Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung MUREX-Beratungsdienstleistungen
2019-LR-0001
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Kurze Beschreibung: Beratungsdienstleistungen mit Schwerpunkt im System Murex MX.3/MLC.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Softwareprogrammierung und -beratung📦
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frankfurt am Main
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Rentenbank baut die Nutzung des Handelssystem Murex Version MX.3 zur Erfassung, Verwaltung, Abwicklung und Bewertung von Treasury-Geschäften aus. Nach...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Rentenbank baut die Nutzung des Handelssystem Murex Version MX.3 zur Erfassung, Verwaltung, Abwicklung und Bewertung von Treasury-Geschäften aus. Nach Einführung des Murex-Systems Version MX.3 für Derivate in 2013, der Überführung des Geldgeschäfts nach MX.3, der Einführung des Murex Limit Controller (MLC) zur Steuerung der Adresslimite und der Migration der Schuldscheindarlehen/Namenspapiere in 2019 sind in den kommenden Jahren weitere Murex-Projekte zur Umsetzung der IT-Strategie vorgesehen. Im Rahmen dieser Projektvorhaben sind Beratungsdienstleistungen an externe Auftragnehmer zu vergeben. Konkret werden Beratungsleistungen durch Senior Business Analysten, Junior Business Analysten, Senior Entwickler, Junior Entwickler und Testmanager sowie Berater im Bereich Projektmanagement und Projektmanagement Office für abgegrenzte Aufgabenstellungen benötigt. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung mit mindestens 3 und höchstens 15 Unternehmen abgeschlossen werden. Weitere Angaben zum Beschaffungsgegenstand ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
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Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Auftraggeberin kann die Vertragslaufzeit durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zweimal um jeweils 12 Monate verlängern....”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Auftraggeberin kann die Vertragslaufzeit durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zweimal um jeweils 12 Monate verlängern. Die Erklärung zur Verlängerung der Vertragslaufzeit muss dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit bzw. des Verlängerungszeitraums zugehen.
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Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Zweimalige Verlängerungsoption der Auftraggeberin um jeweils 12 Monate
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Es soll eine Rahmenvereinbarung mit mindestens 3 und höchstens 15 Vertragspartnern geschlossen werden. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am...”
Zusätzliche Informationen
Es soll eine Rahmenvereinbarung mit mindestens 3 und höchstens 15 Vertragspartnern geschlossen werden. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am 1.1.2020, frühestens jedoch mit Zuschlag.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mit dem Angebot ist der Nachweis über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister durch Vorlage eines höchstens 6 Monate alten Registerausdrucks...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Angebot ist der Nachweis über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister durch Vorlage eines höchstens 6 Monate alten Registerausdrucks nachzuweisen. Ausländische Bieter können einen gleichwertigen Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung nach Maßgabe des Rechts des Staates, in dem sie niedergelassen sind, erbringen. Mit dem Angebot ist außerdem eine Darstellung des Unternehmens des Bieters hinsichtlich Rechtsform, Unternehmensstruktur und Tätigkeitsfeldern einzureichen.
Mit dem Angebot ist ferner die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Anlage 4 zu den Bewerbungsbedingungen einzureichen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
— Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
— Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von jeweils 1 000 000 EUR für Personen- und für Sachschäden sowie 500 000 EUR für Vermögensschäden durch Vorlage einer Versicherungspolice
— Eigenerklärung über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gemäß Anlage 8 zu den Bewerbungsbedingungen. Darin sind Angaben über den Umsatz des Bieters in den vergangenen 3 Jahren (2016 bis 2018) zu machen. Diese haben sich zu beziehen auf den Umsatz des Bieters insgesamt und auf den Umsatz des Bieters mit Murex-Beratungsleistungen. In der Eigenerklärung über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gemäß Anlage 8 zu den Bewerbungsbedingungen sind ferner Angaben über die Anzahl der Kunden des Bieters in den vergangenen 3 Jahren (2016 bis 2018) zu machen. Diese haben sich zu beziehen auf die Anzahl der Kunden insgesamt und auf die Anzahl der Kunden, die den Bieter mit Murex-Beratungsleistungen beauftragt haben.
“Es gilt folgende Mindestanforderung:
Es muss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von jeweils 1 000 000 EUR für Personen- und für...”
Es gilt folgende Mindestanforderung:
Es muss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von jeweils 1 000 000 EUR für Personen- und für Sachschäden sowie 500 000 EUR für Vermögensschäden bestehen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß Anlage 7 zu den Bewerbungsbedingungen einzureichen....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß Anlage 7 zu den Bewerbungsbedingungen einzureichen. Darin sind Angaben zu Referenzaufträgen zu machen, die das Unternehmen in den vergangenen 3 Jahren (1.9.2016 bis 31.8.2019) ausgeführt hat. Zu jedem Referenzauftrag sind folgende Angaben zu machen:
— Auftraggeber des Referenzauftrags,
— Kontaktdaten eines Ansprechpartners beim Auftraggeber des Referenzauftrags, – Auftragsvolumen des Referenzauftrags,
— Auftragsgegenstand/Inhalt des Referenzauftrags,
— Dauer der Leistungserbringung.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Es gilt folgende Mindestanforderung:
Der Bieter muss in dem genannten Zeitraum mindestens einen Beratungsauftrag betreffend Murex-Beratungsdienstleistung...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Es gilt folgende Mindestanforderung:
Der Bieter muss in dem genannten Zeitraum mindestens einen Beratungsauftrag betreffend Murex-Beratungsdienstleistung ausgeführt haben. Der Bieter kann auch als Unterauftragnehmer für ein anderes Unternehmen tätig geworden sein. Der Referenzauftrag muss eine Mindestdauer von 6 Monaten durchgehender Beratungsleistung haben, die bei Angebotsabgabe bereits erreicht sein muss. Im Übrigen muss der Referenzauftrag zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht abgeschlossen sein.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Vorgesehene Höchstzahl der Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung: 15
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-12-12
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-01-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-12-12
12:01 📅
“1) Bietergemeinschaften sind zugelassen und Einzelbietern gleichgestellt. Bietergemeinschaften haben im Zuschlagsfall eine Rechtsform anzunehmen, bei der...”
1) Bietergemeinschaften sind zugelassen und Einzelbietern gleichgestellt. Bietergemeinschaften haben im Zuschlagsfall eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder sichergestellt ist. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung nach Anlage 3 zu den Bewerbungsbedingungen einzureichen. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4 zu den Bewerbungsbedingungen) für jedes Mitglied gesondert abzugeben. Alle übrigen Angebotsbestandteile sind lediglich einmal für die Bietergemeinschaft als Ganzes einzureichen.
2. a) Ein Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit und Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen. Will er von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, hat er mit dem Angebot die Eigenerklärung über den Einsatz von Drittunternehmen und Unterauftragnehmern (Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen) einzureichen und die dort geforderten Angaben zu Drittunternehmen zu machen. Er hat ferner nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, beispielsweise indem er für jedes vorgesehene Drittunternehmen eine Verpflichtungserklärung (Anlage 6 zu den Bewerbungsbedingungen) mit seinem Angebot vorlegt. Nimmt ein Bieter im Hinblick auf die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch, muss dieses Unternehmen die Leistung, für die die Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich erbringen. Die Möglichkeit der Eignungsleihe besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
2. b) Will ein Bieter Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer vergeben, hat er dies mit dem Angebot mitzuteilen und hierfür die Eigenerklärung über den Einsatz von Drittunternehmen und Unterauftragnehmern (Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen) zu verwenden. Gleiches gilt für Unterauftragnehmer von Unterauftragnehmern und Unterauftragnehmer aller weiteren Stufen. Die Namen der Unterauftragnehmer können bereits mit dem Angebot benannt werden. Werden sie nicht mit dem Angebot benannt, sind sie auf gesonderte Aufforderung der Auftraggeberin zu benennen. Benennt der Bieter die Unterauftragnehmer bereits mit dem Angebot, hat er ferner nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, beispielsweise indem er für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer eine Verpflichtungserklärung (Anlage 6 zu den Bewerbungsbedingungen) mit seinem Angebot vorlegt; andernfalls ist der Nachweis auf gesonderte Aufforderung der Auftraggeberin zu erbringen. Diese Verpflichtungen bestehen unabhängig davon, ob sich der Bieter gleichzeitig auf die Kapazitäten der Unterauftragnehmer zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft.
2. c) Dritte und Unterauftragnehmer müssen die Anforderungen an die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen erfüllen. Zum Nachweis dessen sind für Dritte und Unterauftragnehmer, die bereits mit dem Angebot benannt werden, in jedem Fall mit dem Angebot die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4 zu den Bewerbungsbedingungen) vorzulegen. Die Eigenerklärungen über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit und über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gemäß Anlage 7 und Anlage 8 sind insoweit für Dritte und Unterauftragnehmer vorzulegen, wie sich der Bieter auf ihre Eignung beruft oder sie einen jeweils entsprechenden Leistungsteil übernehmen sollen.
3) Informationen zur elektronischen Einreichung der Angebote finden sich unter www.had.de.
4) Weitere Anforderungen an die Angebote ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
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Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut:
§ 160 Einleitung,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut:
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 Form, Inhalt:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen;
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
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Quelle: OJS 2019/S 220-539939 (2019-11-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Beratungsdienstleistungen mit Schwerpunkt im System Murex MX.3/MLC
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 220-539939
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Rahmenvereinbarung MUREX-Beratungsdienstleistungen
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-02-07 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 12
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 12
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: BB Consult Systemanalyse und Unternehmensberatung GmbH
Postort: Bad Nauheim
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Deutschland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Capgemini Deutschland GmbH
Postort: Berlin
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
3️⃣
Vertragsnummer: 3
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-02-13 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Etengo (Deutschland) AG
Postort: Mannheim
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
4️⃣
Vertragsnummer: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: DCP Consulting GmbH
Postort: Düsseldorf
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
5️⃣
Vertragsnummer: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: d-fine GmbH
Postort: Frankfurt a. M.
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
6️⃣
Vertragsnummer: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: IT Professionals AG
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
7️⃣
Vertragsnummer: 7
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Luxoft GmbH
Postort: Leinfelden-Echterdingen
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
8️⃣
Vertragsnummer: 8
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: msgGillardon AG
Postort: Bretten
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
9️⃣
Vertragsnummer: 9
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: PASS IT-CONSULTING Dipl.-Inf. G. Rienecker GmbH & Co. KG
Postort: Aschaffenburg
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“1) Bietergemeinschaften sind zugelassen und Einzelbietern gleichgestellt. Bietergemeinschaften haben im Zuschlagsfall eine Rechtsform anzunehmen, bei der...”
1) Bietergemeinschaften sind zugelassen und Einzelbietern gleichgestellt. Bietergemeinschaften haben im Zuschlagsfall eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder sichergestellt ist. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung nach Anlage 3 zu den Bewerbungsbedingungen einzureichen. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4 zu den Bewerbungsbedingungen) für jedes Mitglied gesondert abzugeben. Alle übrigen Angebotsbestandteile sind lediglich einmal für die Bietergemeinschaft als Ganzes einzureichen.
2) a) Ein Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit und Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen. Will er von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, hat er mit dem Angebot die Eigenerklärung über den Einsatz von Drittunternehmen und Unterauftragnehmern (Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen) einzureichen und die dort geforderten Angaben zu Drittunternehmen zu machen. Er hat ferner nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, beispielsweise indem er für jedes vorgesehene Drittunternehmen eine Verpflichtungserklärung (Anlage 6 zu den Bewerbungsbedingungen) mit seinem Angebot vorlegt. Nimmt ein Bieter im Hinblick auf die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch, muss dieses Unternehmen die Leistung, für die die Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich erbringen. Die Möglichkeit der Eignungsleihe besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
2) b) Will ein Bieter Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer vergeben, hat er dies mit dem Angebot mitzuteilen und hierfür die Eigenerklärung über den Einsatz von Drittunternehmen und Unterauftragnehmern (Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen) zu verwenden. Gleiches gilt für Unterauftragnehmer von Unterauftragnehmern und Unterauftragnehmer aller weiteren Stufen. Die Namen der Unterauftragnehmer können bereits mit dem Angebot benannt werden. Werden sie nicht mit dem Angebot benannt, sind sie auf gesonderte Aufforderung der Auftraggeberin zu benennen. Benennt der Bieter die Unterauftragnehmer bereits mit dem Angebot, hat er ferner nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, beispielsweise indem er für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer eine Verpflichtungserklärung (Anlage 6 zu den Bewerbungsbedingungen) mit seinem Angebot vorlegt; andernfalls ist der Nachweis auf gesonderte Aufforderung der Auftraggeberin zu erbringen. Diese Verpflichtungen bestehen unabhängig davon, ob sich der Bieter gleichzeitig auf die Kapazitäten der Unterauftragnehmer zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft.
2) c) Dritte und Unterauftragnehmer müssen die Anforderungen an die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen erfüllen. Zum Nachweis dessen sind für Dritte und Unterauftragnehmer, die bereits mit dem Angebot benannt werden, in jedem Fall mit dem Angebot die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4 zu den Bewerbungsbedingungen) vorzulegen. Die Eigenerklärungen über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit und über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gemäß Anlage 7 und Anlage 8 sind insoweit für Dritte und Unterauftragnehmer vorzulegen, wie sich der Bieter auf ihre Eignung beruft oder sie einen jeweils entsprechenden Leistungsteil übernehmen sollen.
3) Informationen zur elektronischen Einreichung der Angebote finden sich unter www.had.de.
4) Weitere Anforderungen an die Angebote ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut:
§ 160 Einleitung,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
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Quelle: OJS 2020/S 043-102092 (2020-02-26)