Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bei der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind 100 Punkte erreichbar.
Hiervon entfallen
— max. 10 Punkte auf die jahresdurchschnittliche Anzahl von deutschsprachigen Mitarbeitern mit einschlägigem Hochschulabschuss, die innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre (2015 bis 2018) für Leistungen der Generalplanung in vergleichbaren Projekten (vgl. Ziffer II.1.4) eingesetzt wurden (Ziffer 6.3.2.1 Teilnahmeantrag)
— max. 90 Punkte auf die Angaben zu den Projektreferenzen (Ziffer 6.3.2.2 Teilnahmeantrag)
Zu Ziffer 6.3.2.1 Teilnahmeantrag
Die maximale Punktzahl (10 Punkte) für die jahresdurchschnittliche Anzahl von deutschsprachigen Mitarbeitern mit einschlägigem Hochschulabschuss, die innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre (2015 bis 2018) für Leistungen der Generalplanung in vergleichbaren Projekten (vgl. Ziffer II.1.4) eingesetzt wurden, wird ab 7 Mitarbeitern erreicht. 0 Punkte werden bei einer Anzahl von 2 Mitarbeitern oder weniger vergeben.
Die Bewertungen für die zwischen den vorgenannten Werten liegenden Angaben werden interpoliert.
Zu Ziffer 6.3.2.2 Teilnahmeantrag
6.3.2.2 Projektreferenzen
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft gilt außerdem nur dann als geeignet, wenn er/sie mind. 2 wertungsfähige unternehmensspezifische Referenzleistungen mit dem Teilnahmeantrag benennt.
Mit den Referenzleistungen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft.
Pro Bewerber/pro Bewerbergemeinschaft werden maximal 5 Projektreferenzen gewertet. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer Projektreferenz zusammenzufügen. Um mehrere Projektreferenzen handelt es sich, wenn voneinander abgrenzbare Abschnitte eines Gesamtvorhabens jeder für sich die Mindestvoraussetzungen an die Referenzen erfüllen.
Um der BGG die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Projektreferenz mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die folgenden Referenztabellen vollständig auszufüllen. Aus Sicht der BGG sind die in dieser Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend.
Der Bewerber erklärt sich mit Benennung der Referenz damit einverstanden, dass die BGG Erkundigungen über dieses Projekt bei dem Referenzauftraggeber einholt.
Für jede wertungsfähige Referenz können 18 Punkte erreicht werden. D.h. bei 5 Referenzen kann eine max. Punktanzahl von insgesamt 90 Punkten erreicht werden.
Eine Projektreferenz ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie die folgenden Mindestbedingungen erfüllt:
— vglb. Leistungen – s. Ziffer II.1.4) der Bekanntmachung, insb. Wohnungsneubau, Generalplanung,
— Projektgröße (mindestens 1 500 qm BGF nach DIN 277),
— Gesamtbauvolumen (mind. EUR 3 Mio. netto, KGR 200-600),
— Anzahl geschaffene Wohneinheiten (mind. 10 WE),
— Honorarvolumen für LPH 1-9 (mind. 150 000 EUR netto für vergleichbare Leistungen gemäß Ziffer II.1.4) der Bekanntmachung),
— Abschluss der Leistung nicht vor 2016,
— Angabe des Namens und der Adresse des Auftraggebers (AG) sowie Benennung des Ansprechpartners beim AG,
— Bezeichnung und Anschrift Objekt.