Rahmenvereinbarung für Planungs- und Überwachungsleistungen zum Umwelt- und Naturschutz bis 50 T EUR Netto-Honorar pro Einzelvertrag (bundesweit): Leistungen werden über folgende Fachlose vergeben:
— Los 1: UVP und naturschutzfachliche Planungen, Spezielle Umweltfachliche Bauüberwachung (UBÜ) Naturschutz, Generelle UBÜ Schwerpunkt Naturschutz,
— Los 2: Spezielle Kartierungen Lebensbereich Wasser,
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Umweltplanung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Umweltplanung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-08-26 📅
Einreichungsfrist: 2019-09-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-29 📅
Datum des Beginns: 2020-04-01 📅
Datum des Endes: 2022-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 166-407535
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 024-053965
ABl. S-Ausgabe: 166
Zusätzliche Informationen
Zuschlagskriterium 100 % Preis
Es werden Rahmenverträge nur mit denjenigen Büros abgeschlossen, deren Angebotspreis das 1,2 fache des Durchschnittswertes der Angebotspreise aller eingegangenen wertbaren Angebote in dem Los nicht überschreitet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung für Planungs- und Überwachungsleistungen zum Umwelt- und Naturschutz bis 50 T EUR Netto-Honorar pro Einzelvertrag (bundesweit): Leistungen werden über folgende Fachlose vergeben:
— Los 1: UVP und naturschutzfachliche Planungen, Spezielle Umweltfachliche Bauüberwachung (UBÜ) Naturschutz, Generelle UBÜ Schwerpunkt Naturschutz,
— Los 2: Spezielle Kartierungen Lebensbereich Wasser,
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 5
Bezeichnung des Loses: Los 1: UVP und naturschutzfachliche Planungen, Spezielle Umweltfachliche Bauüberwachung (UBÜ) Naturschutz, Generelle UBÜ Schwerpunkt Naturschutz
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Siehe II.1.4); Rahmenvereinbarung über 4 Jahre Laufzeit (inkl. 2 Verlängerungsoptionen) ohne feste Mengen- oder Umsatzzusagen.
Beschreibung der Optionen:
— Option 1: 1.4.2022 bis 31.3.2023,
— Option 2: 1.4.2023 bis 31.3.2024.
Zusätzliche Informationen:
Zuschlagskriterium 100 % Preis
Es werden Rahmenverträge nur mit denjenigen Büros abgeschlossen, deren Angebotspreis das 1,2 fache des Durchschnittswertes der Angebotspreise aller eingegangenen wertbaren Angebote in dem Los nicht überschreitet.
Bezeichnung des Loses: Los 2: Spezielle Kartierungen Lebensbereich Wasser
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los 3: Wasserrechtliche Gutachten, Spezielle Umweltfachliche Bauüberwachung (UBÜ) Wasser/Gewässerschutz, Generelle UBÜ Schwerpunkt Wasser/Gewässerschutz
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Los 4: Spezielle Umweltfachliche Bauüberwachung (UBÜ) Boden/Abfall, Generelle UBÜ Schwerpunkt Boden/Abfall
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Los 5: Spezielle Umweltfachliche Bauüberwachung (UBÜ) Immissionsschutz, Generelle UBÜ Schwerpunkt Immissionsschutz
Losnummer: 5
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland (bundesweit)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist,
— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die§§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln,
— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die§§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln,
— Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung(Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
— Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung(Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3. Für den Nachweis hat der AG ein Formular zur Verfügung gestellt, dass auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/portalHeruntergeladen werden kann.
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3. Für den Nachweis hat der AG ein Formular zur Verfügung gestellt, dass auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/portalHeruntergeladen werden kann.
Ergänzung zu VI.3:
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50 000 EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Form der geforderten Erklärungen
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention,
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens.
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen;
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3. Für den Nachweis hat der AG ein Formular zur Verfügung gestellt, dass auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/portal Heruntergeladen werden kann.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3. Für den Nachweis hat der AG ein Formular zur Verfügung gestellt, dass auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/portal Heruntergeladen werden kann.
Weitere Nachweise gemäß III.1.3): Los 4: 4.1 Qualifikation und Erfahrung der Umweltfachlichen Bauüberwachung Boden/Abfall: Für die Umweltfachliche Bauüberwachung (UBÜ) nach Teil VII des EBA-Umweltleitfadens muss jeweils ein/e Mitarbeiter/in mit einem Studienabschluss entsprechend Anlage 1 zu Teil VII des EBA-Umweltleitfadens im Niveau Diplom/Master oder vergleichbar zur Verfügung stehen, die/der über mindestens 2 Jahre Praxis im jeweiligen Aufgabengebiet verfügt. Das Anerkennungsschreiben der Prüfungszulassung der DB muss zum Zeitpunkt der Leistungserbringung vorliegen. Nachweise in Tabellenform (4.1): siehe Pkt. 1.4; Los 5: 5.1 Qualifikation und Erfahrung der Umweltfachlichen Bauüberwachung Immissionsschutz: Für die Umweltfachliche Bauüberwachung (UBÜ) nach Teil VII des EBA-Umweltleitfadens muss jeweils ein/e Mitarbeiter/in mit einem Studienabschluss entsprechend Anlage 1 zu Teil VII des EBA-Umweltleitfadens im Niveau Diplom/Master oder vergleichbar zur Verfügung stehen, die/der über mindestens 2 Jahre Praxis im jeweiligen Aufgabengebiet verfügt. Das Anerkennungsschreiben der Prüfungszulassung der DB muss zum Zeitpunkt der Leistungserbringung vorliegen. Nachweise in Tabellenform (5.1): siehe Pkt. 1.4; Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Weitere Nachweise gemäß III.1.3): Los 4: 4.1 Qualifikation und Erfahrung der Umweltfachlichen Bauüberwachung Boden/Abfall: Für die Umweltfachliche Bauüberwachung (UBÜ) nach Teil VII des EBA-Umweltleitfadens muss jeweils ein/e Mitarbeiter/in mit einem Studienabschluss entsprechend Anlage 1 zu Teil VII des EBA-Umweltleitfadens im Niveau Diplom/Master oder vergleichbar zur Verfügung stehen, die/der über mindestens 2 Jahre Praxis im jeweiligen Aufgabengebiet verfügt. Das Anerkennungsschreiben der Prüfungszulassung der DB muss zum Zeitpunkt der Leistungserbringung vorliegen. Nachweise in Tabellenform (4.1): siehe Pkt. 1.4; Los 5: 5.1 Qualifikation und Erfahrung der Umweltfachlichen Bauüberwachung Immissionsschutz: Für die Umweltfachliche Bauüberwachung (UBÜ) nach Teil VII des EBA-Umweltleitfadens muss jeweils ein/e Mitarbeiter/in mit einem Studienabschluss entsprechend Anlage 1 zu Teil VII des EBA-Umweltleitfadens im Niveau Diplom/Master oder vergleichbar zur Verfügung stehen, die/der über mindestens 2 Jahre Praxis im jeweiligen Aufgabengebiet verfügt. Das Anerkennungsschreiben der Prüfungszulassung der DB muss zum Zeitpunkt der Leistungserbringung vorliegen. Nachweise in Tabellenform (5.1): siehe Pkt. 1.4; Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Los 1:1.1 Erfahrung mit Projekten der Schienen- und Straßeninfrastruktur: Erfolgreich abgeschlossener Planungsbeitrag zu mindestens 5 Vorhaben von Infrastrukturunternehmen der Bundesverkehrswege für Schienen und Straßen im Zeitraum seit 2015. Als Planungsbeitrag gilt die Erstellung einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) bzw. Umweltverträglichkeitsprüf-Bericht (UVP) oder eines Scoping-Papiers (SCP), eines landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP), einer Fauna-Flora-Habitat-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP), eines Artenschutz-Fachbeitrags (AFB) oder eines landschaftspflegerischen Ausführungsplans (LAP). Als Vorhaben gelten hier Neubau, Ausbau und Ertüchtigung, die durch das Eisenbahn-Bundesamt oder die Straßenbauämter genehmigt worden sind (PF = Planfeststellung/PG = Plangenehmigung). Nachweise in Tabellenform (1.1): Bezeichnung des Vorhabens, Name Auftraggeber, Name Auftragnehmer, Bezeichnung Planungsbeitrag, Leistungsende:
Los 1:1.1 Erfahrung mit Projekten der Schienen- und Straßeninfrastruktur: Erfolgreich abgeschlossener Planungsbeitrag zu mindestens 5 Vorhaben von Infrastrukturunternehmen der Bundesverkehrswege für Schienen und Straßen im Zeitraum seit 2015. Als Planungsbeitrag gilt die Erstellung einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) bzw. Umweltverträglichkeitsprüf-Bericht (UVP) oder eines Scoping-Papiers (SCP), eines landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP), einer Fauna-Flora-Habitat-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP), eines Artenschutz-Fachbeitrags (AFB) oder eines landschaftspflegerischen Ausführungsplans (LAP). Als Vorhaben gelten hier Neubau, Ausbau und Ertüchtigung, die durch das Eisenbahn-Bundesamt oder die Straßenbauämter genehmigt worden sind (PF = Planfeststellung/PG = Plangenehmigung). Nachweise in Tabellenform (1.1): Bezeichnung des Vorhabens, Name Auftraggeber, Name Auftragnehmer, Bezeichnung Planungsbeitrag, Leistungsende:
1.2 Qualifikation und Erfahrung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: 1.2a). Für jeden Planungsbeitrag, dazu zählen hier UVS/UVP/SCP, LBP, FFH-VP und AFB (vgl. oben), muss mindestens ein/e Mitarbeiter/in mit 3 Jahren Berufserfahrung in der Landschaftsplanung im Zeitraum seit 2010 zur Verfügung stehen. Er/sie muss mindestens über einen Abschluss im Niveau von Diplom oder Master der Landschaftsplanung (LaPl) oder eines vergleichbaren Studienganges (z. B. Biologie, Landschaftsarchitektur, Landespflege, Geoökologie, Umweltwissenschaften) verfügen und im Zeitraum seit 2015 für mindestens 12 Monate im Arbeitsbereich des jeweiligen Planungsbeitrags gearbeitet haben. Gleiches gilt für Nachunternehmer. 1.2b). Für die Erstellung der GIS-Daten in digitaler Form in den Datenformaten *.shp, *.shx, *.dbf, *.prj, zu Kompensationsmaßnahmen und faunistischen Kartierungen als Shape-Dateien zum hochladen in das Fachinformationssystem Naturschutz und Kompensation der DB AG (FINK), in der Projektion: GK 3. Hauptmeridian, gemäß den Vorgaben für die Strukturierung der Daten des FINK-Benutzerhandbuches bzw. den FAQs zu GIS-Daten, muss mindestens ein/e Mitarbeiter/in mit 1 Jahr Berufserfahrung in der Kartenerstellung für Umweltplanung im Zeitraum seit 2010 zur Verfügung stehen. Er/sie muss mindestens über einen Abschluss im Niveau von Diplom oder Bachelor der Landschaftsplanung (LaPl) oder eines vergleichbaren Studienganges (z. B. Kartograph, Geoinformatiker, Geoökologe, Vermessungswesen) oder techn. Zeichner/in ausgebildet sein oder über eine Weiterbildung im Bereich GIS-Programme verfügen und im Zeitraum seit 2015 für mindestens 12 Monate im Fachgebiet mit GIS-Programmen gearbeitet haben. Gleiches gilt für Nachunternehmer. 1.2c). Für den Bereich der landschaftspflegerischen Ausführungsplanung einschließlich Bauüberwachung (LAP/BÜ) sowie Umwelt-Baubegleitung (UBB) müssen mindestens 2 Mitarbeiter/innen zur Verfügung stehen. Sie müssen mindestens über einen Abschluss im Niveau von Diplom oder Master der Landschaftsplanung oder eines vergleichbaren Studienganges verfügen oder als Meister im Garten- und Landschaftsbau (GaLaBau) ausgebildet sein und im Zeitraum seit 2010 für mindestens 3 Jahre im Bereich LAP einschließlich Bauüberwachung und UBB gearbeitet haben. Nachweise in Tabellenform (1.2): Planungsbeitrag/Bauüberwachung, Name Mitarbeiter/in, Name Büro/Unternehmen, Art des Abschlusses, Bezeichnung Fachrichtung, Berufserfahrung, Bearbeitungszeitraum. Ein/e Mitarbeiter/in kann die Qualifikation und Erfahrung für unterschiedliche Anforderungen erfüllen.
1.2 Qualifikation und Erfahrung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: 1.2a). Für jeden Planungsbeitrag, dazu zählen hier UVS/UVP/SCP, LBP, FFH-VP und AFB (vgl. oben), muss mindestens ein/e Mitarbeiter/in mit 3 Jahren Berufserfahrung in der Landschaftsplanung im Zeitraum seit 2010 zur Verfügung stehen. Er/sie muss mindestens über einen Abschluss im Niveau von Diplom oder Master der Landschaftsplanung (LaPl) oder eines vergleichbaren Studienganges (z. B. Biologie, Landschaftsarchitektur, Landespflege, Geoökologie, Umweltwissenschaften) verfügen und im Zeitraum seit 2015 für mindestens 12 Monate im Arbeitsbereich des jeweiligen Planungsbeitrags gearbeitet haben. Gleiches gilt für Nachunternehmer. 1.2b). Für die Erstellung der GIS-Daten in digitaler Form in den Datenformaten *.shp, *.shx, *.dbf, *.prj, zu Kompensationsmaßnahmen und faunistischen Kartierungen als Shape-Dateien zum hochladen in das Fachinformationssystem Naturschutz und Kompensation der DB AG (FINK), in der Projektion: GK 3. Hauptmeridian, gemäß den Vorgaben für die Strukturierung der Daten des FINK-Benutzerhandbuches bzw. den FAQs zu GIS-Daten, muss mindestens ein/e Mitarbeiter/in mit 1 Jahr Berufserfahrung in der Kartenerstellung für Umweltplanung im Zeitraum seit 2010 zur Verfügung stehen. Er/sie muss mindestens über einen Abschluss im Niveau von Diplom oder Bachelor der Landschaftsplanung (LaPl) oder eines vergleichbaren Studienganges (z. B. Kartograph, Geoinformatiker, Geoökologe, Vermessungswesen) oder techn. Zeichner/in ausgebildet sein oder über eine Weiterbildung im Bereich GIS-Programme verfügen und im Zeitraum seit 2015 für mindestens 12 Monate im Fachgebiet mit GIS-Programmen gearbeitet haben. Gleiches gilt für Nachunternehmer. 1.2c). Für den Bereich der landschaftspflegerischen Ausführungsplanung einschließlich Bauüberwachung (LAP/BÜ) sowie Umwelt-Baubegleitung (UBB) müssen mindestens 2 Mitarbeiter/innen zur Verfügung stehen. Sie müssen mindestens über einen Abschluss im Niveau von Diplom oder Master der Landschaftsplanung oder eines vergleichbaren Studienganges verfügen oder als Meister im Garten- und Landschaftsbau (GaLaBau) ausgebildet sein und im Zeitraum seit 2010 für mindestens 3 Jahre im Bereich LAP einschließlich Bauüberwachung und UBB gearbeitet haben. Nachweise in Tabellenform (1.2): Planungsbeitrag/Bauüberwachung, Name Mitarbeiter/in, Name Büro/Unternehmen, Art des Abschlusses, Bezeichnung Fachrichtung, Berufserfahrung, Bearbeitungszeitraum. Ein/e Mitarbeiter/in kann die Qualifikation und Erfahrung für unterschiedliche Anforderungen erfüllen.
Weitere Nachweise siehe VI.3.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Verdingungsunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Weitere Nachweise gemäß III.1.3): 1.3.Qualifikation und Erfahrung der Kartiererinnen und Kartierer: für jede Art bzw. Artengruppen, muss mindestens ein/e Mitarbeiter/in mit 3 Jahren Kartiererfahrung seit 2010 zur Verfügung stehen, davon ein Jahr im Zeitraum seit 2015 in der jeweiligen Art bzw. Artengruppe. Er/sie muss über einen Studienabschluss in (Feld-)Biologie oder vergleichbar verfügen. Liegt dieser Studienabschluss nicht vor, muss er/sie über mindestens 5 Jahre Kartiererfahrung seit 2010 verfügen; Nachweise in Tabellenform (1.3):Art/Artengruppe, Name Mitarbeiter/in, Name Büro/Unternehmen, Bezeichnung Fachrichtung, Kartiererfahrung insgesamt, Kartiererfahrung in der Art/Artengruppe. Ein/e Mitarbeiter/in kann die Anforderungen für mehrere Arten oder Artengruppen erfüllen.; 1.4. Qualifikation und Erfahrung der Umweltfachlichen Bauüberwachung: für die Umweltfachliche Bauüberwachung (UBÜ) nach Teil VII des EBA-Umweltleitfadens muss jeweils ein/e Mitarbeiter/in mit einem Studienabschluss entsprechend Anlage 1 zu Teil VII des EBA-Umweltleitfadens im Niveau Diplom/Master oder vergleichbar zur Verfügung stehen, die/der über mindestens 2 Jahre Praxis im jeweiligen Aufgabengebiet verfügt. Das Anerkennungsschreiben der Prüfungszulassung der DB muss zum Zeitpunkt der Leistungserbringung vorliegen. Nachweise in Tabellenform (1.4): BauÜ, Name Mitarbeiter/in, Name Büro/Unternehmen, Art des Abschlusses, Bezeichnung Fachrichtung gemäß EBA, Bezeichnung Projekt. Ein/e Mitarbeiter/in kann die Qualifikation und Erfahrung für unterschiedliche Anforderungen erfüllen. Los 2: 2.1 Qualifikation und Erfahrung der Kartiererinnen und Kartierer: für jede Art bzw. Artengruppen, muss mindestens ein/e Mitarbeiter/in mit 3 Jahren Kartiererfahrung seit 2010 zur Verfügung stehen, davon ein Jahr im Zeitraum seit 2015 in der jeweiligen Art bzw. Artengruppe. Er/sie muss über einen Studienabschluss in (Feld-)Biologie oder vergleichbar verfügen. Liegt dieser Studienabschluss nicht vor, muss er/sie über mindestens 5 Jahre Kartiererfahrung seit 2010 verfügen; Nachweise in Tabellenform (2.1): Art/Artengruppe, Name Mitarbeiter/in, Name Büro/Unternehmen, Bezeichnung Fachrichtung, Kartiererfahrung insgesamt, Kartiererfahrung in der Art/Artengruppe; Ein/e Mitarbeiter/in kann die Anforderungen für mehrere Arten oder Artengruppen erfüllen; Los 3: 3.1 Qualifikation und Erfahrung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: für 3 von 4 Planungsbeiträgen, dazu zählen Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Retentionsraum-Gutachten, Hydrologischer Nachweis der Durchlässigkeit sowie Gutachten zu bau- o. anlagenbezogenen Auswirkungen, muss mindestens ein/e Mitarbeiter/in mit 3 Jahren Berufserfahrung in der Hydrologie im Zeitraum seit 2010 zur Verfügung stehen. Er/sie muss mindestens über einen Abschluss im Niveau von Diplom oder Master der Hydrologie oder eines vergleichbaren Studienganges verfügen und im Zeitraum seit 2015 für mindestens 12 Monate im Arbeitsbereich des jeweiligen Planungsbeitrags gearbeitet haben. Gleiches gilt für Nachunternehmer; Nachweise in Tabellenform (3.1): Planungsbeitrag, Name Mitarbeiter/in, Name Büro/Unternehmen, Art des Abschlusses, Bezeichnung Fachrichtung, Berufserfahrung, Bearbeitungszeitraum. Ein/e Mitarbeiter/in kann die Qualifikation und Erfahrung für unterschiedliche Anforderungen erfüllen; 3.2 Qualifikation und Erfahrung der Umweltfachlichen Bauüberwachung Wasser/Gewässerschutz: für die Umweltfachliche Bauüberwachung (UBÜ) nach Teil VII des EBA-Umweltleitfadens muss jeweils ein/e Mitarbeiter/in mit einem Studienabschluss entsprechend Anlage 1 zu Teil VII des EBA-Umweltleitfadens im Niveau Diplom/Master oder vergleichbar zur Verfügung stehen, die/der über mindestens 2 Jahre Praxis im jeweiligen Aufgabengebiet verfügt. Das Anerkennungsschreiben der Prüfungszulassung der DB muss zum Zeitpunkt der Leistungserbringung vorliegen; Nachweise in Tabellenform (3.2): siehe Pkt. 1.4; weitere Nachweise siehe III.1.2.
Weitere Nachweise gemäß III.1.3): 1.3.Qualifikation und Erfahrung der Kartiererinnen und Kartierer: für jede Art bzw. Artengruppen, muss mindestens ein/e Mitarbeiter/in mit 3 Jahren Kartiererfahrung seit 2010 zur Verfügung stehen, davon ein Jahr im Zeitraum seit 2015 in der jeweiligen Art bzw. Artengruppe. Er/sie muss über einen Studienabschluss in (Feld-)Biologie oder vergleichbar verfügen. Liegt dieser Studienabschluss nicht vor, muss er/sie über mindestens 5 Jahre Kartiererfahrung seit 2010 verfügen; Nachweise in Tabellenform (1.3):Art/Artengruppe, Name Mitarbeiter/in, Name Büro/Unternehmen, Bezeichnung Fachrichtung, Kartiererfahrung insgesamt, Kartiererfahrung in der Art/Artengruppe. Ein/e Mitarbeiter/in kann die Anforderungen für mehrere Arten oder Artengruppen erfüllen.; 1.4. Qualifikation und Erfahrung der Umweltfachlichen Bauüberwachung: für die Umweltfachliche Bauüberwachung (UBÜ) nach Teil VII des EBA-Umweltleitfadens muss jeweils ein/e Mitarbeiter/in mit einem Studienabschluss entsprechend Anlage 1 zu Teil VII des EBA-Umweltleitfadens im Niveau Diplom/Master oder vergleichbar zur Verfügung stehen, die/der über mindestens 2 Jahre Praxis im jeweiligen Aufgabengebiet verfügt. Das Anerkennungsschreiben der Prüfungszulassung der DB muss zum Zeitpunkt der Leistungserbringung vorliegen. Nachweise in Tabellenform (1.4): BauÜ, Name Mitarbeiter/in, Name Büro/Unternehmen, Art des Abschlusses, Bezeichnung Fachrichtung gemäß EBA, Bezeichnung Projekt. Ein/e Mitarbeiter/in kann die Qualifikation und Erfahrung für unterschiedliche Anforderungen erfüllen. Los 2: 2.1 Qualifikation und Erfahrung der Kartiererinnen und Kartierer: für jede Art bzw. Artengruppen, muss mindestens ein/e Mitarbeiter/in mit 3 Jahren Kartiererfahrung seit 2010 zur Verfügung stehen, davon ein Jahr im Zeitraum seit 2015 in der jeweiligen Art bzw. Artengruppe. Er/sie muss über einen Studienabschluss in (Feld-)Biologie oder vergleichbar verfügen. Liegt dieser Studienabschluss nicht vor, muss er/sie über mindestens 5 Jahre Kartiererfahrung seit 2010 verfügen; Nachweise in Tabellenform (2.1): Art/Artengruppe, Name Mitarbeiter/in, Name Büro/Unternehmen, Bezeichnung Fachrichtung, Kartiererfahrung insgesamt, Kartiererfahrung in der Art/Artengruppe; Ein/e Mitarbeiter/in kann die Anforderungen für mehrere Arten oder Artengruppen erfüllen; Los 3: 3.1 Qualifikation und Erfahrung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: für 3 von 4 Planungsbeiträgen, dazu zählen Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Retentionsraum-Gutachten, Hydrologischer Nachweis der Durchlässigkeit sowie Gutachten zu bau- o. anlagenbezogenen Auswirkungen, muss mindestens ein/e Mitarbeiter/in mit 3 Jahren Berufserfahrung in der Hydrologie im Zeitraum seit 2010 zur Verfügung stehen. Er/sie muss mindestens über einen Abschluss im Niveau von Diplom oder Master der Hydrologie oder eines vergleichbaren Studienganges verfügen und im Zeitraum seit 2015 für mindestens 12 Monate im Arbeitsbereich des jeweiligen Planungsbeitrags gearbeitet haben. Gleiches gilt für Nachunternehmer; Nachweise in Tabellenform (3.1): Planungsbeitrag, Name Mitarbeiter/in, Name Büro/Unternehmen, Art des Abschlusses, Bezeichnung Fachrichtung, Berufserfahrung, Bearbeitungszeitraum. Ein/e Mitarbeiter/in kann die Qualifikation und Erfahrung für unterschiedliche Anforderungen erfüllen; 3.2 Qualifikation und Erfahrung der Umweltfachlichen Bauüberwachung Wasser/Gewässerschutz: für die Umweltfachliche Bauüberwachung (UBÜ) nach Teil VII des EBA-Umweltleitfadens muss jeweils ein/e Mitarbeiter/in mit einem Studienabschluss entsprechend Anlage 1 zu Teil VII des EBA-Umweltleitfadens im Niveau Diplom/Master oder vergleichbar zur Verfügung stehen, die/der über mindestens 2 Jahre Praxis im jeweiligen Aufgabengebiet verfügt. Das Anerkennungsschreiben der Prüfungszulassung der DB muss zum Zeitpunkt der Leistungserbringung vorliegen; Nachweise in Tabellenform (3.2): siehe Pkt. 1.4; weitere Nachweise siehe III.1.2.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2019/S 166-407535 (2019-08-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung für Planungs- und Überwachungsleistungen zum Umwelt- und Naturschutz bis 50 000 EUR Netto-Honorar pro Einzelvertrag (bundesweit):
Leistungen werden über folgende Fachlose vergeben:
— Los1: UVP und naturschutzfachliche Planungen, Spezielle Umweltfachliche Bauüberwachung (UBÜ) Naturschutz, Generelle UBÜ Schwerpunkt Naturschutz;
— Los 2: Spezielle Kartierungen Lebensbereich Wasser;
— Los3: Wasserrechtliche Gutachten, Spezielle Umweltfachliche Bauüberwachung (UBÜ) Wasser/ Gewässerschutz, Generelle UBÜ Schwerpunkt Wasser/ Gewässerschutz;
— Los 4: Spezielle Umweltfachliche Bauüberwachung (UBÜ) Boden/ Abfall, Generelle UBÜ Schwerpunkt Boden/ Abfall;
— Los 5: Spezielle Umweltfachliche Bauüberwachung (UBÜ) Immissionsschutz, Generelle UBÜ SchwerpunktImmissionsschutz.
Bezeichnung des Loses: Rahmenvereinbarung für Planungs- und Überwachungsleistungen zum Umwelt- und Naturschutz bis 50 000 EUR Netto-Honorar pro Einzelvertrag (bundesweit)
Kurze Beschreibung:
Siehe II.1.4); Rahmenvereinbarung über 4 Jahre Laufzeit (inkl. 2 Verlängerungsoptionen) ohne feste Mengen-oder Umsatzzusagen.
Beschreibung der Optionen: — Option 1: 1.4.2022 bis 31.3.2023;
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Deutsche Bahn AG, vertreten durch Beschaffung Infrastruktur, Region Südost (FE.EI-SO), Salomonstraße 21, 04103 Leipzig
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 52123
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.