Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung für Lieferung von Retro-Fit Röhren
n.def.
Produkte/Dienstleistungen: Bahnsteigbeleuchtung📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung für Lieferung von Retro-Fit Röhren für die VAG für die Jahre 2020-2022.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bahnsteigbeleuchtung📦
Ort der Leistung: Nürnberg, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvereinbarung für die Belieferung von Retro-Fit Röhren für die VAG für die Jahre 2020-2022 im Stadtgebiet Nürnberg.” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Anerkennung technische Spezifikationen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lieferzeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zahlungsbedingungen
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gewährleistung
Preis (Gewichtung): 60
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Zusätzliche Informationen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“(1) Allgemeine Unternehmensdarstellung Es sind Angaben zur Vorstellung des Unternehmens (insbesondere Name, Hauptsitz, Geschäftsfelder und...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
(1) Allgemeine Unternehmensdarstellung Es sind Angaben zur Vorstellung des Unternehmens (insbesondere Name, Hauptsitz, Geschäftsfelder und Unternehmenstätigkeiten, Produktionsstandorte, Vertriebsbüros und Serviceeinheiten in Deutschland) sowie eine Erklärung, ob und auf welche Art das Unternehmen mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verbunden ist, anzugeben;
(2) Handelsregisterauszug bzw. Bescheinigung über den Eintrag in das Berufsregister Ihres Mitgliedstaates, (nicht älter als 6 Monate ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung);
(3) Bietererklärung gemäß Vorlage Erklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB bzw. vorgenommener Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB. Die Angaben des Bieters zu seiner Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung werden vom Auftraggeber bei der (Prognose-)Entscheidung über die Eignung einbezogen. Liegen zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vor, muss der Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, sofern keine Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB nachgewiesen werden. Liegen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vor, trifft der Auftraggeber die Entscheidung über den Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen, sofern keine Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB nachgewiesen werden.
(4) Erklärung, dass der Bieter der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß nachkommt; (5) Anerkennung deutschen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts im Vertragsfall. Es handelt sich um Pflichtangaben (formlose, unterschriebene Eigenerklärung). Diese Kriterien müssen erfüllt werden (sonst Ausschluss).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Wirtschaftsauskunft (z. B. Creditreform, Creditsafe, Brügel, Bisnode oder vergleichbare);
(2) Kriterium Umsatz bei vergleichbaren Lieferungen: Erklärung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Wirtschaftsauskunft (z. B. Creditreform, Creditsafe, Brügel, Bisnode oder vergleichbare);
(2) Kriterium Umsatz bei vergleichbaren Lieferungen: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die aufgestellte Forderung stellt keine Mindestanforderung im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar;
(3) Berufsgenossenschaftsmitgliedschaft (oder vergleichbares): Mit Teilnahmeantragsabgabe ist der Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Unfallversicherung einzureichen;
(4) Bescheinigung einer Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, inkl. aktueller Versicherungssumme. Im Auftragsfall muss die Höhe der Deckungssumme je Schadensereignis mindestens 5,0 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden betragen. Der Nachweis ist spätestens bei Auftragserteilung zu führen. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes genügt auch die Zusicherung der Versicherung, eine entsprechende Versicherung im Falle des Zuschlages abzuschließen;
(5) Mindestlohnerklärung Mit dem Teilnahmeantrag ist zudem eine Erklärung über die Einhaltung des gesetzlich vorgegebenen Mindestlohnes abzugeben. Dabei ist die zur Verfügung gestellte Vorlage zu verwenden;
(6) Qualitätszertifikate (z. B. ENEC oder vergleichbar) Die Angaben zu III.1.2) werden zu 40 % gewichtet.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Kriterium Personelle Ausstattung: Erklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Kriterium Personelle Ausstattung: Erklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte des Unternehmens, gegliedert nach Lohngruppen bzw. Qualifikationen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal. Die aufgestellte Forderung stellt keine Mindestanforderung im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar;
(2) Kriterium Referenzen: Angabe von 2 Referenzen über vergleichbare Leistungen die in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren ausgeführt wurden: Die Referenzangaben beziehen sich auf folgende Aspekte: — Projektbezeichnung, — Ausführungszeitraum, — Auftraggeber (Name, Adresse), — Art und Umfang der erbrachten Leistungen mit wesentlichen Mengen- und Leitungskennwerten,
(3) Wie lange fertigen bzw. liefern Sie bereits die angefragten Produkte? Die Angaben zu III.1.3) werden zu 60 % gewichtet.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Geforderte Kautionen und Garantien
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Bietergemeinschaften müssen gesamtschuldnerisch haftend auftreten
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-01-20
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-01-30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-05-31 📅
“Der Auftraggeber schreibt nach SektVO im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb aus.” Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird(§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2019/S 246-607461 (2019-12-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-25) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Verkehrsaktiengesellschaft, Abteilung EK-AI, Fürther Straße 13, 90429 Nürnberg
Telefon: +49 91180258426📞
Fax: +49 9118028858426 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung für Lieferung von Retro-Fit Röhren
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 246-607461
Auftragsvergabe
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Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-26 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 102-246969 (2020-05-25)