Auftragsbekanntmachung (2019-04-17) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Technische Universität Dresden, Dezernat Finanzen und Beschaffung, Sachgebiet Zentrale Beschaffung und Anlagenbuchhaltung”
Postanschrift: Strehlener Straße 22/24
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 351463-34208📞
E-Mail: beschaffung@tu-dresden.de📧
Fax: +49 351463-37102 📠
Region: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.tu-dresden.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: www.evergabe.de/unterlagen🌏
Teilnahme-URL: www.evergabe.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Lieferung und Installation Info-Monitore
025044/18
Produkte/Dienstleistungen: Computerbildschirme und Konsolen📦
Kurze Beschreibung: Rahmenvereinbarung Lieferung und Installation von Info-Monitoren.
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 254 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Technische Universität Dresden
Helmholtzstraße 10
01069 Dresden
Beschreibung der Beschaffung:
“Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Installation von Info-Monitoren:
— Monitore „klein“ (42" bis 47"),
— optional: Brandschutzkapsel...”
Beschreibung der Beschaffung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Installation von Info-Monitoren:
— Monitore „klein“ (42" bis 47"),
— optional: Brandschutzkapsel Monitore „klein“,
— optional: Installation und Vorführung der Ablauffähigkeit des Systems,
— Monitore „groß“ (54 bis 56 Zoll),
— optional: Brandschutzkapsel Monitore „groß“,
— optional: Installation und Vorführung der Ablauffähigkeit des Systems,
— Software für Fernwartung und Funktionsüberwachung der Monitore,
— mindestens 2 Jahre Vor-Ort-Service.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): gemäß einfache Richtwertmethode nach UfAB VI
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100,00
Kostenkriterium (Name): gemäß einfache Richtwertmethode nach UfAB VI
Kostenkriterium (Gewichtung): 100,00
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 253826.52 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 60
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Monitore „klein“:
— optional: Brandschutzkapsel,
— optional: Installation und Vorführung der Ablauffähigkeit des Systems.
Monitore „groß“:
— optional:...”
Beschreibung der Optionen
Monitore „klein“:
— optional: Brandschutzkapsel,
— optional: Installation und Vorführung der Ablauffähigkeit des Systems.
Monitore „groß“:
— optional: Brandschutzkapsel,
— optional: Installation und Vorführung der Ablauffähigkeit des Systems.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Wertung erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode nach UfAB VI (abrufbar unter http://www.cio.bund.de).
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin,...”
Zusätzliche Informationen
Die Wertung erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode nach UfAB VI (abrufbar unter http://www.cio.bund.de).
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass eine Einreichung der elektronischen Angebote via E-Mail nicht zugelassen ist. Zur Einreichung der Angebote nutzen Sie bitte die Vergabeplattform unter Einsatz des Bietercockpits.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Eine Eigenerklärung, dass die unter § 123 Absatz 1 bis 4 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen.” Bedingungen für die Teilnahme
“Vorlage der Eigenerklärung mit dem Angebot.
Der Bieter kann freiwillig eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Beleg der Eignung...”
Vorlage der Eigenerklärung mit dem Angebot.
Der Bieter kann freiwillig eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verwenden. Hierfür stellt der EEE-Dienst der Europäischen Kommission ein Online-Formular unter https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de zur Verfügung.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Eine Eigenerklärung, dass die unter § 123 Absatz 1 bis 4 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen.
2) Referenzliste der wesentlichen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Eine Eigenerklärung, dass die unter § 123 Absatz 1 bis 4 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen.
2) Referenzliste der wesentlichen in den letzten fünf Jahren vergleichbar erbrachten (abgeschlossenen, d. h. Abnahme erfolgt) Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit, einschließlich Angabe von auskunftsfähigen Kontaktpersonen mit Kontaktdaten.
3) Erklärung(en) zur Bietergemeinschaft
4) Erklärung(en) zur Eignungsleihe
5) Erklärung(en) zu Unteraufträgen
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu 1) Mindestanforderung: Vorlage der Eigenerklärung mit dem Angebot.
Zu 2) Mindestanforderung: Gefordert werden mindestens drei vergleichbare Referenzen in...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu 1) Mindestanforderung: Vorlage der Eigenerklärung mit dem Angebot.
Zu 2) Mindestanforderung: Gefordert werden mindestens drei vergleichbare Referenzen in den letzten fünf Jahren vergleichbar erbrachten (abgeschlossenen, d. h. Abnahme erfolgt) Leistungen mit Angabe des Auftragsswertes, der Leistungszeit, einschließlich Angabe von auskunftsfähigen Kontaktpersonen mit Kontaktdaten (Telefonnummer).
Zu 3) Mindestanforderung: Vorlage der Erklärung(en) mit dem Angebot, soweit Bietergemeinschaft gebildet wird.
Zu 4) Mindestanforderung: Vorlage der Erklärung(en) mit dem Angebot, soweit Eignungsleihe erfolgt.
Zu 5) Mindestanforderung: Vorlage der Erklärung(en) mit dem Angebot, soweit Unteraufträge erteilt werden.
Der Bieter kann freiwillig eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verwenden. Hierfür stellt der EEE-Dienst der Europäischen Kommission ein Online-Formular unter https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de zur Verfügung.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Gemäß Vergabeunterlagen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen:
“Die Vergabestelle hält unter Berücksichtigung des Leistungsgegenstandes (inkl. des Lebenszykluses der Hard- und Softwarelandschaft), der Anforderungen der...”
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen
Die Vergabestelle hält unter Berücksichtigung des Leistungsgegenstandes (inkl. des Lebenszykluses der Hard- und Softwarelandschaft), der Anforderungen der Bedarfsträger und im Lichte des Wettbewerbsgrundsatzes eine Laufzeit von 60 Monaten als wirtschaftlich und vergaberechtlich geeignetste Lösung.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-05-20
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-07-05 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-05-20
14:01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-1040📞
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de📧
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: http://www.ldl.sachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: post@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/🌏
Quelle: OJS 2019/S 078-185500 (2019-04-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 288 268 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Installation von Info-Monitoren:
– Monitore „klein" (42" bis 47"),
– optional: Brandschutzkapsel...”
Beschreibung der Beschaffung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Installation von Info-Monitoren:
– Monitore „klein" (42" bis 47"),
– optional: Brandschutzkapsel Monitore „klein",
– optional: Installation und Vorführung der Ablauffähigkeit des Systems,
– Monitore „groß" (54 bis 56 Zoll),
– optional: Brandschutzkapsel Monitore „groß",
– optional: Installation und Vorführung der Ablauffähigkeit des Systems,
– Software für Fernwartung und Funktionsüberwachung der Monitore,
– mindestens 2 Jahre Vor-Ort-Service.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Monitore „klein":
– optional: Brandschutzkapsel,
– optional: Installation und Vorführung der Ablauffähigkeit des Systems.
Monitore „groß":
– optional:...”
Beschreibung der Optionen
Monitore „klein":
– optional: Brandschutzkapsel,
– optional: Installation und Vorführung der Ablauffähigkeit des Systems.
Monitore „groß":
– optional: Brandschutzkapsel,
– optional: Installation und Vorführung der Ablauffähigkeit des Systems.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 078-185500
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Rahmenvereinbarung Lieferung und Installation Info-Monitore
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-27 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: eKiosk GmbH
Postanschrift: Werner-Hartmann-Strasse 2
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 351-50174-0📞
E-Mail: peter.juette@ekiosk.de📧
Fax: +49 351-50174-222 📠
Region: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.ekiosk.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 253826.52 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 288 268 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 167-408386 (2019-08-28)