Auftragsbekanntmachung (2019-11-06) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Forschungszentrum Jülich GmbH – Team Bau
Postanschrift: Wilhelm-Johnen-Str.
Postort: Jülich
Postleitzahl: 52425
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2461/613038📞
E-Mail: n.kleusch@fz-juelich.de📧
Region: Köln🏙️
URL: http://www.fz-juelich.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E33338817🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Forschung und Entwicklung
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvereinbarung – Prüfung der ortsveränderlichen/ortsfesten elektrischen Betriebsmittel”
Produkte/Dienstleistungen: Technische Kontrolle📦
Kurze Beschreibung:
“Zeitvertragsarbeiten – Prüfung der ortsveränderlichen/ortsfesten elektrischen Betriebsmittel.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 0.01 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Düren🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die Gebäude des Forschungszentrums Jülich GmbH
Wilhelm-Johnen-Straße
52428 Jülich sowie den Außenstellen”
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistung besteht aus:
Prüfung von ca. 180 000 Stück elektrischer Betriebsmittel. Davon sind ca. 175 000 Stück Betriebsmittelortsveränderlich und ca. 5...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistung besteht aus:
Prüfung von ca. 180 000 Stück elektrischer Betriebsmittel. Davon sind ca. 175 000 Stück Betriebsmittelortsveränderlich und ca. 5 000 Stück ortsfest. Unter den ortsfesten Betriebsmitteln werden hier nur die Gerätemit einem Anschlussstecker bis 16 A verstanden, die nach den Vorgaben der DIN VDE 701-702 Abschnitt 5geprüft werden können.
Hier ist nicht eine Prüfung nach DIN VDE 0105-100 gemeint.
Die Leistung ist auf dem Gelände Forschungszentrum Jülich GmbH, Wilhelm-Johnen-Straße,
52428 Jülich sowie den Außenstellen:
— Projektträger Jülich in Bonn (Godesberger Allee 105-107, 53175 Bonn),
— Technologiezentrum in Jülich (Karl-Heinz-Beckurts-Straße 13, 52428 Jülich),
— Gästehaus des Forschungszentrums in Jülich GmbH (Münchener Str. 4, 52428 Jülich).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der zu erwartenden Leistungserbringung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Preis (Gewichtung): 50 %
Dauer
Datum des Beginns: 2020-03-01 📅
Datum des Endes: 2022-02-28 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Optionale Verlängerung um 1 Jahr möglich
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— für jeden Prüfer eine Bestätigung über den Befähigungsgrad einer befähigten Person nach BetrSichVvorlegen,
— die Sach- und Fachkunde sowie die zeitnahe...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— für jeden Prüfer eine Bestätigung über den Befähigungsgrad einer befähigten Person nach BetrSichVvorlegen,
— die Sach- und Fachkunde sowie die zeitnahe berufliche Tätigkeit für die befähigte Person entsprechend derTRBS 1203 anhand der Qualifikation und Lehrgangsbescheinigung beilegen,
— Durchführung von Prüfungen gemäß DIN VDE 0105-100.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung Sozialversicherung,
— Krankenkasse,
— Berufsgenossenschaft,
— Auskunft in Steuersachen,
— Auszug aus dem...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung Sozialversicherung,
— Krankenkasse,
— Berufsgenossenschaft,
— Auskunft in Steuersachen,
— Auszug aus dem Handelsregister,
— Eintragung ins Berufsregister (Handwerkskarte),
— Beschäftigte Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
— Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Referenzliste/-leistungen vergleichbaren Leistungen der letzten 3 Jahre mit Angaben des Leistungsumfanges, der jeweiligen Ansprechpartner und deren Telefondurchwahl,
— Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig wurde,
— Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Qualifikation der Mitarbeiter, nur Einsatz von Elektrofachkräften,
— Qualifizierung zur befähigten Person durch externes Unternehmen (TÜV, DEKRA etc.)....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Qualifikation der Mitarbeiter, nur Einsatz von Elektrofachkräften,
— Qualifizierung zur befähigten Person durch externes Unternehmen (TÜV, DEKRA etc.). Die Urkunde zur Befähigung der Mitarbeiter sind dem Angebot als Anlage beizufügen,
— Konzept zur Qualitätssicherung,
— Qualität des Konezptes zur Qualitätsicherung.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— Genehmigung gemäß § 25 StrlSchG oder noch gültige Genehmigung §15 StrlschV,
— Genehmigung über die Zuverlässigkeitsüberprüfung Kategorie 1.
Gemäß der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
— Genehmigung gemäß § 25 StrlSchG oder noch gültige Genehmigung §15 StrlschV,
— Genehmigung über die Zuverlässigkeitsüberprüfung Kategorie 1.
Gemäß der Atomrechtlichen ZuverlässigkeitsüberprüfungsVerordnung (AtZüV), für das eingesetzte Personal Existieren die Genehmigungen gemäß § 20 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)und/oder Zuverlässigkeitsüberprüfung Kategorie 1, gemäß der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung (AtZüV), für das eingesetzte Personal bei Abgabe des Angebotes nicht, verpflichtet sich der Auftragnehmer unverzüglich, diese nach Auftragserteilung kurzfristig zu erlangen.
Für die Zuverlässigkeitsüberprüfung, werden die persönlichen Angaben der Personen benötigt.
Diese Zuverlässigkeitsüberprüfung wird durch das Forschungszentrum Jülich GmbH beantragt und ist für denAuftragnehmer kostenpflichtig (75,00 EUR/Person). V. g. Genehmigungen sind zeitnah nach Vertragsbeginn zu erlangen. Details siehe Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-12-12
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-02-13 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-12-12
11:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 2289499400 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird auf § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird auf § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB) durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
e) Bieter, deren Angebot nicht berücksichtigt werden soll, werden vor Zuschlag gemäß § 134 Abs. 2 GWB informiert.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499400 📠
Quelle: OJS 2019/S 217-532680 (2019-11-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-03) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Region: Düren🏙️
Objekt Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Hauptort der Ausführung:
Die Gebäude des Forschungszentrums Jülich GmbH
Wilhelm-Johnen-Straße
52428 Jülich sowie den Außenstellen”
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistung besteht aus:
Prüfung von ca. 180 000 Stück elektrischer Betriebsmittel. Davon sind ca. 175 000 Stück Betriebsmittelortsveränderlich und ca. 5...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistung besteht aus:
Prüfung von ca. 180 000 Stück elektrischer Betriebsmittel. Davon sind ca. 175 000 Stück Betriebsmittelortsveränderlich und ca. 5 000 Stück ortsfest. Unter den ortsfesten Betriebsmitteln werden hier nur die Gerätemit einem Anschlussstecker bis 16 A verstanden, die nach den Vorgaben der DIN VDE 701-702 Abschnitt 5geprüft werden können.
Hier ist nicht eine Prüfung nach DIN VDE 0105-100 gemeint.
Die Leistung ist auf dem Gelände Forschungszentrum Jülich GmbH, Wilhelm-Johnen-Straße,
52428 Jülich sowie den Außenstellen – Projektträger Jülich in Bonn (Godesberger Allee 105-107, 53175 Bonn) – Technologiezentrum in Jülich (Karl-Heinz-Beckurts-Straße 13, 52428 Jülich) – Gästehaus des Forschungszentrums in Jülich GmbH (Münchener Str. 4, 52428 Jülich).
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 217-532680
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: B50/42220551
Titel:
“Zeitvertragsleistungen zur Prüfung ortsveränderlicher/ortsfester elektrischer Betriebsmittel” Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird auf § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird auf § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
e) Bieter, deren Angebot nicht berücksichtigt werden soll, werden vor Zuschlag gemäß § 134 Abs. 2 GWB informiert.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 069-164783 (2020-04-03)