Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Der Nachweis der Vergleichbarkeit der Referenz obliegt dem Bieter. Der Bieter muss angegebene Referenzen deshalb im Hinblick auf die vorstehenden Kriterien zur Vergleichbarkeit aussagekräftig erläutern.
Los 1:
Eine Referenz wird nur dann als geeignet anerkannt, wenn sie folgende Merkmale kumulativ aufweist:
1)
a) Anzeigen-Produktion ab Grundreinzeichnung bis Belegkontrolle;
b) für eine Landesförderbank oder eine juristische Person der unmittelbaren / mittelbaren Landesverwaltung (oder vergleichbar bei anderen EU-Mitgliedstaaten).
2)
a) Produktion von Broschüren, Foldern, Print-Mailings und POS-Artikeln für die externe Kommunikation;
b) Leistungsspektrum: von der Werbemittelfinalisierung über die Produktion inklusive Beauftragung, Kontrolle und Abrechnung von Produktionsdienstleistern bis zur Auslieferung beim Kunden;
c) für eine Landesförderbank oder eine juristische Person der unmittelbaren / mittelbaren Landesverwaltung (oder vergleichbar bei anderen EU-Mitgliedstaaten).
3)
a) Werbeartikel-Produktion;
b) Leistungsspektrum: von der Recherche geeigneter Werbeartikel über die Auswahl geeigneter Lieferanten gemäß Einkaufsvorgaben des Kunden bis zur Gestaltung, Beauftragung, Kontrolle, Abrechnung und Lieferung an Kunden;
c) für eine Landesförderbank oder eine juristische Person der unmittelbaren / mittelbaren Landesverwaltung (oder vergleichbar bei anderen EU-Mitgliedstaaten).
Los 2:
Eine Referenz wird nur dann als geeignet anerkannt, wenn sie folgende Merkmale kumulativ aufweist:
1)
a) Produktion einer Mitarbeiterzeitschrift für die interne Kommunikation;
b) Leistungsspektrum: von Layout und Satz über die Produktion inklusive Beauftragung, Kontrolle und Abrechnung von Produktionsdienstleistern bis zur Auslieferung beim Kunden;
c) für eine Landesförderbank oder eine juristische Person der unmittelbaren / mittelbaren Landesverwaltung (oder vergleichbar bei anderen EU-Mitgliedstaaten).
Los 3:
Eine Referenz wird nur dann als geeignet anerkannt, wenn sie folgende Merkmale kumulativ aufweist:
1)
a) Produktion von Online-Displays;
b) Leistungsspektrum: von der Werbemittelfinalisierung über die Programmierung, Testings, Auslieferung an Vermarkter, Auftraggeber oder zwischengeschaltete Agenturen;
c) Für eine Landesförderbank oder eine juristische Person der unmittelbaren / mittelbaren Landesverwaltung (oder vergleichbar bei anderen EU-Mitgliedstaaten).
2)
a) Produktion von Bewegtbild-Animationen;
b) Leistungsspektrum: von der Werbemittelfinalisierung über die Programmierung, Testings, Auslieferung an Auftraggeber oder zwischengeschaltete Agenturen / technische Dienstleister;
c) Für eine Landesförderbank oder eine juristische Person der unmittelbaren / mittelbaren Landesverwaltung (oder vergleichbar bei anderen EU-Mitgliedstaaten).
3)
a) Produktion von Realfilmen;
b) Leistungsspektrum: von der Werbemittelfinalisierung ab Storyboard über Organisation und Durchführung von PPMs, Testings, über die Produktion inklusive Beauftragung, Kontrolle und Abrechnung von Produktionsdienstleistern bis zur Auslieferung beim Kunden;
c) Für eine Landesförderbank oder eine juristische Person der unmittelbaren / mittelbaren Landesverwaltung (oder vergleichbar bei anderen EU-Mitgliedstaaten).