Rahmenvereinbarung Buchbindearbeiten

Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht

Buchbindearbeiten für Zeitschriftenbände.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-01.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-07-01 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2019-07-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Buchbinderdienste und Verarbeitung
Referenznummer: OV01-19
Kurze Beschreibung: Buchbindearbeiten für Zeitschriftenbände.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Buchbinderdienste und Verarbeitung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Buchbinderdienste und Verarbeitung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht
Postanschrift: Mittelweg 187
Postleitzahl: 20148
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.mpipriv.de 🌏
E-Mail: einkauf@mpipriv.de 📧
Telefon: +49 4041900-250 📞
Fax: +49 4041900-333 📠
URL der Dokumente: https://tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16b9e719c4a-44234051ad62d2da 🌏
URL der Teilnahme: http://www.tender24.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-07-01 📅
Einreichungsfrist: 2019-08-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-03 📅
Datum des Beginns: 2019-10-01 📅
Datum des Endes: 2020-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 126-308641
ABl. S-Ausgabe: 126
Zusätzliche Informationen
Entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: LOS 1
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Los 1: Buchbindearbeiten für Zeitschriftenbände aus dem anglo-amerikanischen, skandinavischen, romanischen, afrikanischen und arabischen Sprachbereich (ca. 750 Zeitschriftenbände im Jahr) und Monographien sowie Reparaturen aller Art (ca. 250 Bände im Jahr).
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Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate (Basis-Vertragslaufzeit). Der Vertrag enthält eine einmalige Option für den Auftraggeber zur Verlängerung um 36 weitere Monate. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt daher 48 Monate.
Beschreibung der Optionen: Option auf Verlängerung der Rahmenvereinbarung um 36 Monate
Bezeichnung des Loses: LOS 2
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Los 2: Buchbindearbeiten für Zeitschriftenbände aus dem mittel- und osteuropäischen, deutschsprachigen und asiatischen Sprachbereich (ca. 800 Bände im Jahr).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot - unabhängig davon, auf welches Los – vorzulegen:
— Nachweis des Vorhandenseins eines/er MeisterIn im Buchbinderhandwerk oder verglechibare Bescheinigungen der beruflichen Befähigung der für die Leistungserbringung eingesetzten Stelle,
— Mindestens eine Referenz einer anderen Bibliothek, für die Sie bereits arbeiten oder gearbeitet haben mit Referenzansprechpartnern und Telefonnummer sowie Angabe des Auftragswertes, Auftrags dauer und des Auftragszeitraumes. Referenzen sind ausführlich darzustellen,
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— Eigenerklärung, dass der Bieter im Besitz eines aktuellen Berufs- und Handelsregisterauszugs ist (Anhang 2).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Liefertermine/Mängelbeseitigung
Ein Auftrag ist grundsätzlich binnen 10 Werktagen, bei Schnellaufträgen innerhalb von 2 Werktagen nach Abholung auszuführen. Kann der vorgesehene Liefertermin nicht eingehalten werden, ist der Auftraggeber darüber umgehend unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die Aufträge sind jeweils vollständig und komplett abzuliefern. Auf dringende Aufforderung hin ist ein bereits vom Bieter abgeholter Band bzw. dessen Hefte innerhalb von einem Werktag in die Bibliothek zurückzubringen. Bei verspäteter Lieferung wird eine Vertragsstrafe fähligt. Es gilt nicht im Falle von höherer Gewalt. Wenn der Auftraggeber nach Ablauf der 25 Werktage den Auftragnehmer unter Setzung einer letzten Nachfrist von 5 Werktagen einmal erfolglos gemahnt hat, hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Auftragnehmer hat die Verpflichtung zur kostenlosen Mängelbeseitigung. Bei Verlust ist ggf. der Aufwand für die Wiederbeschaffung zu vergüten.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-08-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: DE129517720
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des privaten Rechst
Kontakt
Kontaktperson: Einkauf
Internetadresse: www.mpipriv.de 🌏
Dokumente URL: https://tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16b9e719c4a-44234051ad62d2da 🌏
URL der Teilnahme: www.tender24.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Aufgrund dessen, dass die Qualität des abgelieferten Probeauftrags im Falle einer Auftragsvergabe den Standard für alle weiteren Aufträge darstellt, wird die Anfertigung eines Probeauftrages als verpflichtend vorgegeben.
Beim Probeauftrag handelt es sich um einen „Echtauftrag" für die Bindung eines bzw. mehrerer Bände und Durchführung entsprechender Vorarbeiten (z. B. Klammerentfernung, Entfernung von Reklamen usw.). Eine korrekte und umfassende Bewertung der Qualität der Bindearbeit nach Vorgaben bezüglich Einhaltung der Bindeanweisung, Bindefolge, Einbandfarbe, Prägung und weiteren Vorgaben ist nur bei einem Auftrag einer tatsächlich existierenden Zeitschrift mit Musterpappe möglich.
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Die Qualität der Probeaufträge wird nach unter Ziffer 2.2 ausführlich beschriebenen Kriterien geprüft. Bei der Anfertigung des Probeauftrages sind die im Kapitel 3 (Leistungsbeschreibung) genannte Leistungsvorgaben zu beachten.
Die Abgabe des Probeauftrages ist zwingend Voraussetzung für die Angebotsabgabe und für die Teilnahme am Vergabeverfahren.
Die Probeaufträge können auf Anforderung an den folgenden Terminen im Institut von Bietern abgeholt werden: 10.7.2019; 17.7.2019; 22.7.2019.
Die Abholanforderungen müssen mindestens einen Tag vor dem Abholtermin an die genannte Kontaktperson gerichtet werden.
Der Probeauftrag muss spätestens am 12.8.2019 bis 12.00 Uhr im Institut persönlich abgegeben werden.
Der Auftraggeber ist berechtigt, für irreparabel beschädigte Bände des Probeauftrages Ersatzexemplare zu Lasten der Buchbinderei zu beschaffen und von dieser kostenfrei binden zu lassen, soweit die Beschädigung nicht auf die Beschaffenheit des Materials oder ein Verschulden des Auftraggebers zurückzuführen ist.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern,, 80538 München
Postanschrift: Maximiliansstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 126-308641 (2019-07-01)