Rahmenvereinbarung „Partner für internationale Geschäftsentwicklung (Verbund)“ zum Thema Luftfahrt mit Zielmarkt Indien

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Leistungsgegenstand ist die Durchführung eines mehrjährigen Projekts zur Unterstützung von Unternehmen bei der strategischen und sukzessiven Bearbeitung und Erschließung eines Zielmarkts und der nachhaltigen Etablierung von Kontakten und Geschäftsbeziehungen in diesem Zielmarkt. Die teilnehmenden Unternehmen sollen in einer Art Verbund gemeinsam einen ausgewählten Zielmarkt erschließen. Durch die Einbindung deutscher Branchenunternehmen soll mittelfristig ein Cluster vor Ort entstehen. Außerdem trifft der Durchführer mit den teilnehmenden Unternehmen individuelle Zielvereinbarungen. Den „Verbund-Projekten“ steht das Spektrum der Außenwirtschaftsförderung zur Verfügung, insbesondere sollen verschiedene Module des MEP als Teilprojekte des Verbund-Moduls strategisch aufeinander aufbauen. Die Programmplanung für das Gesamt- und die jeweiligen Teilprojekte obliegt dabei dem Durchführer. Für die Projektumsetzung gelten die ABD des Moduls sowie die Vorgaben der beigefügten Leitfäden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-12-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-24.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-10-24 Auftragsbekanntmachung
2020-05-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2021-04-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-10-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Referenznummer: 414-12.1-2019/VB Luftfahrt Indien
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Durchführung eines mehrjährigen Projekts zur Unterstützung von Unternehmen bei der strategischen und sukzessiven Bearbeitung und Erschließung eines Zielmarkts und der nachhaltigen Etablierung von Kontakten und Geschäftsbeziehungen in diesem Zielmarkt. Die teilnehmenden Unternehmen sollen in einer Art Verbund gemeinsam einen ausgewählten Zielmarkt erschließen. Durch die Einbindung deutscher Branchenunternehmen soll mittelfristig ein Cluster vor Ort entstehen. Außerdem trifft der Durchführer mit den teilnehmenden Unternehmen individuelle Zielvereinbarungen. Den „Verbund-Projekten“ steht das Spektrum der Außenwirtschaftsförderung zur Verfügung, insbesondere sollen verschiedene Module des MEP als Teilprojekte des Verbund-Moduls strategisch aufeinander aufbauen. Die Programmplanung für das Gesamt- und die jeweiligen Teilprojekte obliegt dabei dem Durchführer. Für die Projektumsetzung gelten die ABD des Moduls sowie die Vorgaben der beigefügten Leitfäden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Postanschrift: Frankfurter Straße 29-35
Postleitzahl: 65760
Postort: Eschborn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bafa.de 🌏
E-Mail: mep@bafa.bund.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=290094 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=290094 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-10-24 📅
Einreichungsfrist: 2019-12-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 209-510524
ABl. S-Ausgabe: 209
Zusätzliche Informationen
Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisches Vergabeverfahren. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Angeboten verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. Grundsätzlich ist die Einreichung des Angebots in Textform gem. § 126b BGB ausreichend. Nebenangebote werden nicht zugelassen. Eine Präsentation des Angebots bleibt bei Bedarf vorbehalten. Das Angebot muss den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Entspricht ein Angebot diesen Anforderungen nicht, so wird es vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle verweist hier ausdrücklich auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV. Zu beachten ist insbesondere, dass bereits die Beifügung der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Bieter eine Änderung der Vergabeunterlagen i. S. d. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV und somit einen Ausschlussgrund darstellt. Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr. Beachten Sie auch das pdf-Dokument „Erläuterung“.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Verbundprojekt für deutsche Unternehmen aus dem Bereich Luftfahrt. Der Zielmarkt dieses Projekts ist das Land Indien.
Für die Projektumsetzung gelten die Vorgaben der Allgemeinen Bedingungen für die Durchführung des Moduls Partner für internationale Geschäftsentwicklung (Anlage 1) sowie der beigefügten Leitfäden (Anlagen 2-2e).
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Es besteht die Option, die Rahmenvereinbarung im gegenseitigen Einvernehmen zwischen BAFA, Geschäftsstelle und Durchführer sowie auf ausdrücklichen Wunsch der Teilnehmer um weitere 12 Monate verlängern.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— formfreie Eigenerklärung des Unternehmens – bei geplanten Bietergemeinschaften von jedem Mitglied –, dass die in §§ 123 und 124 GWB aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen,
— formfreie Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr, aufgeteilt nach Geschäftsfeldern.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Erklärung über Anzahl der insgesamt derzeit beschäftigten Mitarbeiter, sowie die Anzahl der davon als freie Mitarbeiter beschäftigten Personen,
— formfreie Eigenerklärung über maximal 10 Referenzen des Bieters/der Bietergemeinschaft über ausgeführte vergleichbare Projekte der letzten 3 Jahre in Form einer Liste, unter Angabe des Auftragsgegenstands, des Nettoauftragswerts oder der Einordnung des Nettoauftragswerts (z. B. > 50 TEUR; > 100 TEUR und > 500 TEUR oder ähnlich grobe Einordnung), des Leistungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers,
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— Ausbildungsnachweise und Nachweise von Sprachkenntnissen der für das Projekt vorgesehenen Projektleiter und Projektmitarbeiter,
— Formfreie Eigenerklärung, dass der Projektleiter während der Laufzeit des Projekts in nicht mehr als maximal 3 weiteren vergleichbaren Projekten zeitgleich als Projektleiter oder für andere Aufgaben zeitgleich mit einer vergleichbaren Arbeitsbelastung eingesetzt wird und der Projektleiter für das Projekt auf noch zumindest einen weiteren, fest angestellten Mitarbeiter zugreifen kann.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
Datum der Angebotseröffnung: 2019-12-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=290094 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisches Vergabeverfahren. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Angeboten verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
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Grundsätzlich ist die Einreichung des Angebots in Textform gem. § 126b BGB ausreichend. Nebenangebote werden nicht zugelassen. Eine Präsentation des Angebots bleibt bei Bedarf vorbehalten.
Das Angebot muss den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Entspricht ein Angebot diesen Anforderungen nicht, so wird es vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle verweist hier ausdrücklich auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV. Zu beachten ist insbesondere, dass bereits die Beifügung der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Bieter eine Änderung der Vergabeunterlagen i. S. d. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV und somit einen Ausschlussgrund darstellt.
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Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr.
Beachten Sie auch das pdf-Dokument „Erläuterung“.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggeber einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
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— der Antragsteller die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2019/S 209-510524 (2019-10-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 093-222662
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 209-510524
ABl. S-Ausgabe: 93

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die Projektumsetzung gelten die Vorgaben der Allgemeinen Bedingungen für die Durchführung des Moduls Partner für internationale Geschäftsentwicklung
(Anlage 1) sowie der beigefügten Leitfäden (Anlagen 2-2e).

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des D0urchführungs- und Personalkonzeptes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis (Gewichtung): 30

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-01-02 📅
Name: SBS GmbH
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 093-222662 (2020-05-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Ort der Leistung
NUTS-Region: Main-Taunus-Kreis 🏙️

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-04-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-04-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 074-189165
ABl. S-Ausgabe: 74
Zusätzliche Informationen
Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisches Vergabeverfahren. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Angeboten verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. Grundsätzlich ist die Einreichung des Angebots in Textform gem. § 126 b BGB ausreichend. Nebenangebote werden nicht zugelassen. Eine Präsentation des Angebots bleibt bei Bedarf vorbehalten. Das Angebot muss den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Entspricht ein Angebot diesen Anforderungen nicht, so wird es vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle verweist hier ausdrücklich auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV. Zu beachten ist insbesondere, dass bereits die Beifügung der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Bieter eine Änderung der Vergabeunterlagen i. S. d. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV und somit einen Ausschlussgrund darstellt. Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr. Beachten Sie auch das pdf-Dokument „Erläuterung“.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Durchführungs- und Personalkonzeptes

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-02 📅
Name: SBS systems for business solutions GmbH
Postort: Berlin
Land: Berlin 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
Grundsätzlich ist die Einreichung des Angebots in Textform gem. § 126 b BGB ausreichend. Nebenangebote werden nicht zugelassen. Eine Präsentation des Angebots bleibt bei Bedarf vorbehalten.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggeber einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit
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Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2021/S 074-189165 (2021-04-13)