Rahmenvertrag zur konzeptionellen, kreativen und organisatorischen Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit der Landestalsperrenverwaltung Sachsen mit folgenden Leistungen:
— Kommunikationsberatung/Workshops,
— Konzeption, Erstellung und Gestaltung von Printmedien wie Flyern, Broschüren, Plakaten, Schildern, Sichtwerbung u. a,
— Konzeption, Erstellung und Gestaltung von Präsentationen, Ausstellungen und Messeauftritten,
— Konzeption, Erstellung und Gestaltung von größeren Einzelprojekten und Kampagnen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-08.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvereinbarung Öffentlichkeitsarbeit der Landestalsperrenverwaltung Sachsen
2019_01_Ausschreibung Werbeagentur”
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlichkeitsarbeit📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag zur konzeptionellen, kreativen und organisatorischen Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit der Landestalsperrenverwaltung Sachsen mit...”
Kurze Beschreibung
Rahmenvertrag zur konzeptionellen, kreativen und organisatorischen Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit der Landestalsperrenverwaltung Sachsen mit folgenden Leistungen:
— Kommunikationsberatung/Workshops,
— Konzeption, Erstellung und Gestaltung von Printmedien wie Flyern, Broschüren, Plakaten, Schildern, Sichtwerbung u. a,
— Konzeption, Erstellung und Gestaltung von Präsentationen, Ausstellungen und Messeauftritten,
— Konzeption, Erstellung und Gestaltung von größeren Einzelprojekten und Kampagnen.
Mehr anzeigen
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 450 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Dresden🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Pirna, DE
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvertrag zur konzeptionellen, kreativen und organisatorischen Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit der Landestalsperrenverwaltung Sachsen mit...”
Beschreibung der Beschaffung
Rahmenvertrag zur konzeptionellen, kreativen und organisatorischen Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit der Landestalsperrenverwaltung Sachsen mit folgenden Leistungen:
— Kommunikationsberatung/Workshops,
— Konzeption, Erstellung und Gestaltung von Printmedien wie Flyern, Broschüren, Plakaten, Schildern, Sichtwerbung u. a,
— Konzeption, Erstellung und Gestaltung von Präsentationen, Ausstellungen und Messeauftritten,
— Konzeption, Erstellung und Gestaltung von größeren Einzelprojekten und Kampagnen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Firmendarstellung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Arbeitprobe Faltblatt
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Arbeitsprobe Stellenanzeige
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bietergespräch
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Preis (Gewichtung): 20 %
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 450 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-07-01 📅
Datum des Endes: 2021-06-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Rahmenvereinbarung kann durch den Auftraggeber zweimal um jeweils 2 Jahre bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von sechs Jahren schriftlich...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Rahmenvereinbarung kann durch den Auftraggeber zweimal um jeweils 2 Jahre bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von sechs Jahren schriftlich verlängert werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Verlängerung.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe Vergabeunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen:
“Die Einarbeitungszeit in die komplexen Themen der Landestalsperrenverwaltung nimmt erfahrungsgemäß einen längeren Zeitraum in Anspruch. Ziel ist es,...”
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen
Die Einarbeitungszeit in die komplexen Themen der Landestalsperrenverwaltung nimmt erfahrungsgemäß einen längeren Zeitraum in Anspruch. Ziel ist es, zusammen mit einer Agentur eine längerfristige Bildsprache aufbauen, um sich in der Informationsflut abzuheben und die Wiedererkennbarkeit zu verstärken.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-04-12
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-06-14 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-04-12
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Pirna
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Teilnahme von Bietern/Bevollmächtigten zum Termin ist ausgeschlossen.
“Die eingereichten Unterlagen sind als „Rahmenvereinbarung Öffentlichkeitsarbeit der Landestalsperrenverwaltung Sachsen" zu kennzeichnen.” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Sachsen bei der LD Sachsen, Dienststelle Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419771040📞
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
URL: http://www.ldl.sachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verfahren vor der Vergabekammer (§ 160 GWB) – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verfahren vor der Vergabekammer (§ 160 GWB) – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 051-117301 (2019-03-08)