Rahmenvereinbarung Büromöbel
Landratsamt Weilheim-Schongau
Um den Bedarf des Landkreises Weilheim-Schongau an Büromöbeln zu decken, ist der Gegenstand dieses Verfahrens eine zu schließende Rahmenvereinbarung über den Kauf, die Lieferung, Montage und betriebsbereite Übergabe von Büromöbeln.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 48 Monate mit der Option auf jährliche Verlängerung um 2 weitere Jahre.
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-07.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2019-01-07 | Auftragsbekanntmachung |
| 2019-01-10 | Ergänzende Angaben |
| 2019-04-10 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2019-01-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Büromöbel
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Büromöbel 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Weilheim-Schongau 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Weilheim-Schongau
Postanschrift: Pütrichstraße 8
Postleitzahl: 82362
Postort: Weilheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.weilheim-schongau.de 🌏
E-Mail: zentralevergabestelle@lra-wm.bayern.de 📧
Telefon: +49 8816811679 📞
Fax: +49 8816812467 📠
URL der Dokumente: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=154025 🌏
URL der Teilnahme: https://www.staatsanzeiger-eservices.de 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-01-07 📅
Einreichungsfrist: 2019-02-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-01-10 📅
Datum des Beginns: 2019-05-01 📅
Datum des Endes: 2021-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 007-010994
ABl. S-Ausgabe: 7
Zusätzliche Informationen
Entfällt
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Geschätzter Gesamtwert: 280 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Beschreibung der Verlängerungen:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Weilheim-Schongau
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-02-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Landratsamt Weilheim-Schongau
Pütrichstraße 8
82362 Weilheim
Zusätzliche Informationen: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Internetadresse: www.weilheim-schongau.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.weilheim-schongau.de 🌏
Dokumente URL: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=154025 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Internetadresse: https://regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2019/S 007-010994 (2019-01-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Büromöbel
Kurze Beschreibung:
Um den Bedarf des Landkreises Weilheim-Schongau an Büromöbeln zu decken, ist der Gegenstand dieses Verfahrens eine zu schließende Rahmenvereinbarung über den Kauf, die Lieferung, Montage und betriebsbereite Übergabe von Büromöbeln.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 48 Monate mit der Option auf jährliche Verlängerung um 2 weitere Jahre.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Büromöbel 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Weilheim-Schongau 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Weilheim-Schongau
Postanschrift: Pütrichstraße 8
Postleitzahl: 82362
Postort: Weilheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.weilheim-schongau.de 🌏
E-Mail: zentralevergabestelle@lra-wm.bayern.de 📧
Telefon: +49 8816811679 📞
Fax: +49 8816812467 📠
URL der Dokumente: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=154025 🌏
URL der Teilnahme: https://www.staatsanzeiger-eservices.de 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-01-07 📅
Einreichungsfrist: 2019-02-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-01-10 📅
Datum des Beginns: 2019-05-01 📅
Datum des Endes: 2021-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 007-010994
ABl. S-Ausgabe: 7
Zusätzliche Informationen
Entfällt
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Um den Bedarf des Landkreises Weilheim-Schongau an Büromöbeln zu decken, ist der Gegenstand dieses Verfahrens eine zu schließende Rahmenvereinbarung über den Kauf, die Lieferung, Montage und betriebsbereite Übergabe von Büromöbeln.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 48 Monate mit der Option auf jährliche Verlängerung um 2 weitere Jahre.
Kurze Beschreibung:
Die Rahmenvereinbarung beinhaltet die Lieferung, Montage und betriebsbereite Übergabe von Büromöbeln für die Dienststellen und Liegenschaften des Landkreises Weilheim-Schongau.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 280 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zweimal für ein Jahr zu verlängern.
2 Monate vor Ablauf der Vertragszeit teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer mit, ob er von seinem Optionsrecht Gebrauch macht.
Der Vertrag endet spätestens am 30.4.2023, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Weilheim-Schongau
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Siehe Eigenerklärung (L142EU): https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/OVuFilledAsPdf?z_param=608956
Siehe Anlage 2 – Zertifizierungen: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/resources/ovu/img/btnShowSmall.gif
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-02-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Landratsamt Weilheim-Schongau
Pütrichstraße 8
82362 Weilheim
Zusätzliche Informationen: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Internetadresse: www.weilheim-schongau.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.weilheim-schongau.de 🌏
Dokumente URL: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=154025 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Detaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen.
Bieterfragen: Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 8.2.2019 um 12.00 Uhr an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu richten. Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch.
Die Angabe des Bedarfs in den Vergabeunterlagen wurde aufgrund der aktuell vorliegenden Bedarfslage realistisch geschätzt und begründet keine Abnahmeverpflichtung gegenüber dem Auftragnehmer. Die genannte Mengenangabe kann über- oder unterschritten werden und stellt keine Obergrenze bzw. Mindestabnahmemenge dar. Wesenszug einer Rahmenvereinbarung ist, dass keine genaue Abnahmemenge vorhergesagt werden kann. Deshalb ist die künftige Rahmenvereinbarung nur auf die Laufzeit begrenzt.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Internetadresse: https://regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
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Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
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Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Ergänzende Angaben (2019-01-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2019-154025
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-01-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-01-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 010-018766
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 007-010994
ABl. S-Ausgabe: 10
Quelle: OJS 2019/S 010-018766 (2019-01-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2019-154025
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-01-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-01-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 010-018766
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 007-010994
ABl. S-Ausgabe: 10
Quelle: OJS 2019/S 010-018766 (2019-01-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 280 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 8816811265 📞
Fax: +49 8816812308 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-04-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-04-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 073-172468
ABl. S-Ausgabe: 73
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-20 📅
Name: Büro Zanker GmbH
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 2
Postort: Penzberg
Postleitzahl: 82377
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 88568686444 📞
E-Mail: pz@zankershop.de 📧
Land: Weilheim-Schongau 🏙️
Internetadresse: www.zankershop.de 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 280 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2019/S 073-172468 (2019-04-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 280 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 8816811265 📞
Fax: +49 8816812308 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-04-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-04-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 073-172468
ABl. S-Ausgabe: 73
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-20 📅
Name: Büro Zanker GmbH
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 2
Postort: Penzberg
Postleitzahl: 82377
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 88568686444 📞
E-Mail: pz@zankershop.de 📧
Land: Weilheim-Schongau 🏙️
Internetadresse: www.zankershop.de 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 280 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) 1 Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ein Bieter, den der öffentliche Auftraggeber ohne Vorinformation direkt oder im EU-Amtsblatt über einen Vertragsabschluss informiert, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen und bei unterbliebener Information innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsschluss einlegen. Danach wird er unzulässig. (vgl. § 135 Abs. 2, Abs. 1 Nr. 1 GWB).
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