Rahmenvereinbarung für kontinuierliche Verkehrserhebungen (Fahrgastzählungen- und Befragungen) im Elektronetz Nord (Enorm) und anderen SPNV-Netzen in den Jahren 2020 bis 2023
Gegenstand der oben bezeichneten Rahmenvereinbarung (RV) ist die Planung und Durchführung von Verkehrserhebungen in den Zügen des SPNV im Elektronetz Nord Sachsen-Anhalt – Enorm (DB RegioAG) sowie in anderen SPNV-Netzen bestehend aus Fahrgastbefragungen und Platzgruppenzählungen. Sie haben zum Ziel, die Datengrundlage zur Ermittlung des Erlösanspruches aus den Beförderungsbedingungender Deutschen Bahn (BB DB) einschließlich des internationalen Tarifs (SCIC) der betreffenden SPNV-Aufgabenträger gegenüber der DB Regio AG bereitzustellen. Hierzu ist beabsichtigt, mit einem Anbiete reine RV abzuschließen, auf deren Basis die regelmäßig bis zum Fahrplanjahr 2023 zu veranlassenden Verkehrserhebungen entsprechend den jeweilig aktuellen Bedürfnissen angepasst beauftragt werden. Zusätzlich zur RV soll das erste darauf aufzubauende Einzelprojekt beauftragt werden („Verkehrserhebungenim Elektronetz Nord (ENORM) unter Anwendung eines kontinuierlichen Erhebungsverfahren im Fahrplanjahr 2020).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-06-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Marktforschung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der oben bezeichneten Rahmenvereinbarung (RV) ist die Planung und Durchführung von Verkehrserhebungen in den Zügen des SPNV im Elektronetz Nord Sachsen-Anhalt – Enorm (DB RegioAG) sowie in anderen SPNV-Netzen bestehend aus Fahrgastbefragungen und Platzgruppenzählungen. Sie haben zum Ziel, die Datengrundlage zur Ermittlung des Erlösanspruches aus den Beförderungsbedingungender Deutschen Bahn (BB DB) einschließlich des internationalen Tarifs (SCIC) der betreffenden SPNV-Aufgabenträger gegenüber der DB Regio AG bereitzustellen. Hierzu ist beabsichtigt, mit einem Anbiete reine RV abzuschließen, auf deren Basis die regelmäßig bis zum Fahrplanjahr 2023 zu veranlassenden Verkehrserhebungen entsprechend den jeweilig aktuellen Bedürfnissen angepasst beauftragt werden. Zusätzlich zur RV soll das erste darauf aufzubauende Einzelprojekt beauftragt werden („Verkehrserhebungenim Elektronetz Nord (ENORM) unter Anwendung eines kontinuierlichen Erhebungsverfahren im Fahrplanjahr 2020).
Gegenstand der oben bezeichneten Rahmenvereinbarung (RV) ist die Planung und Durchführung von Verkehrserhebungen in den Zügen des SPNV im Elektronetz Nord Sachsen-Anhalt – Enorm (DB RegioAG) sowie in anderen SPNV-Netzen bestehend aus Fahrgastbefragungen und Platzgruppenzählungen. Sie haben zum Ziel, die Datengrundlage zur Ermittlung des Erlösanspruches aus den Beförderungsbedingungender Deutschen Bahn (BB DB) einschließlich des internationalen Tarifs (SCIC) der betreffenden SPNV-Aufgabenträger gegenüber der DB Regio AG bereitzustellen. Hierzu ist beabsichtigt, mit einem Anbiete reine RV abzuschließen, auf deren Basis die regelmäßig bis zum Fahrplanjahr 2023 zu veranlassenden Verkehrserhebungen entsprechend den jeweilig aktuellen Bedürfnissen angepasst beauftragt werden. Zusätzlich zur RV soll das erste darauf aufzubauende Einzelprojekt beauftragt werden („Verkehrserhebungenim Elektronetz Nord (ENORM) unter Anwendung eines kontinuierlichen Erhebungsverfahren im Fahrplanjahr 2020).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Marktforschung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Durchführung von Umfragen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Sachsen-Anhalt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH
Postanschrift: Am Alten Theater 4
Postleitzahl: 39104
Postort: Magdeburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.nasa.de🌏
E-Mail: vergabe@nasa.de📧
Telefon: +49 391/536319📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E86399856🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E86399856🌏
Die Auftragsunterladen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://www.subreport-elvis.de/E86399856. Mündliche bzw. telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Weitere Informationen zur elektronischen Vergabe erhalten Sie im Dokument „RV0001_Hinweise_zur_elektronischen_Vegabe“. Das Angebot ist zwingend in die in den Bewerbungsbedingungen („RV4001_Bewerbungsbedingungen“) unter der Ziffer 3.2 dargestellten Angebotsbestandteile zu gliedern und mit den geforderten Unterlagen elektronisch in Textform einzureichen.
Die Auftragsunterladen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://www.subreport-elvis.de/E86399856. Mündliche bzw. telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Weitere Informationen zur elektronischen Vergabe erhalten Sie im Dokument „RV0001_Hinweise_zur_elektronischen_Vegabe“. Das Angebot ist zwingend in die in den Bewerbungsbedingungen („RV4001_Bewerbungsbedingungen“) unter der Ziffer 3.2 dargestellten Angebotsbestandteile zu gliedern und mit den geforderten Unterlagen elektronisch in Textform einzureichen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 600 000 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 600 000 EUR 💰
Dauer: 48 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Sachsen-Anhalt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Als Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung werden folgende Nachweise bzw. Erklärungen gefordert:
1) Bewerbererklärung;
2) Erklärung Landesvergabegesetz.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Als Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird folgende(r) Nachweis bzw. Erklärunggefordert: Erklärung über das Nichtvorliegen von Insolvenz und Liquidation.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Als Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird folgende(r) Nachweis bzw. Erklärung gefordert: Referenzliste mit mindestens 3 vergleichbaren Projekten des Auftragnehmers innerhalb der letzten höchstens 3 Jahre, inkl. Benennung eines Ansprechpartners beim jeweiligen Auftraggeber.
Als Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird folgende(r) Nachweis bzw. Erklärung gefordert: Referenzliste mit mindestens 3 vergleichbaren Projekten des Auftragnehmers innerhalb der letzten höchstens 3 Jahre, inkl. Benennung eines Ansprechpartners beim jeweiligen Auftraggeber.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es werden die zur Umsetzung des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt vom 19.11.2012 (GVBl.LSA2012, 536) notwendigen Anforderungen gestellt. Das betrifft insbesondere:
— § 10 Abs. 3 LVG LSA,
— § 12 LVG LSA,
— § 13 LVG LSA,
— § 15 LVG LSA,
— § 17 LVG LSA,
— § 18 LVG LSA.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-08-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-07-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3455141529/ +49 3455141536📞
Fax: +49 3455141115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die nachfolgenden Vorschriften:
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2019/S 111-272527 (2019-06-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der oben bezeichneten Rahmenvereinbarung (RV) ist die Planung und Durchführung von Verkehrserhebungen in den Zügen des SPNV im Elektronetz Nord Sachsen-Anhalt – ENORM (DB RegioAG) sowie in anderen SPNV-Netzen bestehend aus Fahrgastbefragungen und Platzgruppenzählungen. Sie haben zum Ziel, die Datengrundlage zur Ermittlung des Erlösanspruches aus den Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn (BB DB) einschließlich des internationalen Tarifs (SCIC) der betreffenden SPNV-Aufgabenträger gegenüber der DB Regio AG bereitzustellen. Hierzu ist beabsichtigt, mit einem Anbieter eine RV abzuschließen, auf deren Basis die regelmäßig bis zum Fahrplanjahr 2023 zu veranlassenden Verkehrserhebungen entsprechend den jeweilig aktuellen Bedürfnissen angepasst beauftragt werden. Zusätzlich zur RV soll das erste darauf aufzubauende Einzelprojekt beauftragt werden („Verkehrserhebungen im Elektronetz Nord (ENORM) unter Anwendung eines kontinuierlichen Erhebungsverfahren im Fahrplanjahr 2020).
Gegenstand der oben bezeichneten Rahmenvereinbarung (RV) ist die Planung und Durchführung von Verkehrserhebungen in den Zügen des SPNV im Elektronetz Nord Sachsen-Anhalt – ENORM (DB RegioAG) sowie in anderen SPNV-Netzen bestehend aus Fahrgastbefragungen und Platzgruppenzählungen. Sie haben zum Ziel, die Datengrundlage zur Ermittlung des Erlösanspruches aus den Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn (BB DB) einschließlich des internationalen Tarifs (SCIC) der betreffenden SPNV-Aufgabenträger gegenüber der DB Regio AG bereitzustellen. Hierzu ist beabsichtigt, mit einem Anbieter eine RV abzuschließen, auf deren Basis die regelmäßig bis zum Fahrplanjahr 2023 zu veranlassenden Verkehrserhebungen entsprechend den jeweilig aktuellen Bedürfnissen angepasst beauftragt werden. Zusätzlich zur RV soll das erste darauf aufzubauende Einzelprojekt beauftragt werden („Verkehrserhebungen im Elektronetz Nord (ENORM) unter Anwendung eines kontinuierlichen Erhebungsverfahren im Fahrplanjahr 2020).
Gesamtwert des Auftrags: 610231.56 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gegenstand der oben bezeichneten Rahmenvereinbarung (RV) ist die Planung und Durchführung von Verkehrserhebungen in den Zügen des SPNV im Elektronetz Nord Sachsen-Anhalt – ENORM (DB RegioAG) sowie in anderen SPNV-Netzen bestehend aus Fahrgastbefragungen und Platzgruppenzählungen. Sie haben zum Ziel, die Datengrundlage zur Ermittlung des Erlösanspruches aus den Beförderungsbedingungender Deutschen Bahn (BB DB) einschließlich des internationalen Tarifs (SCIC) der betreffenden SPNV-Aufgabenträger gegenüber der DB Regio AG bereitzustellen. Hierzu ist beabsichtigt, mit einem Anbieter eine RV abzuschließen, auf deren Basis die regelmäßig bis zum Fahrplanjahr 2023 zu veranlassenden Verkehrserhebungen entsprechend den jeweilig aktuellen Bedürfnissen angepasst beauftragt werden. Zusätzlich zur RV soll das erste darauf aufzubauende Einzelprojekt beauftragt werden („Verkehrserhebungenim Elektronetz Nord (ENORM) unter Anwendung eines kontinuierlichen Erhebungsverfahren im Fahrplanjahr 2020).
Gegenstand der oben bezeichneten Rahmenvereinbarung (RV) ist die Planung und Durchführung von Verkehrserhebungen in den Zügen des SPNV im Elektronetz Nord Sachsen-Anhalt – ENORM (DB RegioAG) sowie in anderen SPNV-Netzen bestehend aus Fahrgastbefragungen und Platzgruppenzählungen. Sie haben zum Ziel, die Datengrundlage zur Ermittlung des Erlösanspruches aus den Beförderungsbedingungender Deutschen Bahn (BB DB) einschließlich des internationalen Tarifs (SCIC) der betreffenden SPNV-Aufgabenträger gegenüber der DB Regio AG bereitzustellen. Hierzu ist beabsichtigt, mit einem Anbieter eine RV abzuschließen, auf deren Basis die regelmäßig bis zum Fahrplanjahr 2023 zu veranlassenden Verkehrserhebungen entsprechend den jeweilig aktuellen Bedürfnissen angepasst beauftragt werden. Zusätzlich zur RV soll das erste darauf aufzubauende Einzelprojekt beauftragt werden („Verkehrserhebungenim Elektronetz Nord (ENORM) unter Anwendung eines kontinuierlichen Erhebungsverfahren im Fahrplanjahr 2020).
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-21 📅
Name: Econex Verkehrsconsult GmbH
Postanschrift: Bahnstraße 23
Postort: Wuppertal
Postleitzahl: 42327
Land: Deutschland 🇩🇪 Nordrhein-Westfalen
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 152557.90 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 3455141529/+49 3455141536📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;