Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Schule und Berufsbildung – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung für IT-Services und IT-Fachanwendungssupport der schulbezogenen IT-Ausstattung und IT-Verfahren an Hamburger Schulen. Die Aufgabenstellung beinhaltet für den Auftragnehmer (AN) die eigenverantwortliche Wahrnehmung des Anwender-Fachsupports für schulisches Personal im Bereich IT- Fachsupport und im Bereich IT-Service – pädagogische IT, IT-Service – Verwaltung IT sowie IT Dienstleistung für die Schulen, Ämter und Dienststellen der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB). Mit der Zuschlagserteilung kommt ein Vertrag auf Basis des EVB-IT-Dienstvertrages zustande.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-12.
Auftragsbekanntmachung (2019-04-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: 2019000299
Kurze Beschreibung:
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Schule und Berufsbildung – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung für IT-Services und IT-Fachanwendungssupport der schulbezogenen IT-Ausstattung und IT-Verfahren an Hamburger Schulen. Die Aufgabenstellung beinhaltet für den Auftragnehmer (AN) die eigenverantwortliche Wahrnehmung des Anwender-Fachsupports für schulisches Personal im Bereich IT- Fachsupport und im Bereich IT-Service – pädagogische IT, IT-Service – Verwaltung IT sowie IT Dienstleistung für die Schulen, Ämter und Dienststellen der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB).
Mit der Zuschlagserteilung kommt ein Vertrag auf Basis des EVB-IT-Dienstvertrages zustande.
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Schule und Berufsbildung – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung für IT-Services und IT-Fachanwendungssupport der schulbezogenen IT-Ausstattung und IT-Verfahren an Hamburger Schulen. Die Aufgabenstellung beinhaltet für den Auftragnehmer (AN) die eigenverantwortliche Wahrnehmung des Anwender-Fachsupports für schulisches Personal im Bereich IT- Fachsupport und im Bereich IT-Service – pädagogische IT, IT-Service – Verwaltung IT sowie IT Dienstleistung für die Schulen, Ämter und Dienststellen der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB).
Mit der Zuschlagserteilung kommt ein Vertrag auf Basis des EVB-IT-Dienstvertrages zustande.
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-04-12 📅
Einreichungsfrist: 2019-05-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-04-17 📅
Datum des Beginns: 2019-07-01 📅
Datum des Endes: 2021-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 076-180902
ABl. S-Ausgabe: 76
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Schule und Berufsbildung – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung für IT-Services und IT-Fachanwendungssupport der schulbezogenen IT-Ausstattung und IT-Verfahren an Hamburger Schulen. Die Aufgabenstellung beinhaltet für den Auftragnehmer (AN) die eigenverantwortliche Wahrnehmung des Anwender-Fachsupports für schulisches Personal im Bereich IT- Fachsupport und im Bereich IT-Service – pädagogische IT, IT-Service – Verwaltung IT sowie IT Dienstleistung für die Schulen, Ämter und Dienststellen der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB).
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Schule und Berufsbildung – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung für IT-Services und IT-Fachanwendungssupport der schulbezogenen IT-Ausstattung und IT-Verfahren an Hamburger Schulen. Die Aufgabenstellung beinhaltet für den Auftragnehmer (AN) die eigenverantwortliche Wahrnehmung des Anwender-Fachsupports für schulisches Personal im Bereich IT- Fachsupport und im Bereich IT-Service – pädagogische IT, IT-Service – Verwaltung IT sowie IT Dienstleistung für die Schulen, Ämter und Dienststellen der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB).
Mit der Zuschlagserteilung kommt ein Vertrag auf Basis des EVB-IT-Dienstvertrages zustande.
Geschätzter Gesamtwert: 3 555 200 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Los 1: IT-Fachsupport
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
In dem Sachgebiet „Anforderungsmanagement und Fachsupport“ werden sowohl die Fachlichkeit als auch die Anwendungsentwicklung für alle schulbezogenen IT-Verfahren der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) organisiert. Es werden Aufgaben in dem IT-Fachanwendungssupport der behördeninternen Kunden (Schulen, Ämter und Dienststellen) wahrgenommen.
In dem Sachgebiet „Anforderungsmanagement und Fachsupport“ werden sowohl die Fachlichkeit als auch die Anwendungsentwicklung für alle schulbezogenen IT-Verfahren der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) organisiert. Es werden Aufgaben in dem IT-Fachanwendungssupport der behördeninternen Kunden (Schulen, Ämter und Dienststellen) wahrgenommen.
Die Behörde für Schule und Berufsbildung geht aufgrund der in der Vergangenheit gemachten Erfahrungen von einem Bedarf von ca. 1 700 Personentagen (PT) pro Jahr in den Aufgabenbereichen aus. Eine Abnahmeverpflichtung über die Gesamtmenge besteht nicht. Umgekehrt können abhängig von Fachentscheidungen kurzfristig erhebliche Mehraufwände entstehen, die ggf. in kurzer Frist umgesetzt werden müssen. Der tatsächliche Bedarf an IT-Fachsupport- und IT-Service-Leistungen ist eigenverantwortlich durch den AN für die beschriebenen Fachverfahren der Behörde für Schule und Berufsbildung zu erbringen.
Die Behörde für Schule und Berufsbildung geht aufgrund der in der Vergangenheit gemachten Erfahrungen von einem Bedarf von ca. 1 700 Personentagen (PT) pro Jahr in den Aufgabenbereichen aus. Eine Abnahmeverpflichtung über die Gesamtmenge besteht nicht. Umgekehrt können abhängig von Fachentscheidungen kurzfristig erhebliche Mehraufwände entstehen, die ggf. in kurzer Frist umgesetzt werden müssen. Der tatsächliche Bedarf an IT-Fachsupport- und IT-Service-Leistungen ist eigenverantwortlich durch den AN für die beschriebenen Fachverfahren der Behörde für Schule und Berufsbildung zu erbringen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Zweimalige Verlängerungsoption jeweils um 1 weiteres Jahr bis längstens 30.6.2023
Bezeichnung des Loses: Los 2: IT-Service – pädagogische IT, IT-Service – Verwaltung IT, IT-Dienstleistung
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
In dem Referat „IT-Infrastruktur – Schule, BHZ und Dienststellen“ werden alle Infrastrukturthemen wahrgenommen. Dies umfasst Aufgaben in den Bereichen IT-Service, IT-Verwaltung, IT-Lösungen, IT-Infrastrukturarchitektur sowie IT-Sicherheit.
Die Behörde für Schule und Berufsbildung geht aufgrund der in der Vergangenheit gemachten Erfahrungen von einem geschätzten Bedarf in den Aufgabenbereichen von ca. 320 Personentagen (PT) pro Jahr. Diese teilen sich auf in ca. 220 PT IT-Service (je hälftig pädagogische IT und Verwaltung IT) und ca. 100 PT IT-Dienstleistung. Dabei handelt es sich nicht um eine verbindliche Abnahmemenge, sondern um einen Richtwert für die Bewerber. Abweichungen im Auftragsvolumen sind jederzeit möglich und zulässig. Der Abruf der konkreten Dienstleistung (Leistungsumfang, Laufzeit etc.) erfolgt anhand von Leistungsscheinen. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht.
Die Behörde für Schule und Berufsbildung geht aufgrund der in der Vergangenheit gemachten Erfahrungen von einem geschätzten Bedarf in den Aufgabenbereichen von ca. 320 Personentagen (PT) pro Jahr. Diese teilen sich auf in ca. 220 PT IT-Service (je hälftig pädagogische IT und Verwaltung IT) und ca. 100 PT IT-Dienstleistung. Dabei handelt es sich nicht um eine verbindliche Abnahmemenge, sondern um einen Richtwert für die Bewerber. Abweichungen im Auftragsvolumen sind jederzeit möglich und zulässig. Der Abruf der konkreten Dienstleistung (Leistungsumfang, Laufzeit etc.) erfolgt anhand von Leistungsscheinen. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht.
Da weitere neue schulbezogene IT-Infrastrukturelle Lösungen entwickelt werden, muss eine Aufstockung flexibel möglich sein. Die Abrufe aus dem vorgesehenen Rahmenvertrag erfolgen jeweils über Einzelbeauftragungen des AN für die eigenverantwortliche Durchführung des konkreten Vorhabens mit den individuellen Anforderungen.
Da weitere neue schulbezogene IT-Infrastrukturelle Lösungen entwickelt werden, muss eine Aufstockung flexibel möglich sein. Die Abrufe aus dem vorgesehenen Rahmenvertrag erfolgen jeweils über Einzelbeauftragungen des AN für die eigenverantwortliche Durchführung des konkreten Vorhabens mit den individuellen Anforderungen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Eigenerklärung über Eintrag in das Handelsregister/Gewerberegister
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis über eine abgeschlossene Betriebshaftpflichtversicherung. (Einzelheiten siehe Ziffer 2.10 der Leistungsbeschreibung)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eigenerklärung Eignung
Unternehmensdarstellung gem. 1.6 der Leistungsbeschreibung
Aussagefähige Referenzen gem. 1.6 der Leistungsbeschreibung
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-08-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-05-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448📞
Fax: +49 40428232020 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 10 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 10 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2019/S 076-180902 (2019-04-12)
Ergänzende Angaben (2019-05-06) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Informationstechnologiedienste📦