Rahmenvereinbarung für die Lieferung von mobilen Geräten und Zubehör des Herstellers Apple sowie zugehörige Dienstleistungen für den SWR und weitere Bezugsberechtigte
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten betreiben umfangreiche IT-Infrastrukturen auch auf Basis von Technologien des Herstellers Apple. Zum Ausbau auf der einen Seite, aber auch zur Sicherstellung der Zuverlässigkeit und Sicherheit dieser Strukturen auf der anderen Seite ist die regelmäßige Neu- und Ersatzbeschaffung von mobilen Geräten wie Tablets und Smartphones dieses Herstellers (iPads, iPhones sowie Zubehör) und zugehörige Dienstleistungen eine ständige Beschaffungsaufgabe. Federführend für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (LRA) beabsichtigt der Südwestrundfunk (SWR) als Auftraggeber, eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung von mobilen Geräten des Herstellers Apple (iPads, iPhones und Zubehör) sowie zugehörige Dienstleistungen abzuschließen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-26.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvereinbarung für die Lieferung von mobilen Geräten und Zubehör des Herstellers Apple sowie zugehörige Dienstleistungen für den SWR und weitere...”
Titel
Rahmenvereinbarung für die Lieferung von mobilen Geräten und Zubehör des Herstellers Apple sowie zugehörige Dienstleistungen für den SWR und weitere Bezugsberechtigte
EU-I/T 6/2019
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Produkte/Dienstleistungen: Mobilfunkgeräte📦
Kurze Beschreibung:
“Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten betreiben umfangreiche IT-Infrastrukturen auch auf Basis von Technologien des Herstellers Apple. Zum Ausbau auf...”
Kurze Beschreibung
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten betreiben umfangreiche IT-Infrastrukturen auch auf Basis von Technologien des Herstellers Apple. Zum Ausbau auf der einen Seite, aber auch zur Sicherstellung der Zuverlässigkeit und Sicherheit dieser Strukturen auf der anderen Seite ist die regelmäßige Neu- und Ersatzbeschaffung von mobilen Geräten wie Tablets und Smartphones dieses Herstellers (iPads, iPhones sowie Zubehör) und zugehörige Dienstleistungen eine ständige Beschaffungsaufgabe. Federführend für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (LRA) beabsichtigt der Südwestrundfunk (SWR) als Auftraggeber, eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung von mobilen Geräten des Herstellers Apple (iPads, iPhones und Zubehör) sowie zugehörige Dienstleistungen abzuschließen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 13 575 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Tablettcomputer📦
Ort der Leistung: Baden-Baden, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Baden-Baden und siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen, Formaler Teil A, Kapitel 3.6.4 sowie Leistungsteil B,Kapitel 2.3”
Beschreibung der Beschaffung:
“Federführend für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (LRA) beabsichtigt der Südwestrundfunk (SWR) als Auftraggeber, eine Rahmenvereinbarung für die...”
Beschreibung der Beschaffung
Federführend für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (LRA) beabsichtigt der Südwestrundfunk (SWR) als Auftraggeber, eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung von mobilen Geräten des Herstellers Apple (iPads, iPhones und Zubehör) sowie zugehörige Dienstleistungen abzuschließen. An dieser Rahmenvereinbarung sind neben dem SWR als Vertragspartner dieser Rahmenvereinbarung folgende Einrichtungen und öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50 % beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt:
— ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice,
— ARTE Deutschland GmbH,
— Bayerischer Rundfunk (BR),
— Deutsche Welle (DW),
— Deutschlandradio (DR),
— Hessischer Rundfunk (HR),
— Norddeutscher Rundfunk (NDR),
— Radio Bremen (RB),
— Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB),
— Saarländischer Rundfunk (SR),
— Südwestrundfunk (SWR),
— Westdeutscher Rundfunk (WDR).
Die in dieser Rahmenvereinbarung enthaltenen Vertragsinhalte gelten für alle Bezugsberechtigten in gleichem Maße.
Der Auftraggeber plant den Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Lieferung von iPads, iPhones und Zubehör sowie zugehörige Dienstleistungen mit einer Grundlaufzeit von vierundzwanzig (24) Monaten mit Beginn am 1.1.2020 und Ende am 31.12.2021. Optional soll die Rahmenvereinbarung zwei (2) Mal um jeweils zwölf (12) weitere Monate auf eine maximale Vertragslaufzeit von 48 Monaten verlängert werden können.
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Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 13 575 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: 2 Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“A1.1 - Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §42 VgV in Verbindung mit §§123,124 GWB muss die Anlage 5 - Eigenerklärung ausgefüllt,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
A1.1 - Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §42 VgV in Verbindung mit §§123,124 GWB muss die Anlage 5 - Eigenerklärung ausgefüllt, unterzeichnet und mit Stempel versehen beigefügt sein.
A2.1 - Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 ff geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
Beim Einsatz von Nachunternehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3.3 und 4.3.4 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Nachunternehmer gemäß den Angaben in Kapitel 4.3.5 vorgelegt werden.
Die geforderten Nachweise unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ und die „Anlage 6 - Verpflichtungserklärung Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG)“ müssen vom Bieter mit Abgabe des Angebots auch für den geplanten Nachunternehmer eingereicht werden.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
A3.1 - Nachweis einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
A3.1 - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
— für Sach- und Vermögensschäden min. 2 500 000 EUR je Schadensereignis,
— für Personenschäden mindestens 500 000 EUR je Schadensereignis,
oder
Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des ersten Einzelkaufvertrages vorgelegt wird
A3.2 - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung zur Eigenkapitalquote der letzten 3 Geschäftsjahre.
A3.3 - Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 1 Jahr).
A3.4 - Darstellung der Entwicklung des Umsatzes bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand in den letzten 3 Jahren.
A3.5 - Darstellung der Mitarbeiterentwicklung bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand in den letzten 3 Jahren.
Anhand der vorgelegten Unterlagen findet eine Bewertung wie folgt statt:
B3.2 - Die durchschnittliche Eigenkapitalquote des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren, errechnet aus den o. a. Bilanzen oder Bilanzauszügen, oder anhand der Eigenerklärung.
B3.3 - Bonitätsindex aus o. a. Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel).
B3.4 - Umsatz-Entwicklung bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand in den letzten 3 Jahren.
B3.5 - Mitarbeiterentwicklung bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand in den letzten 3 Jahren.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
A4.1 - Nachweis der aktuellen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
A4.1 - Nachweis der aktuellen Unternehmenszertifizierung als Partner für den Vertrieb von mobilen Geräten und Zubehör des Herstellers Apple.
A4.2 - Nachweis der aktuellen Unternehmenszertifizierung als autorisierter Apple Service Provider für die Instandsetzung von mobilen Geräten des Herstellers Apple.
A4.3 - Nachweise eines zertifizierten Qualitätsmanagements des Bieters nach DIN EN ISO 9001:2012 oder DIN EN ISO 9001:2015.
A4.4 - Nachweis eines ersten Referenzprojekts für eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung von mobilen Geräten und Zubehör des Herstellers Apple sowie zugehörige Dienstleistungen in vergleichbarer Art innerhalb der vergangenen 3 Jahre mit den in Anlage 4 - Referenztemplate (Kopiervorlage) geforderten Angaben. Die Anlage 4 - Referenztemplate (Kopiervorlage) muss vom Bieter ausgefüllt und mit dem Angebot vorgelegt werden.
A4.5 - Nachweis eines zweiten Referenzprojekts für eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung von mobilen Geräten und Zubehör des Herstellers Apple sowie zugehörige Dienstleistungen in vergleichbarer Art innerhalb der vergangenen 3 Jahre mit den in Anlage 4 - Referenztemplate (Kopiervorlage) geforderten Angaben. Die Anlage 4 - Referenztemplate (Kopiervorlage) muss vom Bieter ausgefüllt und mit dem Angebot vorgelegt werden.
B4.4 - Bewertung des ersten Referenzprojekts in vergleichbarer Art den vergangenen 3 Jahren.
B4.5 - Bewertung des zweiten Referenzprojekts in vergleichbarer Art den vergangenen 3 Jahren.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung
— Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung
— Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG),
— Formaler Teil A der VU's gem. Kapitel 3.14 Sonstige Anforderungen ff,
Der Bieter/ jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft/ jeder vorgesehene Nachunternehmer u. jedes vorgesehene Verleihunternehmen müssen bei Angebotsabgabe die gem. § 3 Absatz 1 bis 5 / 6 2
Tariftreueerklärung)oder §4 Absatz 1 Mindestentgelterklärung) erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben.
Dies muss nicht abgegeben werden, wenn der Bieter mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beabsichtigt, den öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von dort beschäftigten Arbeitnehmern auszuführen. Gleiches gilt, wenn der Bieter beabsichtigt den öffentl. Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-09-27
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-12-20 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-09-30
08:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher-Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: IHK Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721174290📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der in Kapitel 3.8.6 genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit:
— den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der in Kapitel 3.8.6 genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit:
— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher-Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
Quelle: OJS 2019/S 166-406059 (2019-08-26)