Rahmenvereinbarung Moderation und fachliche Unterstützung von Fokusgruppen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungsfaktionen gem. ArbSchG für die Oberfinanzdirektion Karlsruhe
Der Auftraggeber sucht Auftragnehmer, die die Moderation und fachliche Unterstützung von Fokusgruppen in den Dienststellen der Oberfinanzdirektion Karlsruhe im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen gemäß dem ArbSchG auf Grundlage von Rahmenvereinbarungen übernehmen. Gegenstand des hier ausgeschriebenen Auftrages ist die sich an die Mitarbeiterbefragung anschließende Feinanalyse/Interpretation der Befragungsergebnisse und Maßnahmenerarbeitung in Fokusgruppen. Die bei der Befragung identifizierten Gefährdungen bzw. Belastungsfaktoren sollen unter aktiver Beteiligung der betroffenen Mitarbeiter analysiert und Maßnahmen zur Verbesserung ausgearbeitet werden. In jeder Dienststelle werden Fokusgruppen aus ca. 8-10 Beschäftigten gebildet, die gemeinsam Lösungen für die aufgrund der Mitarbeiterbefragung identifizierten Belastungsfaktoren erarbeiten sollen. Um die Arbeit dieser Gruppen qualitativ zu sichern, wird sie der Aufragnehmer zielorientiert begleiten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-10-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber sucht Auftragnehmer, die die Moderation und fachliche Unterstützung von Fokusgruppen in den Dienststellen der Oberfinanzdirektion Karlsruhe im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen gemäß dem ArbSchG auf Grundlage von Rahmenvereinbarungen übernehmen. Gegenstand des hier ausgeschriebenen Auftrages ist die sich an die Mitarbeiterbefragung anschließende Feinanalyse/Interpretation der Befragungsergebnisse und Maßnahmenerarbeitung in Fokusgruppen. Die bei der Befragung identifizierten Gefährdungen bzw. Belastungsfaktoren sollen unter aktiver Beteiligung der betroffenen Mitarbeiter analysiert und Maßnahmen zur Verbesserung ausgearbeitet werden. In jeder Dienststelle werden Fokusgruppen aus ca. 8-10 Beschäftigten gebildet, die gemeinsam Lösungen für die aufgrund der Mitarbeiterbefragung identifizierten Belastungsfaktoren erarbeiten sollen. Um die Arbeit dieser Gruppen qualitativ zu sichern, wird sie der Aufragnehmer zielorientiert begleiten.
Der Auftraggeber sucht Auftragnehmer, die die Moderation und fachliche Unterstützung von Fokusgruppen in den Dienststellen der Oberfinanzdirektion Karlsruhe im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen gemäß dem ArbSchG auf Grundlage von Rahmenvereinbarungen übernehmen. Gegenstand des hier ausgeschriebenen Auftrages ist die sich an die Mitarbeiterbefragung anschließende Feinanalyse/Interpretation der Befragungsergebnisse und Maßnahmenerarbeitung in Fokusgruppen. Die bei der Befragung identifizierten Gefährdungen bzw. Belastungsfaktoren sollen unter aktiver Beteiligung der betroffenen Mitarbeiter analysiert und Maßnahmen zur Verbesserung ausgearbeitet werden. In jeder Dienststelle werden Fokusgruppen aus ca. 8-10 Beschäftigten gebildet, die gemeinsam Lösungen für die aufgrund der Mitarbeiterbefragung identifizierten Belastungsfaktoren erarbeiten sollen. Um die Arbeit dieser Gruppen qualitativ zu sichern, wird sie der Aufragnehmer zielorientiert begleiten.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Baden-Württemberg, vertreten durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe
Postanschrift: Moltkestraße 50
Postleitzahl: 76133
Postort: Karlsruhe
Kontakt
Internetadresse: http://www.ofd-karlsruhe.fv-bwl.de🌏
E-Mail: poststelle@ofdka.bwl.de📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E49717886🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E49717886🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-10-24 📅
Einreichungsfrist: 2019-11-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-29 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 209-510510
ABl. S-Ausgabe: 209
Zusätzliche Informationen
Der Leistungszeitraum beginnt mit Erteilung des Zuschlages, frühestens aber ab dem 1.1.2020, und endet zum 31.12.2025. Der Auftraggeber darf die Rahmenvereinbarung ordentlich zum 31.12.2023 kündigen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Beauftragung einzelner Teilaufträge für die Begleitung von Fokusgruppen und die Präsentation der Ergebnisse.
Der Leistungszeitraum beginnt mit Erteilung des Zuschlages, frühestens aber ab dem 1.1.2020, und endet zum 31.12.2025. Der Auftraggeber darf die Rahmenvereinbarung ordentlich zum 31.12.2023 kündigen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Beauftragung einzelner Teilaufträge für die Begleitung von Fokusgruppen und die Präsentation der Ergebnisse.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 849 000 EUR 💰
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 4
Bezeichnung des Loses: Oberfinanzdirektion Karlsruhe
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Los 1 umfasst die Begleitung der Fokusgruppen der Dienststellen der „Oberfinanzdirektion Karlsruhe" (ca. 1.200 Beschäftigte in 5 Teilbereichen an den Standorten Karlsruhe, Stuttgart und Freiburg) sowie die Präsentation der Ergebnisse der Moderation dieser Fokusgruppen und etwaige weitere Beratungen. Voraussichtlich ca. 35 Fokusgruppen sind zu moderieren und in ca. 5 Ergebnispräsentationen vorzustellen. Der Auftragnehmer wird die Leistungen stufenweise erbringen. In der ersten Stufe wird er für den Auftraggeber die Fokusgruppen begleiten. Diese beinhaltet:
Los 1 umfasst die Begleitung der Fokusgruppen der Dienststellen der „Oberfinanzdirektion Karlsruhe" (ca. 1.200 Beschäftigte in 5 Teilbereichen an den Standorten Karlsruhe, Stuttgart und Freiburg) sowie die Präsentation der Ergebnisse der Moderation dieser Fokusgruppen und etwaige weitere Beratungen. Voraussichtlich ca. 35 Fokusgruppen sind zu moderieren und in ca. 5 Ergebnispräsentationen vorzustellen. Der Auftragnehmer wird die Leistungen stufenweise erbringen. In der ersten Stufe wird er für den Auftraggeber die Fokusgruppen begleiten. Diese beinhaltet:
— die fachliche Unterstützung bei der Ausarbeitung von geeigneten und konkreten Lösungsvorschlägen bezüglich arbeitsplatzbezogener Maßnahmen,
— die Moderation der Fokusgruppen hinsichtlich Strukturierung und Zielorientierung der Sitzung und Beteiligung aller Gruppenmitglieder und
— die Dokumentation der erarbeiteten Maßnahmen und schriftliche Übermittlung an den Steuerkreis. In der zweiten Stufe wird der Auftragnehmer die Ergebnisse aller Fokusgruppen in einer Dienststelle an den Steuerkreis der jeweiligen Dienststelle des Auftraggebers kommunizieren und dort präsentieren sowie schriftlich übermitteln.
— die Dokumentation der erarbeiteten Maßnahmen und schriftliche Übermittlung an den Steuerkreis. In der zweiten Stufe wird der Auftragnehmer die Ergebnisse aller Fokusgruppen in einer Dienststelle an den Steuerkreis der jeweiligen Dienststelle des Auftraggebers kommunizieren und dort präsentieren sowie schriftlich übermitteln.
Um sicherzustellen, dass die Prozessbegleitung im Sinne und im vorgegebenen Rahmen der Oberfinanzdirektion Karlsruhe abläuft, wird der Auftragnehmer das Vorgehen bei der Prozessbegleitung mit der Oberfinanzdirektion Karlsruhe abstimmen. Hierfür sind 2 Besprechungen im Jahr vorgesehen. Diese werden nicht gesondert vergütet und sind bereits mit dem Tagessatz der Begleitungen der Fokusgruppen abgegolten. Gleiches gilt für Abstimmungsgespräche per Telefon oder Mail zwischen der Dienststelle und dem Auftragnehmer, die jederzeit im Prozess möglich sein müssen, um den nötigen Informationsaustausch zu gewährleisten.
Um sicherzustellen, dass die Prozessbegleitung im Sinne und im vorgegebenen Rahmen der Oberfinanzdirektion Karlsruhe abläuft, wird der Auftragnehmer das Vorgehen bei der Prozessbegleitung mit der Oberfinanzdirektion Karlsruhe abstimmen. Hierfür sind 2 Besprechungen im Jahr vorgesehen. Diese werden nicht gesondert vergütet und sind bereits mit dem Tagessatz der Begleitungen der Fokusgruppen abgegolten. Gleiches gilt für Abstimmungsgespräche per Telefon oder Mail zwischen der Dienststelle und dem Auftragnehmer, die jederzeit im Prozess möglich sein müssen, um den nötigen Informationsaustausch zu gewährleisten.
Der Auftraggeber vergütet alle weiteren zusätzlichen persönlichen Besprechungen, die die Oberfinanzdirektion Karlsruhe als Vertreter des Auftraggebers abrufen darf, nach Tätigkeitsauswand auf Basis eines Stundesatzes.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 56 250 EUR 💰
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer weitere Leistungen im Zusammenhang mit der Moderation der Fokusgruppen, insbesondere zusätzliche persönliche Besprechungen, abrufen. Diese vergütet der Auftraggeber Tätigkeitsaufwand auf Basis eines Stundensatzes.
Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer weitere Leistungen im Zusammenhang mit der Moderation der Fokusgruppen, insbesondere zusätzliche persönliche Besprechungen, abrufen. Diese vergütet der Auftraggeber Tätigkeitsaufwand auf Basis eines Stundensatzes.
Zusätzliche Informationen:
Der Leistungszeitraum beginnt mit Erteilung des Zuschlages, frühestens aber ab dem 1.1.2020, und endet zum 31.12.2025. Der Auftraggeber darf die Rahmenvereinbarung ordentlich zum 31.12.2023 kündigen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Beauftragung einzelner Teilaufträge für die Begleitung von Fokusgruppen und die Präsentation der Ergebnisse.
Der Leistungszeitraum beginnt mit Erteilung des Zuschlages, frühestens aber ab dem 1.1.2020, und endet zum 31.12.2025. Der Auftraggeber darf die Rahmenvereinbarung ordentlich zum 31.12.2023 kündigen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Beauftragung einzelner Teilaufträge für die Begleitung von Fokusgruppen und die Präsentation der Ergebnisse.
Bezeichnung des Loses: Staatliche Hochbauämter
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Los 2 umfasst die Begleitung der Fokusgruppen der Dienststellen der „Staatlichen Hochbauämter" (ca. 650 Beschäftigte in 6 Dienststellen an den Standorten Freiburg, Stuttgart, Heidelberg, Karlsruhe, Schwäbisch Hall und Ulm) sowie die Präsentation der Ergebnisse der Moderation dieser Fokusgruppen und etwaige weitere Beratungen. Voraussichtlich ca. 38 Fokusgruppen sind zu moderieren und in ca. 6 Ergebnispräsentationen vorzustellen. Der Auftragnehmer wird die Leistungen stufenweise erbringen. In der ersten Stufe wird er für den Auftraggeber die Fokusgruppen begleiten. Diese beinhaltet:
Los 2 umfasst die Begleitung der Fokusgruppen der Dienststellen der „Staatlichen Hochbauämter" (ca. 650 Beschäftigte in 6 Dienststellen an den Standorten Freiburg, Stuttgart, Heidelberg, Karlsruhe, Schwäbisch Hall und Ulm) sowie die Präsentation der Ergebnisse der Moderation dieser Fokusgruppen und etwaige weitere Beratungen. Voraussichtlich ca. 38 Fokusgruppen sind zu moderieren und in ca. 6 Ergebnispräsentationen vorzustellen. Der Auftragnehmer wird die Leistungen stufenweise erbringen. In der ersten Stufe wird er für den Auftraggeber die Fokusgruppen begleiten. Diese beinhaltet:
Geschätzter Wert ohne MwSt: 61 500 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Finanzämter Bereich 1
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Los 3 umfasst die Begleitung der Fokusgruppen der Dienststellen der „Finanzämter Bereich 1" (ca. 5.300 Beschäftigte in 24 Dienststellen) sowie die Präsentation der Ergebnisse der Moderation dieser Fokusgruppen und etwaige weitere Beratungen. Voraussichtlich ca. 168 Fokusgruppen sind zu moderieren und in ca. 24 Ergebnispräsentationen vorzustellen. Der Auftragnehmer wird die Leistungen stufenweise erbringen. In der ersten Stufe wird er für den Auftraggeber die Fokusgruppen begleiten. Diese beinhaltet:
Los 3 umfasst die Begleitung der Fokusgruppen der Dienststellen der „Finanzämter Bereich 1" (ca. 5.300 Beschäftigte in 24 Dienststellen) sowie die Präsentation der Ergebnisse der Moderation dieser Fokusgruppen und etwaige weitere Beratungen. Voraussichtlich ca. 168 Fokusgruppen sind zu moderieren und in ca. 24 Ergebnispräsentationen vorzustellen. Der Auftragnehmer wird die Leistungen stufenweise erbringen. In der ersten Stufe wird er für den Auftraggeber die Fokusgruppen begleiten. Diese beinhaltet:
Geschätzter Wert ohne MwSt: 270 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Finanzämter Bereich 2
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Los 4 umfasst die Begleitung der Fokusgruppen der Dienststellen der „Finanzämter Bereich 2" (ca. 5.000 Beschäftigte in 24 Dienststellen) sowie die Präsentation der Ergebnisse der Moderation dieser Fokusgruppen und etwaige weitere Beratungen. Voraussichtlich ca. 168 Fokusgruppen sind zu moderieren und in ca. 24 Ergebnispräsentationen vorzustellen. Der Auftragnehmer wird die Leistungen stufenweise erbringen. In der ersten Stufe wird er für den Auftraggeber die Fokusgruppen begleiten. Diese beinhaltet:
Los 4 umfasst die Begleitung der Fokusgruppen der Dienststellen der „Finanzämter Bereich 2" (ca. 5.000 Beschäftigte in 24 Dienststellen) sowie die Präsentation der Ergebnisse der Moderation dieser Fokusgruppen und etwaige weitere Beratungen. Voraussichtlich ca. 168 Fokusgruppen sind zu moderieren und in ca. 24 Ergebnispräsentationen vorzustellen. Der Auftragnehmer wird die Leistungen stufenweise erbringen. In der ersten Stufe wird er für den Auftraggeber die Fokusgruppen begleiten. Diese beinhaltet:
Bezeichnung des Loses: Finanzämter Bereich 3
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Los 5 umfasst die Begleitung der Fokusgruppen der Dienststellen der „Finanzämter Bereich 3" (ca. 3.600 Beschäftigte in 17 Dienststellen) sowie die Präsentation der Ergebnisse der Moderation dieser Fokusgruppen und etwaige weitere Beratungen. Voraussichtlich ca. 119 Fokusgruppen sind zu moderieren und in ca. 17 Ergebnispräsentationen vorzustellen. Der Auftragnehmer wird die Leistungen stufenweise erbringen. In der ersten Stufe wird er für den Auftraggeber die Fokusgruppen begleiten. Diese beinhaltet:
Los 5 umfasst die Begleitung der Fokusgruppen der Dienststellen der „Finanzämter Bereich 3" (ca. 3.600 Beschäftigte in 17 Dienststellen) sowie die Präsentation der Ergebnisse der Moderation dieser Fokusgruppen und etwaige weitere Beratungen. Voraussichtlich ca. 119 Fokusgruppen sind zu moderieren und in ca. 17 Ergebnispräsentationen vorzustellen. Der Auftragnehmer wird die Leistungen stufenweise erbringen. In der ersten Stufe wird er für den Auftraggeber die Fokusgruppen begleiten. Diese beinhaltet:
Geschätzter Wert ohne MwSt: 191 250 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Siehe Karte der Vergabeunterlagen (Bereich Nord Baden-Württemberg)
Siehe Karte der Vergabeunterlagen (Bereich…
… Süd-Ost Baden-Württemberg)
… Süd-West Baden-Württemberg)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Bieter müssen in der Angebotserklärung bestätigen, dass kein Verstoß gegen die in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten vorliegt, kein Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 2 GWB gegeben ist und keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen; oder es liegen zwar Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vor, aber es wurden erfolgreich Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt, die in einer Anlage dargestellt werden.
Die Bieter müssen in der Angebotserklärung bestätigen, dass kein Verstoß gegen die in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten vorliegt, kein Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 2 GWB gegeben ist und keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen; oder es liegen zwar Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vor, aber es wurden erfolgreich Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt, die in einer Anlage dargestellt werden.
Die Einzelheiten sind den Auftragsunterlagen zu entnehmen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
a) Die Schutzerklärung Scientology ist dem Angebot unterschrieben beizufügen;
b) Die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 oder § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG BW) sind dem Angebot unterschrieben beizufügen. Auf § 5 Abs. 4 LTMG BW wird hingewiesen.
Die Einzelheiten sind den Auftragsunterlagen zu entnehmen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Um die Ergebnisse der Moderation der Fokusgruppen innerhalb des jeweiligen Loses vergleichen und entsprechende Folgen ableiten zu können, ist die Moderation innerhalb eines Loses vom selben Auftragnehmer zu erbringen. Aufgrund der erheblichen Anzahl von Fokusgruppen ist eine Laufzeit von 6 Jahren notwendig, um Schwierigkeiten bei der Terminierung flexibel begegnen zu können.
Um die Ergebnisse der Moderation der Fokusgruppen innerhalb des jeweiligen Loses vergleichen und entsprechende Folgen ableiten zu können, ist die Moderation innerhalb eines Loses vom selben Auftragnehmer zu erbringen. Aufgrund der erheblichen Anzahl von Fokusgruppen ist eine Laufzeit von 6 Jahren notwendig, um Schwierigkeiten bei der Terminierung flexibel begegnen zu können.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Um die Ergebnisse der Moderation der Fokusgruppen innerhalb des jeweiligen Loses vergleichen und entsprechende Folgen ableiten zu können, ist die Moderation innerhalb eines Loses vom selben Auftragnehmer zu erbringen. Aufgrund der erheblichen Anzahl von Fokusgruppen ist eine Laufzeit von 6 Jahren notwendig, um Schwierigkeiten bei der Terminierung flexibel begegnen zu können.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Um die Ergebnisse der Moderation der Fokusgruppen innerhalb des jeweiligen Loses vergleichen und entsprechende Folgen ableiten zu können, ist die Moderation innerhalb eines Loses vom selben Auftragnehmer zu erbringen. Aufgrund der erheblichen Anzahl von Fokusgruppen ist eine Laufzeit von 6 Jahren notwendig, um Schwierigkeiten bei der Terminierung flexibel begegnen zu können.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-12-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-11-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:01
3) Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bietern findet ausschließlich über das Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten im Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen;
4) Bei Bietergemeinschaften sollen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die unter Ziffer III.1.1), III.1.2) und III.1.3) bzw. in den Auftragsunterlagen genannten Angaben und Nachweise der Eignungsfähigkeit einreichen. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch. Das Angebot ist von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich abzugeben;
4) Bei Bietergemeinschaften sollen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die unter Ziffer III.1.1), III.1.2) und III.1.3) bzw. in den Auftragsunterlagen genannten Angaben und Nachweise der Eignungsfähigkeit einreichen. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch. Das Angebot ist von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich abzugeben;
5) Die Angaben zur Zusammensetzung der Bietergemeinschaft sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch der Mitglieder der Bietergemeinschaft nach Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers;
6) Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus wichtiger Grund aufzuheben;
7) Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung – im zulässigen Rahmen – insbesondere von gemäß Ziffer III.1.1), III.1.2) und III.1.3) geforderten Angaben und Nachweisen der Eignungsfähigkeit vor. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung durch den Auftraggeber.
7) Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung – im zulässigen Rahmen – insbesondere von gemäß Ziffer III.1.1), III.1.2) und III.1.3) geforderten Angaben und Nachweisen der Eignungsfähigkeit vor. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung durch den Auftraggeber.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GMW). Zur Wahrung der Firsten wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weist der Auftraggeber darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrages innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, bei dem Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist nach Ziffer IV.2.2. bei dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GMW). Zur Wahrung der Firsten wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weist der Auftraggeber darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrages innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, bei dem Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist nach Ziffer IV.2.2. bei dem Auftraggeber zu rügen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 209-510510 (2019-10-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 737 580 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Baden-Württemberg
🏙️
Los 1 umfasst die Begleitung der Fokusgruppen der Dienststellen der „Oberfinanzdirektion Karlsruhe“ (ca. 1 200 Beschäftigte in 5 Teilbereichen an den Standorten Karlsruhe, Stuttgart und Freiburg) sowie die Präsentation der Ergebnisse der Moderation dieser Fokusgruppen und etwaige weitere Beratungen. Voraussichtlich ca.35 Fokusgruppen sind zu moderieren und in ca. 5 Ergebnispräsentationen vorzustellen. Der Auftragnehmer wird die Leistungen stufenweise erbringen. In der ersten Stufe wird er für den Auftraggeber die Fokusgruppenbegleiten. Diese beinhaltet:
Los 1 umfasst die Begleitung der Fokusgruppen der Dienststellen der „Oberfinanzdirektion Karlsruhe“ (ca. 1 200 Beschäftigte in 5 Teilbereichen an den Standorten Karlsruhe, Stuttgart und Freiburg) sowie die Präsentation der Ergebnisse der Moderation dieser Fokusgruppen und etwaige weitere Beratungen. Voraussichtlich ca.35 Fokusgruppen sind zu moderieren und in ca. 5 Ergebnispräsentationen vorzustellen. Der Auftragnehmer wird die Leistungen stufenweise erbringen. In der ersten Stufe wird er für den Auftraggeber die Fokusgruppenbegleiten. Diese beinhaltet:
— die Dokumentation der erarbeiteten Maßnahmen und schriftliche Übermittlung an den Steuerkreis. Inder zweiten Stufe wird der Auftragnehmer die Ergebnisse aller Fokusgruppen in einer Dienststelle an den Steuerkreis der jeweiligen Dienststelle des Auftraggebers kommunizieren und dort präsentieren sowie schriftlich übermitteln.
— die Dokumentation der erarbeiteten Maßnahmen und schriftliche Übermittlung an den Steuerkreis. Inder zweiten Stufe wird der Auftragnehmer die Ergebnisse aller Fokusgruppen in einer Dienststelle an den Steuerkreis der jeweiligen Dienststelle des Auftraggebers kommunizieren und dort präsentieren sowie schriftlich übermitteln.
Um sicherzustellen, dass die Prozessbegleitung im Sinne und im vorgegebenen Rahmen der Oberfinanzdirektion Karlsruhe abläuft, wird der Auftragnehmer das Vorgehen bei der Prozessbegleitung mit der Oberfinanzdirektion Karlsruhe abstimmen. Hierfür sind zwei Besprechungen im Jahr vorgesehen. Diese werden nicht gesondert vergütet und sind bereits mit dem Tagessatz der Begleitungen der Fokusgruppenabgegolten. Gleiches gilt für Abstimmungsgespräche per Telefon oder Mail zwischen der Dienststelle und dem Auftragnehmer, die jederzeit im Prozess möglich sein müssen, um den nötigen Informationsaustausch zu gewährleisten. Der Auftraggeber vergütet alle weiteren zusätzlichen persönlichen Besprechungen, die die Oberfinanzdirektion Karlsruhe als Vertreter des Auftraggebers abrufen darf, nach Tätigkeitsauswand auf Basis eines Stundesatzes.
Um sicherzustellen, dass die Prozessbegleitung im Sinne und im vorgegebenen Rahmen der Oberfinanzdirektion Karlsruhe abläuft, wird der Auftragnehmer das Vorgehen bei der Prozessbegleitung mit der Oberfinanzdirektion Karlsruhe abstimmen. Hierfür sind zwei Besprechungen im Jahr vorgesehen. Diese werden nicht gesondert vergütet und sind bereits mit dem Tagessatz der Begleitungen der Fokusgruppenabgegolten. Gleiches gilt für Abstimmungsgespräche per Telefon oder Mail zwischen der Dienststelle und dem Auftragnehmer, die jederzeit im Prozess möglich sein müssen, um den nötigen Informationsaustausch zu gewährleisten. Der Auftraggeber vergütet alle weiteren zusätzlichen persönlichen Besprechungen, die die Oberfinanzdirektion Karlsruhe als Vertreter des Auftraggebers abrufen darf, nach Tätigkeitsauswand auf Basis eines Stundesatzes.
Los 2 umfasst die Begleitung der Fokusgruppen der Dienststellen der „Staatlichen Hochbauämter“ (ca. 650 Beschäftigte in 6 Dienststellen an den Standorten Freiburg, Stuttgart, Heidelberg, Karlsruhe, Schwäbisch Hall und Ulm) sowie die Präsentation der Ergebnisse der Moderation dieser Fokusgruppen und etwaige weitere Beratungen. Voraussichtlich ca. 38 Fokusgruppen sind zu moderieren und in ca. 6 Ergebnispräsentationen vorzustellen. Der Auftragnehmer wird die Leistungen stufenweise erbringen. In der ersten Stufe wird er für den Auftraggeber die Fokusgruppen begleiten. Diese beinhaltet:
Los 2 umfasst die Begleitung der Fokusgruppen der Dienststellen der „Staatlichen Hochbauämter“ (ca. 650 Beschäftigte in 6 Dienststellen an den Standorten Freiburg, Stuttgart, Heidelberg, Karlsruhe, Schwäbisch Hall und Ulm) sowie die Präsentation der Ergebnisse der Moderation dieser Fokusgruppen und etwaige weitere Beratungen. Voraussichtlich ca. 38 Fokusgruppen sind zu moderieren und in ca. 6 Ergebnispräsentationen vorzustellen. Der Auftragnehmer wird die Leistungen stufenweise erbringen. In der ersten Stufe wird er für den Auftraggeber die Fokusgruppen begleiten. Diese beinhaltet:
Um sicherzustellen, dass die Prozessbegleitung im Sinne und im vorgegebenen Rahmen der Oberfinanzdirektion Karlsruhe abläuft, wird der Auftragnehmer das Vorgehen bei der Prozessbegleitung mit der Oberfinanzdirektion Karlsruhe abstimmen. Hierfür sind zwei Besprechungen im Jahr vorgesehen. Diese werden nicht gesondert vergütet und sind bereits mit dem Tagessatz der Begleitungen der Fokusgruppenabgegolten. Gleiches gilt für Abstimmungsgespräche per Telefon oder Mail zwischen der Dienststelle und dem Auftragnehmer, die jederzeit im Prozess möglich sein müssen, um den nötigen Informationsaustausch zu gewährleisten.
Um sicherzustellen, dass die Prozessbegleitung im Sinne und im vorgegebenen Rahmen der Oberfinanzdirektion Karlsruhe abläuft, wird der Auftragnehmer das Vorgehen bei der Prozessbegleitung mit der Oberfinanzdirektion Karlsruhe abstimmen. Hierfür sind zwei Besprechungen im Jahr vorgesehen. Diese werden nicht gesondert vergütet und sind bereits mit dem Tagessatz der Begleitungen der Fokusgruppenabgegolten. Gleiches gilt für Abstimmungsgespräche per Telefon oder Mail zwischen der Dienststelle und dem Auftragnehmer, die jederzeit im Prozess möglich sein müssen, um den nötigen Informationsaustausch zu gewährleisten.
Los 3 umfasst die Begleitung der Fokusgruppen der Dienststellen der „Finanzämter Bereich 1“ (ca. 5 300 Beschäftigte in 24 Dienststellen) sowie die Präsentation der Ergebnisse der Moderation dieser Fokusgruppen und etwaige weitere Beratungen. Voraussichtlich ca. 168 Fokusgruppen sind zu moderieren und in ca. 24 Ergebnispräsentationen vorzustellen. Der Auftragnehmer wird die Leistungen stufenweise erbringen. In der ersten Stufe wird er für den Auftraggeber die Fokusgruppen begleiten. Diese beinhaltet:
Los 3 umfasst die Begleitung der Fokusgruppen der Dienststellen der „Finanzämter Bereich 1“ (ca. 5 300 Beschäftigte in 24 Dienststellen) sowie die Präsentation der Ergebnisse der Moderation dieser Fokusgruppen und etwaige weitere Beratungen. Voraussichtlich ca. 168 Fokusgruppen sind zu moderieren und in ca. 24 Ergebnispräsentationen vorzustellen. Der Auftragnehmer wird die Leistungen stufenweise erbringen. In der ersten Stufe wird er für den Auftraggeber die Fokusgruppen begleiten. Diese beinhaltet:
Um sicherzustellen, dass die Prozessbegleitung im Sinne und im vorgegebenen Rahmen der Oberfinanzdirektion Karlsruhe abläuft, wird der Auftragnehmer das Vorgehen bei der Prozessbegleitung mit der Oberfinanzdirektion Karlsruhe abstimmen. Hierfür sind zwei Besprechungen im Jahr vorgesehen. Diese werden nicht gesondert vergütet und sind bereits mit dem Tagessatz der Begleitungen der Fokusgruppen Fokusgruppenabgegolten. Gleiches gilt für Abstimmungsgespräche per Telefon oder Mail zwischen der Dienststelle und dem Auftragnehmer, die jederzeit im Prozess möglich sein müssen, um den nötigen Informationsaustausch zu gewährleisten.
Um sicherzustellen, dass die Prozessbegleitung im Sinne und im vorgegebenen Rahmen der Oberfinanzdirektion Karlsruhe abläuft, wird der Auftragnehmer das Vorgehen bei der Prozessbegleitung mit der Oberfinanzdirektion Karlsruhe abstimmen. Hierfür sind zwei Besprechungen im Jahr vorgesehen. Diese werden nicht gesondert vergütet und sind bereits mit dem Tagessatz der Begleitungen der Fokusgruppen Fokusgruppenabgegolten. Gleiches gilt für Abstimmungsgespräche per Telefon oder Mail zwischen der Dienststelle und dem Auftragnehmer, die jederzeit im Prozess möglich sein müssen, um den nötigen Informationsaustausch zu gewährleisten.
Los 4 umfasst die Begleitung der Fokusgruppen der Dienststellen der „Finanzämter Bereich 2“ (ca. 5 000 Beschäftigte in 24 Dienststellen) sowie die Präsentation der Ergebnisse der Moderation dieser Fokusgruppen und etwaige weitere Beratungen. Voraussichtlich ca. 168 Fokusgruppen sind zu moderieren und in ca. 24 Ergebnispräsentationen vorzustellen. Der Auftragnehmer wird die Leistungen stufenweise erbringen. In der ersten Stufe wird er für den Auftraggeber die Fokusgruppen begleiten. Diese beinhaltet:
Los 4 umfasst die Begleitung der Fokusgruppen der Dienststellen der „Finanzämter Bereich 2“ (ca. 5 000 Beschäftigte in 24 Dienststellen) sowie die Präsentation der Ergebnisse der Moderation dieser Fokusgruppen und etwaige weitere Beratungen. Voraussichtlich ca. 168 Fokusgruppen sind zu moderieren und in ca. 24 Ergebnispräsentationen vorzustellen. Der Auftragnehmer wird die Leistungen stufenweise erbringen. In der ersten Stufe wird er für den Auftraggeber die Fokusgruppen begleiten. Diese beinhaltet:
— die Dokumentation der erarbeiteten Maßnahmen und schriftliche Übermittlung an den Steuerkreis. Inder zweiten Stufe wird der Auftragnehmer die Ergebnisse aller Fokusgruppen in einer Dienststelle an den Steuerkreis der jeweiligen Dienststelle des Auftraggebers kommunizieren und dort präsentieren sowie schriftlich übermitteln. Um sicherzustellen, dass die Prozessbegleitung im Sinne und im vorgegebenen Rahmen der Oberfinanzdirektion Karlsruhe abläuft, wird der Auftragnehmer das Vorgehen bei der Prozessbegleitung mit der Oberfinanzdirektion Karlsruhe abstimmen. Hierfür sind zwei Besprechungen im Jahr vorgesehen. Diese werden nicht gesondert vergütet und sind bereits mit dem Tagessatz der Begleitungen der Fokusgruppenabgegolten. Gleiches gilt für Abstimmungsgespräche per Telefon oder Mail zwischen der Dienststelle und dem Auftragnehmer, die jederzeit im Prozess möglich sein müssen, um den nötigen Informationsaustausch zu gewährleisten.
— die Dokumentation der erarbeiteten Maßnahmen und schriftliche Übermittlung an den Steuerkreis. Inder zweiten Stufe wird der Auftragnehmer die Ergebnisse aller Fokusgruppen in einer Dienststelle an den Steuerkreis der jeweiligen Dienststelle des Auftraggebers kommunizieren und dort präsentieren sowie schriftlich übermitteln. Um sicherzustellen, dass die Prozessbegleitung im Sinne und im vorgegebenen Rahmen der Oberfinanzdirektion Karlsruhe abläuft, wird der Auftragnehmer das Vorgehen bei der Prozessbegleitung mit der Oberfinanzdirektion Karlsruhe abstimmen. Hierfür sind zwei Besprechungen im Jahr vorgesehen. Diese werden nicht gesondert vergütet und sind bereits mit dem Tagessatz der Begleitungen der Fokusgruppenabgegolten. Gleiches gilt für Abstimmungsgespräche per Telefon oder Mail zwischen der Dienststelle und dem Auftragnehmer, die jederzeit im Prozess möglich sein müssen, um den nötigen Informationsaustausch zu gewährleisten.
Los 5 umfasst die Begleitung der Fokusgruppen der Dienststellen der „Finanzämter Bereich 3“ (ca. 3 600 Beschäftigte in 17 Dienststellen) sowie die Präsentation der Ergebnisse der Moderation dieser Fokusgruppen und etwaige weitere Beratungen. Voraussichtlich ca. 119 Fokusgruppen sind zu moderieren und in ca. 17Ergebnispräsentationen vorzustellen. Der Auftragnehmer wird die Leistungen stufenweise erbringen. In der ersten Stufe wird er für den Auftraggeber die Fokusgruppen begleiten. Diese beinhaltet:
Los 5 umfasst die Begleitung der Fokusgruppen der Dienststellen der „Finanzämter Bereich 3“ (ca. 3 600 Beschäftigte in 17 Dienststellen) sowie die Präsentation der Ergebnisse der Moderation dieser Fokusgruppen und etwaige weitere Beratungen. Voraussichtlich ca. 119 Fokusgruppen sind zu moderieren und in ca. 17Ergebnispräsentationen vorzustellen. Der Auftragnehmer wird die Leistungen stufenweise erbringen. In der ersten Stufe wird er für den Auftraggeber die Fokusgruppen begleiten. Diese beinhaltet:
Um sicherzustellen, dass die Prozessbegleitung im Sinne und im vorgegebenen Rahmen der Oberfinanzdirektion Karlsruhe abläuft, wird der Auftragnehmer das Vorgehen bei der Prozessbegleitung mit der Oberfinanzdirektion Karlsruhe abstimmen. Hierfür sind zwei Besprechungen im Jahr vorgesehen. Diese werden nicht gesondert vergütet und sind bereits mit dem Tagessatz der Begleitungen der Fokusgruppen abgegolten. Gleiches gilt für Abstimmungsgespräche per Telefon oder Mail zwischen der Dienststelle und dem Auftragnehmer, die jederzeit im Prozess möglich sein müssen, um den nötigen Informationsaustausch zu gewährleisten.
Um sicherzustellen, dass die Prozessbegleitung im Sinne und im vorgegebenen Rahmen der Oberfinanzdirektion Karlsruhe abläuft, wird der Auftragnehmer das Vorgehen bei der Prozessbegleitung mit der Oberfinanzdirektion Karlsruhe abstimmen. Hierfür sind zwei Besprechungen im Jahr vorgesehen. Diese werden nicht gesondert vergütet und sind bereits mit dem Tagessatz der Begleitungen der Fokusgruppen abgegolten. Gleiches gilt für Abstimmungsgespräche per Telefon oder Mail zwischen der Dienststelle und dem Auftragnehmer, die jederzeit im Prozess möglich sein müssen, um den nötigen Informationsaustausch zu gewährleisten.
Der Auftraggeber vergütet alle weiteren zusätzlichen persönlichen Besprechungen, die die OberfinanzdirektionKarlsruhe als Vertreter des Auftraggebers abrufen darf, nach Tätigkeitsauswand auf Basis eines Stundesatzes.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Siehe Karte der Vergabeunterlagen (Bereich Nord Baden-Württemberg).
Siehe Karte der Vergabeunterlagen (Bereich…
… Süd-Ost Baden-Württemberg).
… Süd-West Baden-Württemberg).
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Referenzen des Moderatorenteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Qualifikation und Berufserfahrung der mit der Ausführung des Auftrages betrauten Moderatoren
Qualität des Konzepts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Preis (Gewichtung): 50 %
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-23 📅
Name: AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH
Postanschrift: Hans-Böckler-Straße 6
Postort: Koblenz
Postleitzahl: 56070
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2618085155📞
E-Mail: niessenv@de.tuv.com📧
Land: Koblenz
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 386 000 EUR 💰
Name: hr&c Human Resources und Change Management GmbH
Postanschrift: Alte Bahnhofstraße 56
Postort: Bochum
Postleitzahl: 44892
Telefon: +49 2345450630📞
E-Mail: mike.paternoga@hruc.de📧
Land: Nordrhein-Westfalen
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 351 380 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzesgegen Wettbewerbsbeschränkungen (GMW). Zur Wahrung der Firsten wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weist der Auftraggeber darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichendes Nachprüfungsantrages innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, bei dem Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist nach Ziffer IV.2.2. bei dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzesgegen Wettbewerbsbeschränkungen (GMW). Zur Wahrung der Firsten wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weist der Auftraggeber darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichendes Nachprüfungsantrages innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, bei dem Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist nach Ziffer IV.2.2. bei dem Auftraggeber zu rügen.