(1) Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (
https://www. evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Die Verwendung der in den Bewerbungsunterlagen vorgegebenen Vordrucke ist zwingend. Änderungen an diesen Vordrucken sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebotes;
(2) Der Vordruck „Angebotsschreiben VHB 633“ ist in Textform mit dem Namen des Erklärenden auszufüllen bzw. elektronisch zu signieren. Bei Bietergemeinschaften ist das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter in Textform mit dem Namen des Erklärenden bzw. elektronisch zu signieren;
(3) Das Angebot ist ausschließlich in elektronischer Form bis zum Ende der Angebotsfrist einzureichen;
(4) Geforderte Erklärungen und Nachweise sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes zugelassen ist, mit dem Angebot, spätestens zu dem in IV.2.2) genannten Termin vorzulegen. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer angemessenen Frist nachgereicht werden. Werden auf diese Weise nachgeforderte Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Nachforderungsfrist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen;
(5) Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderen Sprachen sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen;
(6) Die geforderten Angaben und Erklärungen gemäß Ziffer III. 1.1) bis III. 1.3) sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen;
(7) Die Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte (Bewerberfragen), die elektronisch oder schriftlich an die unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle zu stellen sind, endet am 2.12.2019, 12:00 Uhr.
Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ausschließlich in Textform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt,
(8) Preisnachlässe
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die:
— ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Angebotssumme gewährt werden und,
— an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Die Einhaltung tarifrechtlicher Regelungen ist zu beachten. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
(9) Bewerberfragen: Fragen zum Vergabeverfahren bzw. zu den Vergabeunterlagen bitte über die e-Vergabe-Plattform (
www.evergabe-online.de) oder per E-Mail an
verdingung@bundesimmobilien.de mit dem beiliegendem Formblatt „Fragen-Antwort“ einreichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform bzw. per E-Mail. Telefonische Auskünfte oder Auskünfte während der Besichtigung werden nicht erteilt. Die Bewerber haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren (wird veröffentlicht auf der e-Vergabeplattform) und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Eine Nichtberücksichtigung kann ggf. zum Ausschluss des Angebotes führen;
9) Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
(10) Bei technischen Fragen zur Anwendung der e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail:
ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
— Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 16:00 Uhr,
— Freitag: 8:00 bis 14:00 Uhr.