Rahmenvereinbarung MUREX-Beratungsdienstleistungen

Landwirtschaftliche Rentenbank

Beratungsdienstleistungen mit Schwerpunkt im System Murex MX.3/MLC.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-12-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-11.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-11-11 Auftragsbekanntmachung
2020-02-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-11-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: 2019-LR-0001
Kurze Beschreibung: Beratungsdienstleistungen mit Schwerpunkt im System Murex MX.3/MLC.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Softwareprogrammierung und -beratung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landwirtschaftliche Rentenbank
Postanschrift: Hochstraße 2
Postleitzahl: 60313
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.rentenbank.de 🌏
E-Mail: conrad@hfk.de 📧
URL der Dokumente: https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16e5b4bb3b8-16323c4e68be44ac 🌏
URL der Teilnahme: https://www.had.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-11-11 📅
Einreichungsfrist: 2019-12-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-11-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 220-539939
ABl. S-Ausgabe: 220
Zusätzliche Informationen
Es soll eine Rahmenvereinbarung mit mindestens 3 und höchstens 15 Vertragspartnern geschlossen werden. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am 1.1.2020, frühestens jedoch mit Zuschlag.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Rentenbank baut die Nutzung des Handelssystem Murex Version MX.3 zur Erfassung, Verwaltung, Abwicklung und Bewertung von Treasury-Geschäften aus. Nach Einführung des Murex-Systems Version MX.3 für Derivate in 2013, der Überführung des Geldgeschäfts nach MX.3, der Einführung des Murex Limit Controller (MLC) zur Steuerung der Adresslimite und der Migration der Schuldscheindarlehen/Namenspapiere in 2019 sind in den kommenden Jahren weitere Murex-Projekte zur Umsetzung der IT-Strategie vorgesehen. Im Rahmen dieser Projektvorhaben sind Beratungsdienstleistungen an externe Auftragnehmer zu vergeben. Konkret werden Beratungsleistungen durch Senior Business Analysten, Junior Business Analysten, Senior Entwickler, Junior Entwickler und Testmanager sowie Berater im Bereich Projektmanagement und Projektmanagement Office für abgegrenzte Aufgabenstellungen benötigt. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung mit mindestens 3 und höchstens 15 Unternehmen abgeschlossen werden. Weitere Angaben zum Beschaffungsgegenstand ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
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Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Auftraggeberin kann die Vertragslaufzeit durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zweimal um jeweils 12 Monate verlängern. Die Erklärung zur Verlängerung der Vertragslaufzeit muss dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit bzw. des Verlängerungszeitraums zugehen.
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Beschreibung der Optionen: Zweimalige Verlängerungsoption der Auftraggeberin um jeweils 12 Monate
Zusätzliche Informationen:
Es soll eine Rahmenvereinbarung mit mindestens 3 und höchstens 15 Vertragspartnern geschlossen werden. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am 1.1.2020, frühestens jedoch mit Zuschlag.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frankfurt am Main

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot ist der Nachweis über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister durch Vorlage eines höchstens 6 Monate alten Registerausdrucks nachzuweisen. Ausländische Bieter können einen gleichwertigen Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung nach Maßgabe des Rechts des Staates, in dem sie niedergelassen sind, erbringen. Mit dem Angebot ist außerdem eine Darstellung des Unternehmens des Bieters hinsichtlich Rechtsform, Unternehmensstruktur und Tätigkeitsfeldern einzureichen.
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Mit dem Angebot ist ferner die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Anlage 4 zu den Bewerbungsbedingungen einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
— Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von jeweils 1 000 000 EUR für Personen- und für Sachschäden sowie 500 000 EUR für Vermögensschäden durch Vorlage einer Versicherungspolice
— Eigenerklärung über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gemäß Anlage 8 zu den Bewerbungsbedingungen. Darin sind Angaben über den Umsatz des Bieters in den vergangenen 3 Jahren (2016 bis 2018) zu machen. Diese haben sich zu beziehen auf den Umsatz des Bieters insgesamt und auf den Umsatz des Bieters mit Murex-Beratungsleistungen. In der Eigenerklärung über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gemäß Anlage 8 zu den Bewerbungsbedingungen sind ferner Angaben über die Anzahl der Kunden des Bieters in den vergangenen 3 Jahren (2016 bis 2018) zu machen. Diese haben sich zu beziehen auf die Anzahl der Kunden insgesamt und auf die Anzahl der Kunden, die den Bieter mit Murex-Beratungsleistungen beauftragt haben.
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Mindeststandards:
Es gilt folgende Mindestanforderung:
Es muss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von jeweils 1 000 000 EUR für Personen- und für Sachschäden sowie 500 000 EUR für Vermögensschäden bestehen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß Anlage 7 zu den Bewerbungsbedingungen einzureichen. Darin sind Angaben zu Referenzaufträgen zu machen, die das Unternehmen in den vergangenen 3 Jahren (1.9.2016 bis 31.8.2019) ausgeführt hat. Zu jedem Referenzauftrag sind folgende Angaben zu machen:
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— Auftraggeber des Referenzauftrags,
— Kontaktdaten eines Ansprechpartners beim Auftraggeber des Referenzauftrags, – Auftragsvolumen des Referenzauftrags,
— Auftragsgegenstand/Inhalt des Referenzauftrags,
— Dauer der Leistungserbringung.
Mindeststandards:
Der Bieter muss in dem genannten Zeitraum mindestens einen Beratungsauftrag betreffend Murex-Beratungsdienstleistung ausgeführt haben. Der Bieter kann auch als Unterauftragnehmer für ein anderes Unternehmen tätig geworden sein. Der Referenzauftrag muss eine Mindestdauer von 6 Monaten durchgehender Beratungsleistung haben, die bei Angebotsabgabe bereits erreicht sein muss. Im Übrigen muss der Referenzauftrag zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht abgeschlossen sein.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 15
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-12-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:01

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.rentenbank.de 🌏
Dokumente URL: https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16e5b4bb3b8-16323c4e68be44ac 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: HFK Rechtsanwälte PartGmbB – Rechtsanwalt Dr. Sebastian Conrad
Postanschrift: Knesebeckstraße 1
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10623
Telefon: +49 3031867510 📞
Fax: +49 3031867529 📠
Land: Berlin 🏙️
Internetadresse: www.hfk.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Bietergemeinschaften sind zugelassen und Einzelbietern gleichgestellt. Bietergemeinschaften haben im Zuschlagsfall eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder sichergestellt ist. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung nach Anlage 3 zu den Bewerbungsbedingungen einzureichen. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4 zu den Bewerbungsbedingungen) für jedes Mitglied gesondert abzugeben. Alle übrigen Angebotsbestandteile sind lediglich einmal für die Bietergemeinschaft als Ganzes einzureichen.
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2. a) Ein Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit und Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen. Will er von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, hat er mit dem Angebot die Eigenerklärung über den Einsatz von Drittunternehmen und Unterauftragnehmern (Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen) einzureichen und die dort geforderten Angaben zu Drittunternehmen zu machen. Er hat ferner nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, beispielsweise indem er für jedes vorgesehene Drittunternehmen eine Verpflichtungserklärung (Anlage 6 zu den Bewerbungsbedingungen) mit seinem Angebot vorlegt. Nimmt ein Bieter im Hinblick auf die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch, muss dieses Unternehmen die Leistung, für die die Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich erbringen. Die Möglichkeit der Eignungsleihe besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
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2. b) Will ein Bieter Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer vergeben, hat er dies mit dem Angebot mitzuteilen und hierfür die Eigenerklärung über den Einsatz von Drittunternehmen und Unterauftragnehmern (Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen) zu verwenden. Gleiches gilt für Unterauftragnehmer von Unterauftragnehmern und Unterauftragnehmer aller weiteren Stufen. Die Namen der Unterauftragnehmer können bereits mit dem Angebot benannt werden. Werden sie nicht mit dem Angebot benannt, sind sie auf gesonderte Aufforderung der Auftraggeberin zu benennen. Benennt der Bieter die Unterauftragnehmer bereits mit dem Angebot, hat er ferner nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, beispielsweise indem er für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer eine Verpflichtungserklärung (Anlage 6 zu den Bewerbungsbedingungen) mit seinem Angebot vorlegt; andernfalls ist der Nachweis auf gesonderte Aufforderung der Auftraggeberin zu erbringen. Diese Verpflichtungen bestehen unabhängig davon, ob sich der Bieter gleichzeitig auf die Kapazitäten der Unterauftragnehmer zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft.
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2. c) Dritte und Unterauftragnehmer müssen die Anforderungen an die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen erfüllen. Zum Nachweis dessen sind für Dritte und Unterauftragnehmer, die bereits mit dem Angebot benannt werden, in jedem Fall mit dem Angebot die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4 zu den Bewerbungsbedingungen) vorzulegen. Die Eigenerklärungen über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit und über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gemäß Anlage 7 und Anlage 8 sind insoweit für Dritte und Unterauftragnehmer vorzulegen, wie sich der Bieter auf ihre Eignung beruft oder sie einen jeweils entsprechenden Leistungsteil übernehmen sollen.
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3) Informationen zur elektronischen Einreichung der Angebote finden sich unter www.had.de.
4) Weitere Anforderungen an die Angebote ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut:
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 Form, Inhalt:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen;
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(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
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Quelle: OJS 2019/S 220-539939 (2019-11-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Beratungsdienstleistungen mit Schwerpunkt im System Murex MX.3/MLC
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-02-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 043-102092
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 220-539939
ABl. S-Ausgabe: 43

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-02-07 📅
Name: BB Consult Systemanalyse und Unternehmensberatung GmbH
Postort: Bad Nauheim
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Name: Capgemini Deutschland GmbH
Postort: Berlin
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-02-13 📅
Name: Etengo (Deutschland) AG
Postort: Mannheim
Name: DCP Consulting GmbH
Postort: Düsseldorf
Name: d-fine GmbH
Postort: Frankfurt a. M.
Name: IT Professionals AG
Luxoft GmbH
Postort: Leinfelden-Echterdingen
Name: msgGillardon AG
Postort: Bretten
Name: PASS IT-CONSULTING Dipl.-Inf. G. Rienecker GmbH & Co. KG
Postort: Aschaffenburg
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 12

Referenz
Zusätzliche Informationen
2) a) Ein Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit und Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen. Will er von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, hat er mit dem Angebot die Eigenerklärung über den Einsatz von Drittunternehmen und Unterauftragnehmern (Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen) einzureichen und die dort geforderten Angaben zu Drittunternehmen zu machen. Er hat ferner nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, beispielsweise indem er für jedes vorgesehene Drittunternehmen eine Verpflichtungserklärung (Anlage 6 zu den Bewerbungsbedingungen) mit seinem Angebot vorlegt. Nimmt ein Bieter im Hinblick auf die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch, muss dieses Unternehmen die Leistung, für die die Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich erbringen. Die Möglichkeit der Eignungsleihe besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
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2) b) Will ein Bieter Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer vergeben, hat er dies mit dem Angebot mitzuteilen und hierfür die Eigenerklärung über den Einsatz von Drittunternehmen und Unterauftragnehmern (Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen) zu verwenden. Gleiches gilt für Unterauftragnehmer von Unterauftragnehmern und Unterauftragnehmer aller weiteren Stufen. Die Namen der Unterauftragnehmer können bereits mit dem Angebot benannt werden. Werden sie nicht mit dem Angebot benannt, sind sie auf gesonderte Aufforderung der Auftraggeberin zu benennen. Benennt der Bieter die Unterauftragnehmer bereits mit dem Angebot, hat er ferner nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, beispielsweise indem er für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer eine Verpflichtungserklärung (Anlage 6 zu den Bewerbungsbedingungen) mit seinem Angebot vorlegt; andernfalls ist der Nachweis auf gesonderte Aufforderung der Auftraggeberin zu erbringen. Diese Verpflichtungen bestehen unabhängig davon, ob sich der Bieter gleichzeitig auf die Kapazitäten der Unterauftragnehmer zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft.
Mehr anzeigen
2) c) Dritte und Unterauftragnehmer müssen die Anforderungen an die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen erfüllen. Zum Nachweis dessen sind für Dritte und Unterauftragnehmer, die bereits mit dem Angebot benannt werden, in jedem Fall mit dem Angebot die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4 zu den Bewerbungsbedingungen) vorzulegen. Die Eigenerklärungen über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit und über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gemäß Anlage 7 und Anlage 8 sind insoweit für Dritte und Unterauftragnehmer vorzulegen, wie sich der Bieter auf ihre Eignung beruft oder sie einen jeweils entsprechenden Leistungsteil übernehmen sollen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Einleitung, Antrag
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
§ 161 Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
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Quelle: OJS 2020/S 043-102092 (2020-02-26)