Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung für alle lärmtechnischen Untersuchungen, die im Rahmen der Bebauungsplanung, städtebaulichen Wettbewerben und städtebaulichen Machbarkeitsstudien für das gesamte Hamburger Stadtgebiet benötigt werden. Abrufberechtigt sind die sieben Bezirksämter Altona, Bergedorf, Eimsbüttel, Harburg, Hamburg-Mitte, Hamburg-Nord und Wandsbek (jeweils Fachämter für Stadt- und Landschaftsplanung) sowie das Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung soll sich über 2 Jahre, mit Option für eine Verlängerung von zweimal einem Jahr erstrecken.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Lärmtechnische Untersuchungen
BSW-LP-VV-LP1-346-19
Produkte/Dienstleistungen: Gutachterische Tätigkeit📦
Kurze Beschreibung:
“Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung für alle lärmtechnischen Untersuchungen, die im Rahmen der Bebauungsplanung, städtebaulichen Wettbewerben und...”
Kurze Beschreibung
Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung für alle lärmtechnischen Untersuchungen, die im Rahmen der Bebauungsplanung, städtebaulichen Wettbewerben und städtebaulichen Machbarkeitsstudien für das gesamte Hamburger Stadtgebiet benötigt werden. Abrufberechtigt sind die sieben Bezirksämter Altona, Bergedorf, Eimsbüttel, Harburg, Hamburg-Mitte, Hamburg-Nord und Wandsbek (jeweils Fachämter für Stadt- und Landschaftsplanung) sowie das Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung soll sich über 2 Jahre, mit Option für eine Verlängerung von zweimal einem Jahr erstrecken.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 405 500 💰
Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Erstellung von lärmtechnischen Untersuchungen für Bebauungspläne, städtebauliche Wettbewerbe und städtebauliche Machbarkeitsstudien.
Es werden bis zu 3 Gutachter für die Durchführung von lärmtechnischen Untersuchungen für die Bebauungsplanverfahren, städtebaulichen Wettbewerbe und städtebaulichen Machbarkeitsstudien in Hamburg benötigt.
Die Erstellung der Untersuchungen ist in die nachfolgenden Teilleistungen gegliedert:
— Sichtung der zur Verfügung gestellten Unterlagen,
— Ortsbesichtigung zur Aufnahme relevanter schallpegelbestimmender Rahmenbedingungen,
— Erstmalige Erstellung des Berechnungsmodells/Veränderung des Berechnungsmodells aufgrund geändertem städtebaulichem Konzept (Variante),
— Ermittlung der Emissionswerte je Lärmart,
— Berechnung der Lärmimmissionen,
— Berechnung der Lärmimmissionen für eine Variante,
— Prüfung von passiv-baulicher Maßnahmen/Dimensionierung aktiver Schallschutzmaßnahmen (Wände und Wälle)/Prüfung von Geschwindigkeitsreduzierung bzw. Wechsel von Fahrbahnbelägen/Durchführung einer Geräuschkontingentierung nach DIN 45691/Prüfung anderweitiger Schallschutzmaßnahmen (z. B. Emissionsbeschränkungen bei anlagenbezogenen Lärmquellen, Betriebszeitenbeschränkungen, organisatorischen Maßnahmen etc.),
— Erstellung von Textvorschlägen für Lärmschutzfestsetzungen in den Verordnungen der Bebauungspläne,
— Erstellung von Textvorschlägen für die Begründung der Bebauungspläne,
— Teilnahme an Besprechungen zur Erläuterung der Untersuchungen,
— Erstellung zusammenfassender Berichte.
In Ausnahmefällen können aufgrund der örtlichen Lage und des Planungsbedarfs einzelne Teilleistungen entfallen.
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen wird insgesamt von etwa 20 Einzelaufträgen pro Jahr ausgegangen.
Die Rahmenvereinbarung soll mit bis zu 3 Auftragnehmern geschlossen werden. Die Bedingungen für die Vergabe der Einzelaufträge können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Die Einzelauftragsvergabe erfolgt sowohl durch die Fachbehörde (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen) als auch durch die sieben Bezirksämter.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation des betrauten Personals im Hinblick auf die Qualitätskontrolle
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation und Dauer der Bearbeitungszeiten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 65
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 405 500 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Auftraggeber behält sich als Option die zweimalige Verlängerung der Rahmenvereinbarung um jeweils ein Jahr vor, d. h. für 2022 und 2023.” Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Für die Auswahlentscheidung werden folgende Eignungskriterien mit folgender Gewichtung herangezogen:
1) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Für die Auswahlentscheidung werden folgende Eignungskriterien mit folgender Gewichtung herangezogen:
1) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste, der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen Empfängers (max. 70 Punkte);
2) Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang der mit Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, Die Angaben sind auch für die Fachkräfte anzugeben, die die mit der Qualitätskontrolle betraut sind (max. 20 Punkte);
3) Beschreibung des Ablaufs der Qualitätssicherung bzw. Qualitätskontrolle und Angaben zu den Bearbeitungszeiten für Einzelaufträge (max. 10 Punkte) ggf. wird unter den Voraussetzungen des § 75 Abs. 6 VgV ein Losverfahren durchgeführt.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftraggeber behält sich als Option die zweimalige Verlängerung der Rahmenvereinbarung um jeweils ein Jahr vor, d. h. für 2022 und 2023.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen:
Personenschäden: 1 000 000 EUR
Sonstige Schäden: 150...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen:
Personenschäden: 1 000 000 EUR
Sonstige Schäden: 150 000 EUR
Der Nachweis kann auch durch Vorlage einer Bestätigung des Versicherungsunternehmens erbracht werden, im Fall der Zuschlagserteilung eine solche Versicherung mit dem Unternehmen abzuschließen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste, der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste, der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen Empfängers,
— Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang der mit Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht (auch für Fachkräfte, die mit der Qualitätskontrolle betraut sind),
— Beschreibung des Ablaufs der Qualitätssicherung bzw. Qualitätskontrolle und Angaben zu den Bearbeitungszeiten für Einzelaufträge.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Vorgesehene Höchstzahl der Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung: 3
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-09-17
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-09-27 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Es soll eine Rahmenvereinbarung mit mehr als einem Unternehmen, nämlich mit max. 3 Gutachtern geschlossen werden. Die Vergabe der Einzelaufträge erfolgt...”
Es soll eine Rahmenvereinbarung mit mehr als einem Unternehmen, nämlich mit max. 3 Gutachtern geschlossen werden. Die Vergabe der Einzelaufträge erfolgt ohne erneutes Vergabeverfahren nach festgelegtem Vergabeschlüssel (siehe Vergabeunterlagen).
Zu der Ausschreibung werden nur Anfragen beantwortet, die über das genannte Bieterportal innerhalb der Frist für Bieterfragen gestellt werden. Für Fragen, die nach Ablauf dieser Frist eingehen, kann eine Beantwortung nicht zugesagt werden.
Die Frist für Bieterfragen endet am 6.9.2019 um 10:00 Uhr.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428402441📞
E-Mail: vergabekammer@bsw.hamburg.de📧
Fax: +49 40427310499 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: der Antrag(auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung benannten Fristen zur Angebotsabgabe oder zur Bewertung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 159-392796 (2019-08-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 528 512 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Erstellung von lärmtechnischen Untersuchungen für Bebauungspläne, städtebauliche Wettbewerbe und städtebauliche Machbarkeitsstudien.
Es werden bis zu 3 Gutachter für die Durchführung von lärmtechnischen Untersuchungen für die Bebauungsplanverfahren, städtebaulichen Wettbewerbe und städtebaulichen Machbarkeitsstudien in Hamburg benötigt.
Die Erstellung der Untersuchungen ist in die nachfolgenden Teilleistungen gegliedert:
— Sichtung der zur Verfügung gestellten Unterlagen;
— Ortsbesichtigung zur Aufnahme relevanter schallpegelbestimmender Rahmenbedingungen;
— Erstmalige Erstellung des Berechnungsmodells/Veränderung des Berechnungsmodells aufgrund geändertem städtebaulichem Konzept (Variante);
— Ermittlung der Emissionswerte je Lärmart;
— Berechnung der Lärmimmissionen;
— Berechnung der Lärmimmissionen für eine Variante;
— Prüfung von passiv-baulicher Maßnahmen/Dimensionierung aktiver Schallschutzmaßnahmen (Wände und Wälle)/Prüfung von Geschwindigkeitsreduzierung bzw. Wechsel von Fahrbahnbelägen/Durchführung einer Geräuschkontingentierung nach DIN 45691/Prüfung anderweitiger Schallschutzmaßnahmen (z. B. Emissionsbeschränkungen bei anlagenbezogenen Lärmquellen, Betriebszeitenbeschränkungen, organisatorischen Maßnahmen etc.);
— Erstellung von Textvorschlägen für Lärmschutzfestsetzungen in den Verordnungen der Bebauungspläne;
— Erstellung von Textvorschlägen für die Begründung der Bebauungspläne;
— Teilnahme an Besprechungen zur Erläuterung der Untersuchungen;
— Erstellung zusammenfassender Berichte.
In Ausnahmefällen können aufgrund der örtlichen Lage und des Planungsbedarfs einzelne Teilleistungen entfallen.
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen wird insgesamt von etwa 20 Einzelaufträgen pro Jahr ausgegangen.
Die Rahmenvereinbarung soll mit bis zu drei Auftragnehmern geschlossen werden. Die Bedingungen für die Vergabe der Einzelaufträge können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Die Einzelauftragsvergabe erfolgt sowohl durch die Fachbehörde (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen) als auch durch die sieben Bezirksämter.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 159-392796
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Rahmenvereinbarung Lärmtechnische Untersuchungen
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-01-30 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name:
“1. AN: Lärmkontor GmbH (Hamburg), 2. AN: Ing.büro Bergann Anhaus GmbH (Hamburg), 3. AN: LAIRM Consult GmbH (Bargteheide)”
Postort: Hamburg/Bargteheide
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Deutschland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 405 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 528 512 💰
“Es soll eine Rahmenvereinbarung mit mehr als einem Unternehmen, nämlich mit max. 3 Gutachtern geschlossen werden. Die Vergabe der Einzelaufträge erfolgt...”
Es soll eine Rahmenvereinbarung mit mehr als einem Unternehmen, nämlich mit max. 3 Gutachtern geschlossen werden. Die Vergabe der Einzelaufträge erfolgt ohne erneutes Vergabeverfahren nach festgelegtem Vergabeschlüssel (siehe Vergabeunterlagen).
Zu der Ausschreibung werden nur Anfragen beantwortet, die über das genannte Bieterportal innerhalb der Frist für Bieterfragen gestellt werden. Für Fragen, die nach Ablauf dieser Frist eingehen, kann eine Beantwortung nicht zugesagt werden.
Die Frist für Bieterfragen endet am 6.9.2019 um 10.00 Uhr.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag(auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung benannten Fristen zur Angebotsabgabe oder zur Bewertung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 047-111839 (2020-03-04)