Auftraggeber ist der Landkreis Weilheim-Schongau, Pütrichstraße 8, 82362 Weilheim i. OB. Der Landkreis Weilheim-Schongau ist Sachaufwandsträger gem. Bayerischem Schulfinanzierungsgesetz für mehrere Schulen. Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über den Kauf einschließlich Lieferung von Hardware für Schulen in Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises Weilheim-Schongau mit kompetenten leistungsfähigen Partnern, die sich durch Qualität und zuverlässige Lieferung auszeichnen. Die Aufteilung des Auftrags erfolgt in 3 Losen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-06-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-05-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-05-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
Kurze Beschreibung:
Auftraggeber ist der Landkreis Weilheim-Schongau, Pütrichstraße 8, 82362 Weilheim i. OB. Der Landkreis Weilheim-Schongau ist Sachaufwandsträger gem. Bayerischem Schulfinanzierungsgesetz für mehrere Schulen. Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über den Kauf einschließlich Lieferung von Hardware für Schulen in Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises Weilheim-Schongau mit kompetenten leistungsfähigen Partnern, die sich durch Qualität und zuverlässige Lieferung auszeichnen. Die Aufteilung des Auftrags erfolgt in 3 Losen.
Auftraggeber ist der Landkreis Weilheim-Schongau, Pütrichstraße 8, 82362 Weilheim i. OB. Der Landkreis Weilheim-Schongau ist Sachaufwandsträger gem. Bayerischem Schulfinanzierungsgesetz für mehrere Schulen. Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über den Kauf einschließlich Lieferung von Hardware für Schulen in Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises Weilheim-Schongau mit kompetenten leistungsfähigen Partnern, die sich durch Qualität und zuverlässige Lieferung auszeichnen. Die Aufteilung des Auftrags erfolgt in 3 Losen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)📦
Zusätzlicher CPV-Code: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Weilheim-Schongau
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Rahmenvereinbarung Hardware für Schulen – Los 1
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Das Los 1 beinhaltet Rechner, Laptops, Server, Monitore, Mäuse, Tastaturen und Netzwerkswitche.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 424 000 EUR 💰
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Landkreis Weilheim-Schongau behält sich eine 3-malige Verlängerungsoption um jeweils weitere 12 Monate vor. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarungen beträgt inklusive der Verlängerungsoptionen 48 Monate, längstens bis zum 31.8.2023 (1 + 1 + 1 + 1).
Der Landkreis Weilheim-Schongau behält sich eine 3-malige Verlängerungsoption um jeweils weitere 12 Monate vor. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarungen beträgt inklusive der Verlängerungsoptionen 48 Monate, längstens bis zum 31.8.2023 (1 + 1 + 1 + 1).
Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer 3 Monate vor Ablauf der Vertragszeit schriftlich mit, ob er von seinem Optionsrecht Gebrauch macht. Der Vertrag endet spätestens am 31.8.2023 ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Für jedes weitere Jahr der möglichen Verlängerungsoption wird der erwartete Bedarf pro Jahr auf 186 300,00 EUR geschätzt.
Bezeichnung des Loses: Rahmenvereinbarung Hardware für Schulen – Los 2
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Das Los 2 beinhaltet interaktives Display, Beamer, Dokumentenkamera und Soundsystem Stereo.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 643 700 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Für jedes weitere Jahr der möglichen Verlängerungsoption wird der erwartete Bedarf pro Jahr auf 548 800,00 EUR geschätzt.
Bezeichnung des Loses: Rahmenvereinbarung Hardware für Schulen – Los 3
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Das Los 3 beinhaltet Tablets und Aufbewahrungskoffer mit Lademöglichkeit.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 124 900 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Für jedes weitere Jahr der möglichen Verlängerungsoption wird der erwartete Bedarf pro Jahr auf 10 100,00 EUR geschätzt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Weilheim-Schongau
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Siehe Formblatt L 124 EU – Eigenerklärung zur Eignung – EU:
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB,
— Eigenerklärung über die Eintragung des des Bieters in ein Berufs- oder Handelsregister und zwar je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, alternativ auf andere Weise.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Siehe Formblatt L 124 EU – Eigenerklärung zur Eignung – EU (Punkt III):
— Eigenerklärung, zum Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatzes, einschließlich eines bestimmten Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags:
—— Für Los 1 in Höhe von 350 000,00 EUR,
—— Für Los 2 in Höhe von 800 000,00 EUR,
—— Für Los 3 in Höhe von 50 000,00 EUR.
— Eigenerklärung, ob die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
— Eigenerklärung, ob sich das Unternehmen in einem Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet,
— Eigenerklärung zum Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- sowie Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens je 1 500 000,00 EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Siehe Formblatt L 124 EU – Eigenerklärung zur Eignung EU:
— Eigenerklärung zu geeigneten 3 Referenzen zu in den vergangenen 3 Jahren ausgeführten Leistungen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— Eigenerklärung zu technischen Fachkräften oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,
— Eigenerklärung zu Unweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet,
— Eigenerklärung zu der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und der Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren,
— Eigenerklärung aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt,
— Eigenerklärung für welche Teile des Auftrags beabsichtigt ist, diese als Unteraufträge zu vergeben.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 3
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-06-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) (1) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
(2) Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2;
(3) § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ein Bieter, den der öffentliche Auftraggeber ohne Vorinformation direkt oder im EU-Amtsblatt über einen Vertragsabschluss informiert, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen und bei unterbliebener Information innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsschluss einlegen. Danach wird er unzulässig. (vgl. § 135 Abs. 2, Abs. 1 Nr. 1 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Bieter, den der öffentliche Auftraggeber ohne Vorinformation direkt oder im EU-Amtsblatt über einen Vertragsabschluss informiert, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen und bei unterbliebener Information innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsschluss einlegen. Danach wird er unzulässig. (vgl. § 135 Abs. 2, Abs. 1 Nr. 1 GWB).
Quelle: OJS 2019/S 088-210441 (2019-05-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 192 600 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Fax: +49 8816812468 📠
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-05 📅
Name: Intertronic IT GmbH
Postanschrift: Spiesheimer Weg 42-46
Postort: Wörrstadt
Postleitzahl: 55286
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6732970📞
E-Mail: ausschreibung@intertronic.de📧
Land: Alzey-Worms
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 184 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit:
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ein Bieter, den der öffentliche Auftraggeber ohne Vorinformation direkt oder im EU-Amtsblatt über einen Vertragsabschluss informiert, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen und bei unterbliebener Information innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsschluss einlegen. Danach wird er unzulässig. (vgl. § 135 Abs. 2, Abs. 1 Nr. 1 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Bieter, den der öffentliche Auftraggeber ohne Vorinformation direkt oder im EU-Amtsblatt über einen Vertragsabschluss informiert, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen und bei unterbliebener Information innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsschluss einlegen. Danach wird er unzulässig. (vgl. § 135 Abs. 2, Abs. 1 Nr. 1 GWB).