Auftraggeber ist der Landkreis Weilheim-Schongau, Pütrichstraße 8, 82362 Weilheim i. OB. Der Landkreis Weilheim-Schongau ist Sachaufwandsträger gem. Bayerischem Schulfinanzierungsgesetz für mehrere Schulen. Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über den Kauf einschließlich Lieferung von Hardware für Schulen in Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises Weilheim-Schongau mit kompetenten leistungsfähigen Partnern, die sich durch Qualität und zuverlässige Lieferung auszeichnen. Die Aufteilung des Auftrags erfolgt in 3 Losen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-06-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-05-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Hardware für Schulen
Produkte/Dienstleistungen: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)📦
Kurze Beschreibung:
“Auftraggeber ist der Landkreis Weilheim-Schongau, Pütrichstraße 8, 82362 Weilheim i. OB. Der Landkreis Weilheim-Schongau ist Sachaufwandsträger gem....”
Kurze Beschreibung
Auftraggeber ist der Landkreis Weilheim-Schongau, Pütrichstraße 8, 82362 Weilheim i. OB. Der Landkreis Weilheim-Schongau ist Sachaufwandsträger gem. Bayerischem Schulfinanzierungsgesetz für mehrere Schulen. Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über den Kauf einschließlich Lieferung von Hardware für Schulen in Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises Weilheim-Schongau mit kompetenten leistungsfähigen Partnern, die sich durch Qualität und zuverlässige Lieferung auszeichnen. Die Aufteilung des Auftrags erfolgt in 3 Losen.
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Hardware für Schulen – Los 1
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)📦
Ort der Leistung: Weilheim-Schongau🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Weilheim-Schongau
Beschreibung der Beschaffung:
“Auftraggeber ist der Landkreis Weilheim-Schongau, Pütrichstraße 8, 82362 Weilheim i. OB. Der Landkreis Weilheim-Schongau ist Sachaufwandsträger gem....”
Beschreibung der Beschaffung
Auftraggeber ist der Landkreis Weilheim-Schongau, Pütrichstraße 8, 82362 Weilheim i. OB. Der Landkreis Weilheim-Schongau ist Sachaufwandsträger gem. Bayerischem Schulfinanzierungsgesetz für mehrere Schulen. Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über den Kauf einschließlich Lieferung von Hardware für Schulen in Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises Weilheim-Schongau mit kompetenten leistungsfähigen Partnern, die sich durch Qualität und zuverlässige Lieferung auszeichnen. Die Aufteilung des Auftrags erfolgt in 3 Losen.
Das Los 1 beinhaltet Rechner, Laptops, Server, Monitore, Mäuse, Tastaturen und Netzwerkswitche.
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Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 424 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 12
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Landkreis Weilheim-Schongau behält sich eine 3-malige Verlängerungsoption um jeweils weitere 12 Monate vor. Die maximale Laufzeit der...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Landkreis Weilheim-Schongau behält sich eine 3-malige Verlängerungsoption um jeweils weitere 12 Monate vor. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarungen beträgt inklusive der Verlängerungsoptionen 48 Monate, längstens bis zum 31.8.2023 (1 + 1 + 1 + 1).
Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer 3 Monate vor Ablauf der Vertragszeit schriftlich mit, ob er von seinem Optionsrecht Gebrauch macht. Der Vertrag endet spätestens am 31.8.2023 ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Für jedes weitere Jahr der möglichen Verlängerungsoption wird der erwartete Bedarf pro Jahr auf 186 300,00 EUR geschätzt.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Hardware für Schulen – Los 2
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Auftraggeber ist der Landkreis Weilheim-Schongau, Pütrichstraße 8, 82362 Weilheim i. OB. Der Landkreis Weilheim-Schongau ist Sachaufwandsträger gem....”
Beschreibung der Beschaffung
Auftraggeber ist der Landkreis Weilheim-Schongau, Pütrichstraße 8, 82362 Weilheim i. OB. Der Landkreis Weilheim-Schongau ist Sachaufwandsträger gem. Bayerischem Schulfinanzierungsgesetz für mehrere Schulen. Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über den Kauf einschließlich Lieferung von Hardware für Schulen in Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises Weilheim-Schongau mit kompetenten leistungsfähigen Partnern, die sich durch Qualität und zuverlässige Lieferung auszeichnen. Die Aufteilung des Auftrags erfolgt in 3 Losen.
Das Los 2 beinhaltet interaktives Display, Beamer, Dokumentenkamera und Soundsystem Stereo.
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Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 643 700 💰
Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Landkreis Weilheim-Schongau behält sich eine 3-malige Verlängerungsoption um jeweils weitere 12 Monate vor. Die maximale Laufzeit der...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Landkreis Weilheim-Schongau behält sich eine 3-malige Verlängerungsoption um jeweils weitere 12 Monate vor. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarungen beträgt inklusive der Verlängerungsoptionen 48 Monate, längstens bis zum 31.8.2023 (1 + 1 + 1 + 1).
Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer 3 Monate vor Ablauf der Vertragszeit schriftlich mit, ob er von seinem Optionsrecht Gebrauch macht. Der Vertrag endet spätestens am 31.8.2023 ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Für jedes weitere Jahr der möglichen Verlängerungsoption wird der erwartete Bedarf pro Jahr auf 548 800,00 EUR geschätzt.
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Hardware für Schulen – Los 3
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Auftraggeber ist der Landkreis Weilheim-Schongau, Pütrichstraße 8, 82362 Weilheim i. OB. Der Landkreis Weilheim-Schongau ist Sachaufwandsträger gem....”
Beschreibung der Beschaffung
Auftraggeber ist der Landkreis Weilheim-Schongau, Pütrichstraße 8, 82362 Weilheim i. OB. Der Landkreis Weilheim-Schongau ist Sachaufwandsträger gem. Bayerischem Schulfinanzierungsgesetz für mehrere Schulen. Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über den Kauf einschließlich Lieferung von Hardware für Schulen in Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises Weilheim-Schongau mit kompetenten leistungsfähigen Partnern, die sich durch Qualität und zuverlässige Lieferung auszeichnen. Die Aufteilung des Auftrags erfolgt in 3 Losen.
Das Los 3 beinhaltet Tablets und Aufbewahrungskoffer mit Lademöglichkeit.
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Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 124 900 💰
Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Landkreis Weilheim-Schongau behält sich eine 3-malige Verlängerungsoption um jeweils weitere 12 Monate vor. Die maximale Laufzeit der...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Landkreis Weilheim-Schongau behält sich eine 3-malige Verlängerungsoption um jeweils weitere 12 Monate vor. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarungen beträgt inklusive der Verlängerungsoptionen 48 Monate, längstens bis zum 31.8.2023 (1 + 1 + 1 + 1).
Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer 3 Monate vor Ablauf der Vertragszeit schriftlich mit, ob er von seinem Optionsrecht Gebrauch macht. Der Vertrag endet spätestens am 31.8.2023 ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Für jedes weitere Jahr der möglichen Verlängerungsoption wird der erwartete Bedarf pro Jahr auf 10 100,00 EUR geschätzt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Siehe Formblatt L 124 EU – Eigenerklärung zur Eignung – EU:
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB,
—...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Siehe Formblatt L 124 EU – Eigenerklärung zur Eignung – EU:
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB,
— Eigenerklärung über die Eintragung des des Bieters in ein Berufs- oder Handelsregister und zwar je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, alternativ auf andere Weise.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Siehe Formblatt L 124 EU – Eigenerklärung zur Eignung – EU (Punkt III):
— Eigenerklärung, zum Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatzes,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Siehe Formblatt L 124 EU – Eigenerklärung zur Eignung – EU (Punkt III):
— Eigenerklärung, zum Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatzes, einschließlich eines bestimmten Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags:
—— Für Los 1 in Höhe von 350 000,00 EUR,
—— Für Los 2 in Höhe von 800 000,00 EUR,
—— Für Los 3 in Höhe von 50 000,00 EUR.
— Eigenerklärung, ob die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
— Eigenerklärung, ob sich das Unternehmen in einem Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet,
— Eigenerklärung zum Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- sowie Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens je 1 500 000,00 EUR.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Siehe Formblatt L 124 EU – Eigenerklärung zur Eignung EU:
— Eigenerklärung zu geeigneten 3 Referenzen zu in den vergangenen 3 Jahren ausgeführten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Siehe Formblatt L 124 EU – Eigenerklärung zur Eignung EU:
— Eigenerklärung zu geeigneten 3 Referenzen zu in den vergangenen 3 Jahren ausgeführten Leistungen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— Eigenerklärung zu technischen Fachkräften oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,
— Eigenerklärung zu Unweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet,
— Eigenerklärung zu der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und der Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren,
— Eigenerklärung aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt,
— Eigenerklärung für welche Teile des Auftrags beabsichtigt ist, diese als Unteraufträge zu vergeben.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Vorgesehene Höchstzahl der Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung: 3
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-06-05
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-08-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-06-05
10:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) (1) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) (1) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
(2) Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2;
(3) § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ein Bieter, den der öffentliche Auftraggeber ohne Vorinformation direkt oder im EU-Amtsblatt über einen Vertragsabschluss informiert, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen und bei unterbliebener Information innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsschluss einlegen. Danach wird er unzulässig. (vgl. § 135 Abs. 2, Abs. 1 Nr. 1 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 088-210441 (2019-05-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-06) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Fax: +49 8816812468 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 192 600 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 088-210441
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Rahmenvereinbarung Hardware für Schulen – Los 1
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Rahmenvereinbarung Hardware für Schulen – Los 2
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Rahmenvereinbarung Hardware für Schulen – Los 3
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-05 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Intertronic IT GmbH
Postanschrift: Spiesheimer Weg 42-46
Postort: Wörrstadt
Postleitzahl: 55286
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6732970📞
E-Mail: ausschreibung@intertronic.de📧
Region: Alzey-Worms🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 124 900 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 184 000 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ein Bieter, den der öffentliche Auftraggeber ohne Vorinformation direkt oder im EU-Amtsblatt über einen Vertragsabschluss informiert, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen und bei unterbliebener Information innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsschluss einlegen. Danach wird er unzulässig. (vgl. § 135 Abs. 2, Abs. 1 Nr. 1 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 153-376777 (2019-08-06)