Rahmenvereinbarung Grafikdienstleistungen

Hochschule für angewandte Wissenschaften Augsburg

Rahmenvereinbarung Grafikdienstleistungen für die Hochschule Augsburg.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-26.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-06-26 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2019-06-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Grafik-Design
Referenznummer: 3630
Kurze Beschreibung: Rahmenvereinbarung Grafikdienstleistungen für die Hochschule Augsburg.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Grafik-Design 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Grafik-Design 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Augsburg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hochschule für angewandte Wissenschaften Augsburg
Postanschrift: An der Hochschule 1
Postleitzahl: 86161
Postort: Augsburg
Kontakt
Internetadresse: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏
E-Mail: daniela.hirsch@hs-augsburg.de 📧
Telefon: +49 82155863297 📞
Fax: +49 82155863252 📠
URL der Dokumente: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/4E6E5368-7144-4B3A-A2DA-76DC68068B7E 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/4E6E5368-7144-4B3A-A2DA-76DC68068B7E 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-06-26 📅
Einreichungsfrist: 2019-07-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-06-28 📅
Datum des Beginns: 2019-09-01 📅
Datum des Endes: 2021-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 123-300736
ABl. S-Ausgabe: 123

Objekt
Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag wird zunächst für 2 Jahre abgeschlossen; Vertragsbeginn ist der 1.9.2019. Er verlängert sich danach zweimals jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten von einer Vertragsseite gekündigt wird. Der Vertrag ist selbst auslaufend. Das Recht der außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt.
Mehr anzeigen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-10-07 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-07-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:01
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): allgemeine Anforderungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 34
Preis (Gewichtung): 66

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/4E6E5368-7144-4B3A-A2DA-76DC68068B7E 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 821762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
Mehr anzeigen
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2019/S 123-300736 (2019-06-26)