Das IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern (IT-DLZ) beabsichtigt eine neue Rahmenvereinbarung für die bestehende Speichernetz-Infrastruktur abzuschließen. Diese Rahmenvereinbarung soll über einen Zeitraum von 36 Monaten mit einer optionalen Verlängerung um 12 Monate gelten. Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Festlegung der Vertragsbedingungen unter denen der Auftraggeber nachfolgende Leistungen vom Auftragnehmer beziehen kann: — Ausbau der vorhandenen Speichernetz-Infrastruktur, — Erweiterung und Erneuerung des Speichernetz-Infrastruktur, — Verlängerung von abgelaufenen Instandhaltungsverträgen für FC-Komponenten. Diese Rahmenvereinbarung soll mit bis zu 3 Teilnehmern abgeschlossen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-06.
Auftragsbekanntmachung (2019-08-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Computeranlagen und Zubehör
Referenznummer: 2019CHO000019
Kurze Beschreibung:
Das IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern (IT-DLZ) beabsichtigt eine neue Rahmenvereinbarung für die bestehende Speichernetz-Infrastruktur abzuschließen. Diese Rahmenvereinbarung soll über einen Zeitraum von 36 Monaten mit einer optionalen Verlängerung um 12 Monate gelten.
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Festlegung der Vertragsbedingungen unter denen der Auftraggeber nachfolgende Leistungen vom Auftragnehmer beziehen kann:
— Ausbau der vorhandenen Speichernetz-Infrastruktur,
— Erweiterung und Erneuerung des Speichernetz-Infrastruktur,
— Verlängerung von abgelaufenen Instandhaltungsverträgen für FC-Komponenten.
Diese Rahmenvereinbarung soll mit bis zu 3 Teilnehmern abgeschlossen werden.
Das IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern (IT-DLZ) beabsichtigt eine neue Rahmenvereinbarung für die bestehende Speichernetz-Infrastruktur abzuschließen. Diese Rahmenvereinbarung soll über einen Zeitraum von 36 Monaten mit einer optionalen Verlängerung um 12 Monate gelten.
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Festlegung der Vertragsbedingungen unter denen der Auftraggeber nachfolgende Leistungen vom Auftragnehmer beziehen kann:
— Ausbau der vorhandenen Speichernetz-Infrastruktur,
— Erweiterung und Erneuerung des Speichernetz-Infrastruktur,
— Verlängerung von abgelaufenen Instandhaltungsverträgen für FC-Komponenten.
Diese Rahmenvereinbarung soll mit bis zu 3 Teilnehmern abgeschlossen werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Computeranlagen und Zubehör📦
Zusätzlicher CPV-Code: Magnetplattenspeicher📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Das IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern (IT-DLZ) beabsichtigt eine neue Rahmenvereinbarung für die bestehende Speichernetz-Infrastruktur abzuschließen. Diese Rahmenvereinbarung soll über einen Zeitraum von 36 Monaten mit einer optionalen Verlängerung um 12 Monate gelten.
Das IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern (IT-DLZ) beabsichtigt eine neue Rahmenvereinbarung für die bestehende Speichernetz-Infrastruktur abzuschließen. Diese Rahmenvereinbarung soll über einen Zeitraum von 36 Monaten mit einer optionalen Verlängerung um 12 Monate gelten.
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Festlegung der Vertragsbedingungen unter denen der Auftraggeber nachfolgende Leistungen vom Auftragnehmer beziehen kann:
— Ausbau der vorhandenen Speichernetz-Infrastruktur,
— Erweiterung und Erneuerung des Speichernetz-Infrastruktur,
— Verlängerung von abgelaufenen Instandhaltungsverträgen für FC-Komponenten.
Diese Rahmenvereinbarung soll mit bis zu 3 Teilnehmern abgeschlossen werden.
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerungsoption um 12 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärungen zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Ausschluss Insolvenzverfahren/Liquidation, Eigenerklärungen zur Leistungsfähigkeit, Mindestlohn, Erklärung zur Struktur des Bieters, Erklärung zu Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Eigenerklärungen zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Ausschluss Insolvenzverfahren/Liquidation, Eigenerklärungen zur Leistungsfähigkeit, Mindestlohn, Erklärung zur Struktur des Bieters, Erklärung zu Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Unternehmensdarstellung allgemein und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand, Angaben zu Referenzaufträgen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Unternehmensdarstellung allgemein und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand, Angaben zu Referenzaufträgen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-10-04 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-09-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.