Um den Bedarf des Landkreises Weilheim-Schongau an Büromöbeln zu decken, ist der Gegenstand dieses Verfahrens eine zu schließende Rahmenvereinbarung über den Kauf, die Lieferung, Montage und betriebsbereite Übergabe von Büromöbeln.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 48 Monate mit der Option auf jährliche Verlängerung um 2 weitere Jahre.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Büromöbel
Produkte/Dienstleistungen: Büromöbel📦
Kurze Beschreibung:
“Um den Bedarf des Landkreises Weilheim-Schongau an Büromöbeln zu decken, ist der Gegenstand dieses Verfahrens eine zu schließende Rahmenvereinbarung über...”
Kurze Beschreibung
Um den Bedarf des Landkreises Weilheim-Schongau an Büromöbeln zu decken, ist der Gegenstand dieses Verfahrens eine zu schließende Rahmenvereinbarung über den Kauf, die Lieferung, Montage und betriebsbereite Übergabe von Büromöbeln.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 48 Monate mit der Option auf jährliche Verlängerung um 2 weitere Jahre.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 280 000 💰
Die Rahmenvereinbarung beinhaltet die Lieferung, Montage und betriebsbereite Übergabe von Büromöbeln für die Dienststellen und Liegenschaften des Landkreises Weilheim-Schongau.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 280 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-05-01 📅
Datum des Endes: 2021-04-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zweimal für ein Jahr zu verlängern.
2 Monate vor Ablauf der Vertragszeit teilt der Auftraggeber dem...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zweimal für ein Jahr zu verlängern.
2 Monate vor Ablauf der Vertragszeit teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer mit, ob er von seinem Optionsrecht Gebrauch macht.
Der Vertrag endet spätestens am 30.4.2023, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Siehe Eigenerklärung (L142EU): https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/OVuFilledAsPdf?z_param=608956
Siehe Anlage 2 – Zertifizierungen:...”
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-02-20
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-04-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-02-20
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Landratsamt Weilheim-Schongau
Pütrichstraße 8
82362 Weilheim
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
“Detaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen.
Bieterfragen: Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens...”
Detaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen.
Bieterfragen: Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 8.2.2019 um 12.00 Uhr an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu richten. Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch.
Die Angabe des Bedarfs in den Vergabeunterlagen wurde aufgrund der aktuell vorliegenden Bedarfslage realistisch geschätzt und begründet keine Abnahmeverpflichtung gegenüber dem Auftragnehmer. Die genannte Mengenangabe kann über- oder unterschritten werden und stellt keine Obergrenze bzw. Mindestabnahmemenge dar. Wesenszug einer Rahmenvereinbarung ist, dass keine genaue Abnahmemenge vorhergesagt werden kann. Deshalb ist die künftige Rahmenvereinbarung nur auf die Laufzeit begrenzt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 007-010994 (2019-01-07)
Ergänzende Angaben (2019-01-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Büromöbel
2019-154025
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 007-010994
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.1)
Ort des zu ändernden Textes:
“Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister” Alter Wert
Text:
“Siehe Eigenerklärung (L142EU): https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/OVuFilledAsPdf?z_param=608956
Siehe Anlage 2 – Zertifizierungen:...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Siehe Eigenerklärung zur Eignung – EU (L124 EU):
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB,
—...”
Text
Siehe Eigenerklärung zur Eignung – EU (L124 EU):
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB,
— Eigenerklärung über die Eintragung des Bieters in ein Berufs- oder Handelsregister, und zwar je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, alternativ auf andere Weise.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.2)
Ort des zu ändernden Textes: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Neuer Wert
Text:
“Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen(Siehe Eigenerklärung zur Eignung – EU (L124 EU)):
— Eigenerklärung, ob die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern,...”
Text
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen(Siehe Eigenerklärung zur Eignung – EU (L124 EU)):
— Eigenerklärung, ob die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
— Eigenerklärung, ob sich das Unternehmen in einem Insolvenzverfahren oder in Liquidation,
— Eigenerklärung zum Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3)
Ort des zu ändernden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Neuer Wert
Text:
“Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen:
— Eigenerklärung zu geeigneten 3 Referenzen zu in den vergangenen 3 Jahren ausgeführten Leistungen, welche mit...”
Text
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen:
— Eigenerklärung zu geeigneten 3 Referenzen zu in den vergangenen 3 Jahren ausgeführten Leistungen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— Eigenerklärung zu für die Ausführung der Leistung erforderlichen Fachkräften,
— Eigenerklärung zu Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet,
— Nachweis: die angebotenen Büromöbel müssen allen erforderlichen Bestimmungen für den Einsatz in einer Büroumgebung nachweislich erfüllen (siehe Anlage 2 – Zertifikate).
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Quelle: OJS 2019/S 010-018766 (2019-01-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-10) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Telefon: +49 8816811265📞
Fax: +49 8816812308 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 280 000 💰
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 007-010994
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2018/11.1/3
Titel: Rahmenvereinbarung Büromöbel
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-20 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Büro Zanker GmbH
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 2
Postort: Penzberg
Postleitzahl: 82377
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 88568686444📞
E-Mail: pz@zankershop.de📧
Fax: +49 88562298 📠
Region: Weilheim-Schongau🏙️
URL: www.zankershop.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 280 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 280 000 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) 1 Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) 1 Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ein Bieter, den der öffentliche Auftraggeber ohne Vorinformation direkt oder im EU-Amtsblatt über einen Vertragsabschluss informiert, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen und bei unterbliebener Information innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsschluss einlegen. Danach wird er unzulässig. (vgl. § 135 Abs. 2, Abs. 1 Nr. 1 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 073-172468 (2019-04-10)