Rahmenvereinbarung für die Örtliche Bauüberwachung, Bauoberleitung u. Objektbetreuung von Straßenbaumaßnahmen an Hauptverkehrsstraßen in Hamburg von 05/2020 bis 04/2023
RV über Leistungen der örtlichen Bauüberwachung, Bauoberleitung u. Objektbetreuung sowie besondere Leistungen gemäß HOAI § 47 für Straßenbauprojekte der FHH mit gesamt Honorarkosten > EU-Schwellenwert (z. Zt. 221 TEUR netto).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-06.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvereinbarung für die Örtliche Bauüberwachung, Bauoberleitung u. Objektbetreuung von Straßenbaumaßnahmen an Hauptverkehrsstraßen in Hamburg von 05/2020...”
Titel
Rahmenvereinbarung für die Örtliche Bauüberwachung, Bauoberleitung u. Objektbetreuung von Straßenbaumaßnahmen an Hauptverkehrsstraßen in Hamburg von 05/2020 bis 04/2023
VgV-GFZS-2/20
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Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bauwesen📦
Kurze Beschreibung:
“RV über Leistungen der örtlichen Bauüberwachung, Bauoberleitung u. Objektbetreuung sowie besondere Leistungen gemäß HOAI § 47 für Straßenbauprojekte der FHH...”
Kurze Beschreibung
RV über Leistungen der örtlichen Bauüberwachung, Bauoberleitung u. Objektbetreuung sowie besondere Leistungen gemäß HOAI § 47 für Straßenbauprojekte der FHH mit gesamt Honorarkosten > EU-Schwellenwert (z. Zt. 221 TEUR netto).
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Baustellenüberwachung📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Leistungen der örtlichen Bauüberwachung, Bauoberleitung und Objektbetreuung...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Leistungen der örtlichen Bauüberwachung, Bauoberleitung und Objektbetreuung sowie weiteren besonderen Leistungen gemäß § 47 HOAI 2013 für verschiedene Straßenbaumaßnahmen im Hauptverkehrsstraßennetz der Freien und Hansestadt Hamburg. Bei der Beschaffung handelt es sich um Maßnahmen im Bereich Grundinstandsetzungen von Hauptverkehrsstraßen einschl. Straßenentwässerungseinrichtungen, Radwegemaßnahmen, Busoptimierungsmaßnahmen, Deckensanierungen sowie Erd- und Straßenbau bei Erschließungsmaßnahmen. Der Begriff „Hauptverkehrsstraße" wird wie folgt definiert:
— liegt in einer Stadt mit min. 100 000 Einwohnern,
— liegt innerorts, ist an das bestehende Verkehrsnetz angebunden und angebaut,
— berücksichtigt MIV, ÖPNV, Radverkehr und Fußgänger,- beinhaltet straßenbegleitende Grünflächen mit Baumbestand,
— beinhaltet mindestens einen 3- oder 4-armigen signalgeregelten Knotenpunkt oder Kreisverkehr.
Auftragsgegenstand werden i. d. R. die Leistungsphasen 8 und 9 gem. § 47 HOAI 2013 sowie die durch den AG zum jeweiligen Vorhaben geforderten Besonderen Leistungen (z. B. örtliche Bauüberwachung) sein. Insgesamt ist von 5 bis 13 Einzelmaßnahmen pro Jahr auszugehen, deren Gesamtbaukosten ca. 15-30 Mio. EUR pro Jahr umfassen. Alle Baumaßnahmen beziehen sich auf das Innere der Stadtgrenzen der Freien und Hansestadt Hamburg. Somit sind alle Leistungen der Bauüberwachung auch dort zu leisten/ zu begleiten. Weiterführende Informationen sind dem Entwurf der Rahmenvereinbarung und seinen Anlagen zu entnehmen. In dem hier ausgeschriebenen Vergabeverfahren sind in der Angebotsphase keine Honorarangebote zu unterbreiten. Die Zuschlagskriterien setzen sich ausschließlich aus Qualitätskriterien zusammen. Erst nach Abschluss der Rahmenvereinbarung werden projektbezogene Einzelverträge auf Basis der Ergebnisse von „Mini- Preiswettbewerben“ geschlossen. Ein Anspruch auf eine Beauftragung besteht nicht.
Es ist eine Loslimitierung vorgesehen: max. 3 Einzelaufträge für einen Teilnehmer der Rahmenvereinbarung pro Jahr (Stichtag: Datum der Absendung der Angebotsaufforderung). Bei zu geringer Anzahl an Teilnehmern oder wenn kein zuschlagsfähiges Angebot bei Einzelauftragsvergaben vorliegt, kann sich dieser Wert entsprechend erhöhen. Als Jahr im Sinne dieser Rahmenvereinbarung werden folgende Zeiträume definiert:
1. Jahr von 05/2020 bis 04/2021;
2. Jahr von 05/2021 bis 04/2022;
3. Jahr von 05/2022 bis 04/2023.
Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer wird im Rahmen der jeweiligen Einzelmaßnahme auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer bzw. seiner Obliegenheiten gesondert verpflichtet, sofern sie bzw. er nicht bereits von einer zuständigen Stelle der Freien und Hansestadt Hamburg nach dem Verpflichtungsgesetz verpflichtet wurde und diese Verpflichtung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch wirksam ist. Dazu sind der Auftraggeberin der/die Namen der mit der Auftragsbearbeitung betrauten Personen zu benennen und — falls vorhanden — Kopien der Niederschriften über die erfolgten Verpflichtungen. Sofern eine Verpflichtung zwar bereits erfolgt und bei Vertragsschluss noch wirksam ist, deren Geltung aber während der voraussichtlichen Dauer des dem Vertrag zugrunde liegenden Auftrages endet, ist die Verpflichtung erneut vorzunehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Schriftliche Ausführungen zum allgemeinen Bearbeitungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität und Erfahrung des mit der Ausführung betrauten Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Kostenkriterium (Name):
“Die Zuschlagskriterien für den Abschluss der Rahmenvereinbarung setzen sich ausschl. aus o. g. Qualitätskriterien zusammen. Honorarangebote werden nach...”
Kostenkriterium (Name)
Die Zuschlagskriterien für den Abschluss der Rahmenvereinbarung setzen sich ausschl. aus o. g. Qualitätskriterien zusammen. Honorarangebote werden nach Abschluss der RV projektbezogen eingeholt.
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Kostenkriterium (Gewichtung): keine
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 10
Maximale Anzahl: 20
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die unter Abschnitt III.1 genannten Teilnahmebedingungen erfüllen, sind für die...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die unter Abschnitt III.1 genannten Teilnahmebedingungen erfüllen, sind für die Wertung zugelassen. Der Auftraggeber bildet eine Rangliste auf der Grundlage der angegebenen Punkteverteilung für die unter Ziffer III.1.2) und III.1.3) vorgesehenen Eignungskriterien. Die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert (mindestens 10 und maximal 20 Bewerber). Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
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Zusätzliche Informationen:
“Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Ausschreibung dieser Rahmenvereinbarung keine Honorarangebote vorzulegen sind (s. auch Punkt...”
Zusätzliche Informationen
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Ausschreibung dieser Rahmenvereinbarung keine Honorarangebote vorzulegen sind (s. auch Punkt II.2.5, Hinweis bei Kostenkriterium). Die Zuschlagskriterien setzen sich ausschl. aus Qualitätskriterien zusammen.
Für den Teilnahmeantrag sind ausschließlich die Vordrucke aus der Anlage „Teilnahmeantrag_Anlagen" zu verwenden,
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Soweit keine EEE abgegeben wird, ist der Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden.
Darin enthalten ist die Abfrage von:
— § 44 (1) VgV Eintragung...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Soweit keine EEE abgegeben wird, ist der Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden.
Darin enthalten ist die Abfrage von:
— § 44 (1) VgV Eintragung in ein Berufs- und Handelsregister,
— Erklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §123 (1) und (4) GWB,
— Erklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 (1) GWB.
Die Bewerbungsfrist ist zwingend einzuhalten.
Im Falle einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bewerbererklärung vorzulegen, siehe Vordruck „Bewerbergemeinschaft". Der Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung" ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft auszufüllen. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben.
Beabsichtigt der Bewerber Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, muss er in seinem Teilnahmeantrag die durch Unterauftragnehmer auszuführenden Leistungen im Vordruck „Unterauftragnehmer-Leistungen" angeben.
Beabsichtigt der Bewerber sich Kapazitäten anderer Unternehmer (Eignungsleihe) zu bedienen, muss er in seinem Teilnahmeantrag die durch den Eignungsleiher auszuführenden Leistungen im Vordruck „Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe" ausfüllen.
Alle Vordrucke zum Teilnahmeantrag stehen in der Anlage — Teilnahmeantrag_Anlagen — zur Verfügung.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— § 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen: Personenschäden (1 500 000 EUR), sonstige...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— § 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen: Personenschäden (1 500 000 EUR), sonstige Schäden (1 000 000 EUR). Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das 2-fache der Versicherungssumme beträgt.
Alternativ: Erklärung des Haftpflichtversicherers über die Möglichkeit der Erhöhung der bestehenden Deckungssummen auf die geforderten Deckungssummen im Auftragsfalle.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Ҥ 46 (3) Nr. 1 VgV, Referenzen:
Die Projekte, bei denen es sich um Referenzprojekte öffentlicher Auftraggeber handeln muss (Mindestkriterium), werden in den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
§ 46 (3) Nr. 1 VgV, Referenzen:
Die Projekte, bei denen es sich um Referenzprojekte öffentlicher Auftraggeber handeln muss (Mindestkriterium), werden in den folgenden Kriterien gewertet:
1) Straßenbauprojekte (Neuplanung oder Grundinstandsetzung oder Deckensanierung, unter laufendem Betrieb oder unter Vollsperrung) mit öffentlichem Auftraggeber an innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen (keine Bundesautobahnen, keine außerstädtischen Schnell- oder Landesstraßen) in einer Großstadt (mehr als 100 000 Einwohner) mit örtlicher Bauüberwachung: 2 oder weniger Projekte = Ausschluss wegen Nichterfüllung der Mindestkriterien, 3 Projekte = 1 Punkt, 4 Projekte = 2 Punkte, 5 Projekte = 3 Punkte, 6 und mehr Projekte = 4 Punkte (max. 4 Punkte);
2) Straßenbauprojekte Grundinstandsetzung mit öffentlichem Auftraggeber an innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen (keine Bundesautobahnen, keine außerstädtischen Schnell- oder Landesstraßen) mit örtlicher Bauüberwachung: 1 Projekt = 2 Punkte, 2 Projekte = 4 Punkte, 3 und mehr Projekte = 6 Punkte (max. 6 Punkte);
3) Straßenbauprojekte (Neuplanung oder Grundinstandsetzung oder Deckensanierung) mit öffentlichem Auftraggeber an innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen (keine Bundesautobahnen, keine außerstädtischen Schnell- oder Landesstraßen) in einer Großstadt mit (mehr als 100 000 Einwohner) unter laufendem Betrieb mit örtlicher Bauüberwachung und mit Koordinierung von Arbeiten an LSA: 0 Projekte = Ausschluss wegen Nichterfüllung der Mindestkriterien, 1 Projekt = 1 Punkt, 2 Projekte = 2 Punkte, 3 Projekte = 3 Punkte, 4 und mehr Projekte = 4 Punkte (max. 4 Punkte);
4) Straßenbauprojekte (Neuplanung oder Grundinstandsetzung oder Deckensanierung, unter laufendem Betrieb oder unter Vollsperrung) mit öffentlichem Auftraggeber an innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen (keine Bundesautobahnen, keine außerstädtischen Schnell- oder Landesstraßen) mit Baukosten größer als 2 Mio. EUR (brutto) mit örtlicher Bauüberwachung und Leistungsphasen 8 und 9 (Leistungsphase 9 muss abgeschlossen sein = VOB-Abnahme hat stattgefunden): 1 Projekt = max. 2 Punkte, 2 Projekte = max. 4 Punkte, 3 und mehr Projekte = max. 6 Punkte; (insgesamt max. 6 Punkte);
Hinweis: Jedes Projekt zu 4) wird wie folgt bewertet:
— 1 Punkt, wenn die Leistungsphasen 8 und 9 (Leistungsphase 9 muss abgeschlossen sein = VOB-Abnahme hat stattgefunden) erbracht wurden,
— 1 Punkt, wenn die besonderen Leistungen der örtlichen Bauüberwachung erbracht wurden.
Hinweise: Die Referenzprojekte zu 1. bis 4. sind im beigefügten Vordruck „Leistungsübersicht" mit den darin geforderten Angaben aufzuführen und in einer gesonderten Anlage näher zu beschreiben. Die Mindest- und Auswahlkriterien zu 1. bis 4. können sowohl mit einem oder mehreren Projekten erfüllt werden. Eine Referenz kann in mehreren Mindest- und Auswahlkriterien (Kriterien 1. bis 4.) gewertet werden. Eine Mehrfachnennung in dem beigefügten Vordruck „Leistungsübersicht" ist dafür nicht erforderlich. Insgesamt können max. 20 Punkte erzielt werden.
Als Referenzen werden die in den letzten 5 Jahren (Stichtag 1.11.2014) erbrachten vergleichbaren Leistungen § 46 (3) 1. VgV mit den im Vordruck „Leistungsübersicht" gemachten Angaben gewertet:
— Projektname,
— Ort,
— Art des Vorhabens (Kurzbezeichnung (vergleiche Ziffer II.2.4.)) inkl. Aussagen zur Realisierung unter laufendem Verkehr,
— Leistungszeitraum,
— erbrachte Leistungsphasen gem. HOAI 2013. Die Leistungsphasen 8 und 9 sowie die besonderen Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung müssen innerhalb der letzten 5 Jahre (Stichtag 1.11.2014) abgeschlossen worden sein. Als abgeschlossen gelten Referenzen, bei denen in der Leistungsphase 9 die VOB-Abnahme stattgefunden hat. Die Leistungen der Leistungsphasen 8 und 9 und der besonderen Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung können jedoch früher (Stichtag 1.11.2014) begonnen worden sein,
— Gesamtprojektkosten (EUR, brutto),
— Art des Auftraggebers einschl. Ansprechpartner.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
Ҥ 46 (3) Nr. 6 VgV, Nachweise:
— Straßenbauprojekte für öffentliche Auftraggeber
— mind. 3 Straßenbauprojekte (Neuplanung oder Grundinstandsetzung oder...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
§ 46 (3) Nr. 6 VgV, Nachweise:
— Straßenbauprojekte für öffentliche Auftraggeber
— mind. 3 Straßenbauprojekte (Neuplanung oder Grundinstandsetzung oder Deckensanierung, unter laufendem Betrieb oder unter Vollsperrung) gemäß Angaben in Nr.1), Aufgaben der örtlichen Bauüberwachung an innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen (keine Bundesautobahnen sowie außerstädtische Schnell- und Landesstraßen), in einer Großstadt mit mehr als 100 000 Einwohnern
— mind. 1 Straßenbauprojekt (Neuplanung oder Grundinstandsetzung oder Deckensanierung) gemäß Angaben in Nr. 3), Aufgaben der örtlichen Bauüberwachung und Koordinierung von Arbeiten an LSA an innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen (keine Bundesautobahnen sowie außerstädtische Schnell- und Landesstraßen), in einer Großstadt mit mehr als 100 000 Einwohnern, Realisierung unter laufendem Verkehr
— die vergleichbaren Leistungen wurden in den letzten 5 Jahren (Stichtag ab 1.11.2014) erbracht,
— Eigenerklärung zur Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen gemäß MVAS 1999. Diese ist bei Angebotsabgabe zu den „Mini Preiswettbewerben" für die jeweilige Einzelmaßnahme nachzuweisen.
Im Falle der Nichterfüllung der Mindestkriterien führt die Bewerbung zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Vorgesehene Höchstzahl der Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung: 15
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-01-14
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-04-30 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: VgV-GFZS-2/20
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428403230📞
E-Mail: vergabekammer@bsw.hamburg.de📧
Fax: +49 40427310499 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428402441📞
E-Mail: vergabekammer@bsw.hamburg.de📧
Fax: +49 40427310499 📠
Quelle: OJS 2019/S 239-586569 (2019-12-06)
Ergänzende Angaben (2019-12-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“RV über Leistungen der örtlichen Bauüberwachung, Bauoberleitung u. Objektbetreuung sowie besondere Leistungen gemäß HOAI §47 für Straßenbauprojekte der FHH...”
Kurze Beschreibung
RV über Leistungen der örtlichen Bauüberwachung, Bauoberleitung u. Objektbetreuung sowie besondere Leistungen gemäß HOAI §47 für Straßenbauprojekte der FHH mit gesamt Honorarkosten > EU-Schwellenwert (z. Zt. 221 TEUR netto).
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 239-586569
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”