Das Bayerische Landesamt für Steuern schreibt zentral für die Behörden und sonstigen Einrichtungen des Freistaates Bayern eine Rahmenvereinbarung mit einem Handelspartner für den Bezug von Microsoft Lizenzen basierend auf den Rahmenverträgen zwischen dem Bundesministerium des Inneren und der Fa. Microsoft aus.
Neben der Lizenzbeschaffung umfasst der Auftragsgegenstand weitere Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Bezug der Lizenzen stehen, insbesondere Lizenzberatung und Reporting-Leistungen.
Die Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 2 Jahre mit zweimaliger Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-12-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-31.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Microsoft Handelspartner, StMD
2019JWE000005
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Kurze Beschreibung:
“Das Bayerische Landesamt für Steuern schreibt zentral für die Behörden und sonstigen Einrichtungen des Freistaates Bayern eine Rahmenvereinbarung mit einem...”
Kurze Beschreibung
Das Bayerische Landesamt für Steuern schreibt zentral für die Behörden und sonstigen Einrichtungen des Freistaates Bayern eine Rahmenvereinbarung mit einem Handelspartner für den Bezug von Microsoft Lizenzen basierend auf den Rahmenverträgen zwischen dem Bundesministerium des Inneren und der Fa. Microsoft aus.
Neben der Lizenzbeschaffung umfasst der Auftragsgegenstand weitere Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Bezug der Lizenzen stehen, insbesondere Lizenzberatung und Reporting-Leistungen.
Die Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 2 Jahre mit zweimaliger Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr.
1️⃣
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Bayerische Landesamt für Steuern schreibt zentral für die Behörden und sonstigen Einrichtungen des Freistaates Bayern eine Rahmenvereinbarung mit einem...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Bayerische Landesamt für Steuern schreibt zentral für die Behörden und sonstigen Einrichtungen des Freistaates Bayern eine Rahmenvereinbarung mit einem Handelspartner für den Bezug von Microsoft Lizenzen basierend auf den Rahmenverträgen zwischen dem Bundesministerium des Inneren und der Firma Microsoft aus. Neben der Lizenzbeschaffung umfasst der Auftragsgegenstand weitere Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Bezug der Lizenzen stehen, insbesondere Lizenzberatung und Reporting-Leistungen. Die Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 2 Jahre mit Zweimaliger Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Zweimalige Verlängerungsoption um je weitere 12 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Unternehmensdarstellung mit Bezugnahme auf den Auftragsgegenstand, das allgemeine Leistungsportfolio, die Tätigkeitsschwerpunkte der letzten 3 Jahre und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Unternehmensdarstellung mit Bezugnahme auf den Auftragsgegenstand, das allgemeine Leistungsportfolio, die Tätigkeitsschwerpunkte der letzten 3 Jahre und Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern.
“Durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten 3 Jahre auf dem Gebiet des Ausschreibungsgegenstandes „Handel mit Microsoft-Produkten nach den Modellen SELECT...”
Durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten 3 Jahre auf dem Gebiet des Ausschreibungsgegenstandes „Handel mit Microsoft-Produkten nach den Modellen SELECT /EA“ in Höhe von 5 000 000 EUR.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzen über 2 gleichwertige, erfolgreich durchgeführte Aufträge; weitere Details ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.” Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Autorisierung des Unternehmens / der Bietergemeinschaft als Licensing Solution Partner (LSP) und Enterprise Software Advisor (ESA).
Für die...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Autorisierung des Unternehmens / der Bietergemeinschaft als Licensing Solution Partner (LSP) und Enterprise Software Advisor (ESA).
Für die Leistungserbringung stehen folgende Fachkräfte mit verhandlungssicheren Deutschkenntnissen zur Verfügung:
— mind. 5 Mitarbeiter mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung im Segment Microsoft-Lizenzhandel (Vertrieb, Lizenzberatung),
— mind. 5 als Microsoft Certified Solutions Expert (MCSE) oder Microsoft Certified Solutions Associate (MCSA) zertifizierte Mitarbeiter; 3 dieser Mitarbeiter sind seit mind. 12 Monaten in einer entsprechenden Funktion tätig,
— mind. 2 als Microsoft Certified IT Professional zertifizierte Mitarbeiter; Einer der Mitarbeiter ist seit mind. 12 Monaten in einer entsprechenden Funktion tätig,
— mind. 10 als Microsoft Certified Professional (MCP) zertifizierte Mitarbeiter,
— mind. 1 Mitarbeiter für Reports.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— Scientology Schutzerklärung,
— Geheimhaltungsvereinbarung,
— Verpflichtungserklärung der eingesetzten Mitarbeiter.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-12-02
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-01-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-12-02
12:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch...”
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 213-521980 (2019-10-31)
Ergänzende Angaben (2019-11-06) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern — Zentrale Vergabestelle”
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 213-521980
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
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Quelle: OJS 2019/S 217-532567 (2019-11-06)
Ergänzende Angaben (2019-11-19)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 226-554237 (2019-11-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Bayerische Landesamt für Steuern schreibt zentral für die Behörden und sonstigen Einrichtungen des Freistaates Bayern eine Rahmenvereinbarung mit einem...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Bayerische Landesamt für Steuern schreibt zentral für die Behörden und sonstigen Einrichtungen des Freistaates Bayern eine Rahmenvereinbarung mit einem Handelspartner für den Bezug von Microsoft Lizenzen basierend auf den Rahmenverträgen zwischen dem Bundesministerium des Inneren und der Firma Microsoft aus. Neben der Lizenzbeschaffung umfasst der Auftragsgegenstand weitere Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Bezug der Lizenzen stehen, insbesondere Lizenzberatung und Reporting-Leistungen. Die Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 2 Jahre mit zweimaliger Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 213-521980
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Rahmenvereinbarung Microsoft Handelspartner, StMD
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-16 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Comparex AG
Postort: Leipzig
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Die genauen Auftragswerte werden aufgrund berechtigter geschäftlicher Interessen des Auftragnehmers nicht bekanntgegeben.” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 248-613590 (2019-12-23)