der Bieter/die Bietergemeinschaft nicht jeweils mindestens eine Referenz zu den beiden vorgenannten Kategorien nachweisen, wird das Angebot ausgeschlossen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftraggeber wird für diebestplatzierten Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG bzw. § 21 Abs. 1 SchwarzArbG vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO anfordern.
Bei der Auftragsausführung sind die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen zu beachten.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 8
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Es handelt sich um Einzelabrufe, die teilweise sehr lange Laufzeiten haben werden, so dass eine Laufzeit von bis zu sechs Jahren erforderlich ist.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Es handelt sich um Einzelabrufe, die teilweise sehr lange Laufzeiten haben werden, so dass eine Laufzeit von bis zu sechs Jahren erforderlich ist.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-04-29 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 15:00
Die Vergabeunterlagen inklusive der von den interessierten Unternehmen auszufüllenden Unterlagen sind auf dem Vergabemarktplatz NRW unter dem unter Ziffer I dieser Bekanntmachung angegebenen Link abrufbar. Fragen zu dem Verfahren sind ausschließlich über dieses Internetportal einzureichen.
Die Vergabeunterlagen inklusive der von den interessierten Unternehmen auszufüllenden Unterlagen sind auf dem Vergabemarktplatz NRW unter dem unter Ziffer I dieser Bekanntmachung angegebenen Link abrufbar. Fragen zu dem Verfahren sind ausschließlich über dieses Internetportal einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0YV9F
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2019/S 065-152011 (2019-03-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 130 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW), vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen (IM NRW), dieses vertreten durch das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD NRW), beabsichtigt, sich in den Liegenschaftsan-gelegenheiten der Polizei NRW baufachlich beraten und unterstützen zu lassen.
Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW), vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen (IM NRW), dieses vertreten durch das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD NRW), beabsichtigt, sich in den Liegenschaftsan-gelegenheiten der Polizei NRW baufachlich beraten und unterstützen zu lassen.
Liegenschaften der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen werden angemietet. Dies geschieht entweder beim Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) oder bei Dritten. Aktuell zeigt sich bei einer Vielzahl von Polizeiliegenschaften weitreichender Sanierungsbedarf, der zu einer überdurchschnittlichen Steigerung von mit Mietver-tragsverlängerungen einhergehenden Sanierungsmaßnahmen oder Neuanmietungsvorhaben führt. Ziel ist es daher, durch gezielte baufachliche Beratung und Unterstützung zu einer schnellen und effizienten Umsetzung der liegenschaftlichen Änderungsbedarfe zu kommen. Die langfristige Standortsicherung der Polizei sowie eine wirtschaftliche, zeitnahe und bedarfsgerechte Liegenschaftsplanung hat oberste Priorität. Hierzu beabsichtigt der Auftraggeber, eine Rahmenvereinbarung mit bis zu acht Auf-tragnehmern zu schließen.
Liegenschaften der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen werden angemietet. Dies geschieht entweder beim Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) oder bei Dritten. Aktuell zeigt sich bei einer Vielzahl von Polizeiliegenschaften weitreichender Sanierungsbedarf, der zu einer überdurchschnittlichen Steigerung von mit Mietver-tragsverlängerungen einhergehenden Sanierungsmaßnahmen oder Neuanmietungsvorhaben führt. Ziel ist es daher, durch gezielte baufachliche Beratung und Unterstützung zu einer schnellen und effizienten Umsetzung der liegenschaftlichen Änderungsbedarfe zu kommen. Die langfristige Standortsicherung der Polizei sowie eine wirtschaftliche, zeitnahe und bedarfsgerechte Liegenschaftsplanung hat oberste Priorität. Hierzu beabsichtigt der Auftraggeber, eine Rahmenvereinbarung mit bis zu acht Auf-tragnehmern zu schließen.
Die Unterstützung und Beratung der 47 Kreispolizeibehörden NRW durch die Auftrag-nehmer (AN) in baufachlichen Belangen soll somit entscheidend dazu beitragen, die für die laufende Legislaturperiode bereit gestellten Finanzmittel für eine dauerhafte Verbesserung der liegenschaftlichen Situationen der Polizei NRW zu binden und für die Anpassung der Liegenschaften an gestiegene Bedarfe Sorge zu tragen.
Die Unterstützung und Beratung der 47 Kreispolizeibehörden NRW durch die Auftrag-nehmer (AN) in baufachlichen Belangen soll somit entscheidend dazu beitragen, die für die laufende Legislaturperiode bereit gestellten Finanzmittel für eine dauerhafte Verbesserung der liegenschaftlichen Situationen der Polizei NRW zu binden und für die Anpassung der Liegenschaften an gestiegene Bedarfe Sorge zu tragen.
3) Bei der Anmietung von Neubauten/ wesentlich umzubauenden Bestandsgebäuden: Vorbereitung und Begleitung nationaler Ausschreibungsverfahren für Anmietungen bis zu einem Schwellenwert von 5,448 Mio. EUR;